Geschrieben von Loki24 am 08.03.2009, 16:57 Uhr |
Vater im Ausland
Hallo Mädels...
ich habe eine oder sogar mehrerer Fragen wobei ich Eure Expertise brauche.
Ich bin schon seid der Geburt vom Kindsvater getrennt. ich habe aber sofort eingewilligt das Sorgerecht zu teilen, da ich finde ein Kind braucht beide Eltern. Er ist Engländer und im April letzten Jahres zurück nach England gegangen, weil man ja nur da eine Familie gründen kann. Mein Sohn ist jetzt übrigens 2. Jetzt noch ein bischen Vorgeschichte: während des Erziehungsurlaubes brauchte er nur die Hälfte des Unterhaltes zahlen,(450 Euro weniger) die Beerdigung unserer Tochter (waren Zwillinge) und den DNA Test hat er auch nicht bezahlt.Er hat fast jedes Wochenende in meinem Gästezimmer verbracht und jetzt wo er in England lebt ist er auch hier wenn er mal vorbeikommt.( Unentgeltlich- bzw manchmal musste ich ihn um ein paar Kröten anbetteln) Und das obwohl er das doppelte wie ich verdient. Jetzt arbeite ich seid einen Jahr wieder und muss im April für 12 Wochen auf einen LG und habe ihn schon letztes Jahr darum gebeten, in dem Zeitraum auf ihn aufzupassen. Jetzt ruft mich der Knaller an und sagt- wenn ich den Kurs machen will, soll ich ihm in England die Kinderbetreung zahlen. 500 Euro monatlich und das obwohl er selbstverständlich keinen Unterhalt für die Zeit zahlen muss. Er zahlt übrigens keine Miete.
Bin ich zu recht stinksauer????
Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus- kann er das von England überhaupt noch ausüben??
Er wird mir immer suspekter. Und er kommt immer seltener her. Und er hat wirklich ein Megagehalt. Über 3000 da sollte man meinen das er das verkraften würde.
LG und Danke für die Antworten
Re: Vater im Ausland
Antwort von Nicole82 am 08.03.2009, 17:12 Uhr
Hey,
Also soweit ich weiss,darf er nich mehr wie 200km entfernt von Euch wohnen. Aber so genau kenn ich mich leider nich aus.Nur als mein Ex damals nach BW gegangen ist,brauchte er ne bestätigung von mir das er darf. Weil wenn was mit meinem Kind ist,sei es ne dringende OP, er ist nich binnen 2h da,kann sie nicht durchgeführt werden.Wegen der Unterschrift.Ist nur EIN Beispiel.
Wegen den Finanzen...ich wäre auch sauer...soll er erstma unterhalt zahlen,du musst auch allein aufkommen also kann er das in den paar tagen auch tun wenn das kind da ist.
wegen OP
Antwort von Nougat13 am 08.03.2009, 18:09 Uhr
wenn es eine Not-OP ist, genügt eine alleinige Unterschrift, d.h. von dem Elternteil wo das Kind lebt.
Re: Vater im Ausland
Antwort von +emfut+ am 08.03.2009, 23:51 Uhr
Mein Ex-Mann lebt in London. Wir haben trotzdem das GSR. Er brauchte auch keine Unterschrift von mir, um wegziehen zu dürfen - das habe ich ja noch nie gehört.
Ich brauche seine Unterschrift nur für geplante OPs. Not-OPs dürfen ohne seine Unterschrift (im allergrößten Notfall sogar ohne meine Unterschrift - w
Was wäre denn sonst, wenn ich mit einem Kind gemeinsam einen Unfall habe und im Koma liege? Da läßt man das Kind doch nicht abkratzen, nur weil Mama im Koma und Papa nicht greifbar und überhaupt muß erstmal geprüft werden, wer sorgeberechtigt ist??) durchgeführt werden. Und wenn er auch für eine gepalnte OP nicht erreichbar ist, wird die Unterschrift von einem Gericht ersetzt - alles schon gehabt.
Ansonsten, wegen der Betreuung: Da würde ich mir eine andere Option suchen. Mein Ex-Mann ist ein netter Mensch, aber als Betreuung ein Totalausfall. Dafür habe ich hier mein Netzwerk an Freunden, Bekannten und Verwandten. Als ich letztes Jahr eine Woche auf einem Lehrgang war, war Fumi bei meiner Schwester und Temi bei meiner Freundin. Niemalsnicht würde ich Geld dafür bezahlen, nur damit der Betreuer der Vater ist. Ich habe genug Leute vor Ort, die das kostenlos machen (bzw. auf Basis der Gegenseitigkeit).
Gruß,
Elisabeth.
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