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Geschrieben von Schnanni am 08.03.2013, 13:25 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

Hallöchen, vielleicht kennt sich ja von euch jemand damit aus.
Ich möchte keine Vaterschaftsanerkennung und somit auch das er nicht in die Geburtsurkunde eingetragen wird.

Muss ich trotzdem vorher zum JA um das abklären zu lassen?

LG

 
37 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von shinead am 08.03.2013, 13:27 Uhr

Dein Kind hat ein Recht darauf zu wissen, wer der Vater ist.

Was Du vorhast ist Betrug!

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:28 Uhr

Das JA wird dir sagen, dass das nicht geht und dass du den Namen des Kindsvaters nennen musst, wenn du ihn kennst.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von CKEL0410 am 08.03.2013, 13:30 Uhr

hallo,das kind hat doch ein recht drauf zu wissen wer der vater ist!
ihn einfach nicht angeben obwohl du weisst wer es ist kann probleme bringen, was ist wenn er die vaterschaft angeben möchte? was ist mit unterhalt für das kind?

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was ist,

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:31 Uhr

wenn ich den namen des KV nicht kenne?

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was ist,

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:31 Uhr

wenn ich den namen des KV nicht kenne?

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von CKEL0410 am 08.03.2013, 13:34 Uhr

aber so wie du schreibst kennst du den namen
was willst du deinem kind später mal sagen wenn du es so durchziehst?

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Re: was ist,

Antwort von Suki am 08.03.2013, 13:35 Uhr

wenn du dich partout nicht erinnern kannst, dann kann wohl auch kein name eingetragen werden.

in meiner geburtsurkunde steht auch nur meine mutter. bei vater steht nur ein " - "


lg

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Re: was ist,

Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:35 Uhr

Mir ist das so beschrieben worden:

Du musst dich sextechnisch nackisch machen und eine Liste von Männernamen vorlegen, mit denen du zu möglichen und unmöglichen Terminen im Bett warst. Die werden dann durchgeprüft.

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Re: was ist,

Antwort von Suki am 08.03.2013, 13:37 Uhr

echt? die werden dann alle auf gut glück getestet?

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Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:38 Uhr

mein kind kann den namen erfahren und das wird es auch.
es gibt sehr gute gründe warum ich mich für diesen weg entschieden habe.

alle die wissen worum es geht, bestärken mich nur in meiner entscheidung.

ich habe hier auch nicht nach euren meinungen gefragt, sondern ob jemand weiß ob man das vorher beim JA abklären lassen muss

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:39 Uhr

Im persönlichen Bekanntenkreis habe ich nur eine Frau, von der ich weiss dass sie das so gehandelt hat. Ihr Grund war damals - und sie war sehr jung und unwissend - dass sie nicht wollte dass ihr Freund Kindesunterhalt zahlen bzw. UHV zurück zahlen muss. Also Sozialschmotzerei.

Sie hat es hinterher sehr bereut, sich aber nie getraut den Fehler zu revidieren.

Megapeinlich war auch, dass das Kind ja seinen Vater kannte und sie immer Angst haben musste dass es sich bei den diversen (Sozial-) Behördengängen verplappert.

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Re: was ist,

Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:40 Uhr

vermutlich ist das von SB zu SB unterschiedlich

dieser hat wohl eine deutliche Ahnung gehabt, dass die KM lügt

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Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:42 Uhr

Die genauen Gründe möchte ich hier nicht im Internet breit tragen.
Nur das es kein bisschen dem ähnelt was Pamo da gerade geschrieben hat.
Es geht um Sicherheit!

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Pamo am 08.03.2013, 13:43 Uhr

Das hilft dir aber nur dann, wenn der KV nicht WEISS dass er der Vater ist.

Wenn er es weiss, dann hast du ihn trotzdem am Buckel. Und er kann auch die Vaterschaft feststellen lassen.

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Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:45 Uhr

Was kein Problem ist! Da er die Vaterschaft eh anzweifelt.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Suki am 08.03.2013, 13:47 Uhr

dann kannst du nur hoffen, dass er nicht doch irgendwann einen vaterschaftstest einklagt.

lg

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Re: was ist,

Antwort von shinead am 08.03.2013, 13:47 Uhr

Kumpel von mir hat bei so einer "Massentestung" gewonnung und ist seit 14 Jahren Vater eines Jungen.

Ja, sowas gibt es. Es wurden 15 Tests damals gemacht...

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Re: was ist,

Antwort von Suki am 08.03.2013, 13:49 Uhr

"gewonnen"
hat er sich gefreut?


lach!

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Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:51 Uhr

Aber wenn man jetzt tatsächlich den Namen des KV nicht kennt,keinen Kontakt mehr hat, kann ja auch kein Test gemacht werden.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von shinead am 08.03.2013, 13:53 Uhr

Warum steigt man mit Männern ins Bett, vor denen man 9 Monate später solche Angst haben muss?

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Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:55 Uhr

Weil man leider vorher nicht weiß das ein Mensch so sein kann!
Fehler im leben macht jeder, leider lernt man immer erst später daraus.

Für mich ist das alles nicht einfach, aber es ist die beste Lösung für die Zukunft.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von shinead am 08.03.2013, 13:56 Uhr

Wenn ich den Kerl nicht kenne und nicht einschätzen kann, dann verhüte ich doppelt!

DAS sollte man schon mit 14 lernen und beherzigen...

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 13:57 Uhr

Und stell dir vor, das habe ich getan!!!!

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Suki am 08.03.2013, 14:00 Uhr

stimmt. aber wer sagt dir, dass er nicht doch in ein paar jahren einen test will?

bei meiner freundin kam der kv nach 2jahren plötzlich aus der versenkung und hat geklagt. da wussten noch nicht mal seine eltern, dass sie schon 2jahre großeltern sind. niemand wusste davon und ganz plötzlich war´s ihm doch wichtig.
als sie ihm damals sagte, sie sei von ihm schwanger, wollte er auch nichts davon wissen (war ein ons).

meine mutter hat mehr glück gehabt.
wie oben geschrieben, mein erzeuger steht nicht in meiner geburtsurkunde. es gab nie einen kontakt. trotzdem weiß ich mittlerweile, dass er bestens über mich bescheid weiß. sogar fotos von mir und meinen kindern hat.

lg

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von shinead am 08.03.2013, 14:03 Uhr

Gummi geplatzt und Pille versagt?

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Port am 08.03.2013, 14:07 Uhr

Dir ist aber schon klar, dass das Kind in diesem Fall keinen Unterhalt (oder staatliche Ersatzleistungen) bekommt? Kein Unterhaltsvorschuss, evtl. keine anderen Sozialleistungen.

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Re: was ist,

Antwort von shinead am 08.03.2013, 14:08 Uhr

Er hat sich total gefreut.

Leider ist er ein Zahlpapa. Die Mutter hatte zum Zeitpunkt der Tests schon einen neuen Lebensgefährten, ist ans andere Ende des Landes gezogen und kein Interesse an Kontakt zum Vater.
Zwei Aktenordner hat er voll Kommunikation. Er hofft, dass sein Sohn irgendwann mal die Geburtsurkunde in die Finger kriegt und Konakt mit ihm aufnimmt.
Dafür bewahrt er auch die Briefe auf - um seine Version zu beweisen...

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du willst es zwar nicht wissen,

Antwort von Jeanette40 am 08.03.2013, 14:10 Uhr

aber als berufstätige, steuerpflichtige Alleinerziehende kotzt mich extrem an, dass du damit die dir zustehende Unterhaltszahlungen des Vaters in spe ausschlägst. Ist ja auch eine feine Sache, wenn die Allgemeinheit dann den Unterhaltsvorschuß finanziert . Oder verzichtest du darauf und gehst gleich wieder Vollzeit arbeiten nach der Geburt?

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Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 14:11 Uhr

@shinead ... Nein! so lief es nicht.

@Port.... ich bin nicht auf Unterhalt angewiesen!

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Port am 08.03.2013, 14:18 Uhr

Selbst wenn ich das Geld nicht bräuchte, so würde ich es doch haben wollen. Es steht nämlich nicht Dir, sondern dem Kind zu. Und wenn es komplett gespart wird und dem Kind für die Ausbildung oder Studium ausgehändigt wird... Da kommt ein schönes Sümmchen zustande.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von kravallie am 08.03.2013, 14:18 Uhr

hast du angst, daß der mann dem kind oder dir was antun könnte?
ich kann das verstehen, daß man den namen nicht sagen will.
bin da auch nicht so mit den wurzeln und den rechten etc.
wenn du weißt, daß du niemals unterhalt brauchen wirst, dann gib unbekannt an.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Leena am 08.03.2013, 15:01 Uhr

...ich bin da ganz bei dem, was vallie unten schrieb.

Ich hatte auch Angst vor dem leiblichen Vater, bzw. Angst um das Kind, und ich kann verstehen, dass man in bestimmten Fällen den Namen eben NICHT offiziell sagen will. Ich war mir übrigens auch sicher, niemals Unterhalt brauchen zu würden - bzw. vom Vater bekommen zu können. Finanziell gesehen hat es bei uns gestimmt.

Ansonsten - auf der ersten Geburtsurkunde von Kind1 steht absolut nicht unter "Vater", auch kein Strich oder sonst was. Und auf der zweiten Geburtsurkunde steht der rechtliche Vater, also der Adoptivvater. Kind kennt den Namen des leiblichen Vaters und weiß von Anfang an von ihm, er weiß auch vom Kind und so gesehen denke ich, im Innenverhältnis wissen alle Bescheid, die es angeht. Und Außenstehende - geht es schlicht nichts an.

Da muss auch keine "berufstätige, steuerpflichtige Alleinerziehende" das große Kotzen bekommen, mir hat keine Allgemeinheit den Unterhaltsvorschuss finanziert - auf den ich schließlich eh nur Anrecht gehabt hätte, wenn ich den Vater angegeben hätte. Hab ich aber nicht - ganz bewusst. Finanziell konnte ich ganz alleine fürs Kind sorgen, ohne "Allgemeinheit".

Ach so - Kind1 ist mittlerweile 14 Jahre alt... bisher hat der leibliche Vater noch keine Ambitionen gezeigt, bzw. am Kind zeigen können.

Ich hatte vor der Geburt übrigens keinen Kontakt zum Jugendamt gesucht, wozu auch, und nach der Geburt dann zweimal ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, ob sie mir nicht helfen sollten, die Vaterschaft feststellen und den Unterhalt einfordern zu lassen - ich habe zweimal freundlich zurückgeschrieben und mich nett bedankt und mitgeteilt, dass ich mich melden würde, wenn ich auf das Angebot zurückkommen wolle. War kein Thema. :-)

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Dijanna am 08.03.2013, 15:01 Uhr

Wenn Du keinen Unterhaltsvorschuss haben möchtest und auch keinen Unterhalt vom Vater, brauchst Du ihn auch nicht anzugeben.

Wenn Du keine Hilfe vom Staat willst, kann Dich auch keiner dazu zwingen den Vater anzugeben.

Viel Glück und Liebe Grüße

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@Leena

Antwort von Schnanni am 08.03.2013, 18:11 Uhr

Danke, schön das es doch noch jemanden gibt der mich verstehen kann.
Ich werde auch nie ein Geheimnis um den Namen des KV machen, eben intern Familiär. So wird meine Tochter schon erfahren wie ihr Vater heisst, so das sie die Möglichkeit hat ihn später zu suchen.
Aber wie ich schon geschrieben habe, es geht um unsere Sicherheit und ich denke nicht das er sich die Mühe machen wird um irgendwas einzuklagen.

Noch eine Frage: Ging das dann auch völlig unproblematisch bei beantragung der Geburtsurkunde? Deswegen dachte ich muss man sich vorher mit dem JA auseinander setzen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von susafi am 08.03.2013, 18:59 Uhr

Huhu Schanni...

das tut mir jetzt natürlich leid hören zu müssen das du nun anscheinend alleine da stehst... ich sage mal so... du musst nichts mit dem Jugendamt abklären und bei der Geburt einfach dich eintragen und fertig... du stehst alleine in der Geburtsurkunde (ich auch, bei allen 3 Mädels)... du darfst halt nur nicht vergessen das du niemals Unterhaltsvorschuss beantragen darfst, das wäre Betrug und solltest du früher oder später mal H4 bekommen könnte sich das auch schwierig gestalten, weil die natürlich den Unterhalt anrechnen wollen...

alles Gute und liebe Grüße

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Re: @Leena

Antwort von Leena am 08.03.2013, 19:02 Uhr

...bei der Geburtsurkunde gab es überhaupt kein Problem, das Standesamt hatte einen entsprechenden Service direkt im Krankenhaus angeboten und da es eben rechtlich keinen Vater gab, wurde auch keiner eingetragen. Keine Auseinandersetzung mit Jugendamt oder wem auch immer erforderlich, keine Sorge!

Soweit ich weiß, läuft das übrigens wohl auch so, wenn vorgeburtlich keine Vaterschaftsanerkennung gemacht wurde (und somit auch bei Geburt kein juristischer Vater existiert), dass dann erst eine Geburtsurkunde ohne Vater erstellt wird und nach der Vaterschaftsanerkennung dann eine neue Geburtsurkunde mit Vater - aber das habe ich persönlich nicht 'ausprobiert' und kann es nur vom Hörensagen berichten. ;-)

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allgemeine frage:was ist daran sicherer?

Antwort von Milia80 am 09.03.2013, 13:28 Uhr

wenn der vater von dem kind weiß???

klar solange er nicht steht hat er keine rechte, könnte aber doch auf einen test bestehen wenn er wollte und hätte sie somit.

ich verstehe das man den vater nicht angeben möchte wenn reelle angst dahinter steht es könnte was "passieren", das widerrum macht aber nur sinn- finde ich- wenn der vater eben erst gar nichts davon weiß!?

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