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Geschrieben von jasssi97 am 15.09.2019, 19:30 Uhr

Vaterschaftsanerkennung...

Hallo,
Und zwar bin ich mittlerweile in der 24.ssw und bin aber schon seit Beginn der ss vom Kindsvater getrennt, der ist mittlerweile wieder relativ abgestürzt (Drogen, Alkohol usw...), hat keinen festen Wohnsitz und lebt 2,5 Stunden entfernt, jetzt die frage zur Vaterschaftsanerkennung, müssen wir dort beide anwesend sein, bzw. Kann er diese Anerkennung auch irgendwie dort machen wo er jetzt lebt? Ich denke nämlich nicht das es klappt das er herkommt um die Vaterschaft anzuerkennen... Eigentlich würde ich ihn mittlerweile am. Liebsten gang außen vorlassen nachdem was alles passiert ist, aber ohne die vaterschaftsanerkennung hätte ich ja auch keinen Anspruch auf Unterhalt oder besser gesagt unterhaltsvorschuss...

Oder wisst ihr wie das ist wenn seine lebenssituation gerade so ist wie sie ist mit umgangsrecht oder Sorgerecht?

Dankeschön schonmal

Liebe grüße

 
23 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von Babyborn18 am 15.09.2019, 22:26 Uhr

Hallo Jasssi,

also für die Vaterschaftsanerkennung müssen, soweit ich das weiß, beide persönlich anwesend sein...
Zur anderen Frage. Leider auch nur eine unsichere Antwort. Ihr könnt eine Vaterschaftsanerkennung machen, müsst aber keine Sorgeerklärung unterschreiben. Somit hättest nur du das Sorgerecht.

Vielleicht ist hier aber nochmal jemand, der das bestätigen kann oder es besser weiß.

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von karla2020 am 15.09.2019, 22:43 Uhr

Nein er kann glaube ich auch in seinem Wohnort anerkennen und du in deinem. Musst du mal beim Jugendamt fragen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von karla2020 am 15.09.2019, 22:43 Uhr

Nein er kann glaube ich auch in seinem Wohnort anerkennen und du in deinem. Musst du mal beim Jugendamt fragen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von @ni am 16.09.2019, 7:47 Uhr

Eine Vaterschaftsanerkennung hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Das müsste gesondert geregelt werden. Bei nicht verheiratet Eltern hat die Kindesmutter die alleinige Sorge inne. Ein Umgangsrecht hat der Kindesvater in jedem Fall. Ob er dem nachkommt beziehungsweise dazu in der Lage ist, ist eine andere Sache.

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von kravallie am 16.09.2019, 12:13 Uhr

ich habe dir bei nc geantwortet und warte noch auf die antwort von Kaiserschmarren, wie man es handhabt, wenn der vater ohne festen Wohnsitz ist.

ICH habe ganz ohne vaterschaftsanerkennung unterhaltsvorschuss bekommen...

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von ak am 16.09.2019, 15:10 Uhr

Warum soll er denn die Vaterschaft anerkennen, wenn Du eh nichts mit ihm zu tun haben möchtest ? Geht es um das Geld ?

Leider kenne ich mich so gar nicht aus... aber... eins wüßte ich ganz genau...sage es aber lieber nicht hier... sonst werde ich auseinander genommen.

Alles Gute trotzdem

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von kravallie am 16.09.2019, 15:26 Uhr

unter anderem geht es auch ums Geld, denn wenn sie "vater unbekannt" angibt, ist das erstens gelogen und zweitens läuft sie Gefahr, dass sie keinerlei Subventionen erhält.
und das kann man nie wissen, ob man nicht mal auf die paar nutscherl uhv oder gar alg2 angewiesen ist.

die ganz moralischen würden dir auch noch antworten, dass ein Kind ja unbedingt seine wurzeln kennen muss und man ihm die nicht vorenthalten darf. deswegen muss alles seine Ordnung haben
nicht zu vergessen das erbe natürlich

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von ak am 16.09.2019, 15:31 Uhr

O.K. Danke... das wußte ich nicht.

Zum Thema ERBEN sage ich jetzt besser auch nichts. Habe alles wieder gelöscht, was ich schon geschrieben habe. Besser ist besser.

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von @ni am 16.09.2019, 17:44 Uhr

Vom Gesetz her ist es so, dass bei unbekannter Vaterschaft kein UVG ausgezahlt wird. Es handelt sich ja um einen "Vorschuss", welcher bei unbekannter Vaterschaft nicht zurück gefordert werden kann. Es gibt tatsächlich Fälle, bei denen die Mütter gerichtlich aufgefordert wurden, selbst bei einem ONS an Karneval, nachzuforschen, wer der Typ im (beispielsweise) Pandakostüm war.

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Re: Vaterschaftsanerkennung... ak

Antwort von Btby am 16.09.2019, 20:01 Uhr

Du weißt so verdammt wenig und trotzdem musst deinen unwissenden moralischen Sch**** immer wieder loslassen! Man soll ja niemandem etwas schlechtes wünschen aber Dir wünsche ich schon das du mal auf dein hochnäsiges Näschen fällst. Dann kannst du auch wirklich mitreden

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von robinsmama2009 am 17.09.2019, 8:41 Uhr

Die Vaterschaftsanerkennung kann er auch an einem anderen Ort machen. Dieser Anerkennung musst du als Mutter am Ende dann noch einmal zustimmen, selbst wenn du alles in die Wege geleitet hast. Ist ganz komisch irgendwie.
Bei meiner Tochter damals hat es 2,5 Jahre (und 2 Vaterschaftstests mit gleichem Ergebnis) gedauert, bis der Erzeuger endlich anerkannt hat. Unterhaltsvorschuss habe ich in dieser Zeit aber auch bereits erhalten. Ich denke, weil das Jugendamt ja wusste, dass ich da hinterher bin.

Die Vaterschaftsanerkennung hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Das hast du alleine, wenn du nichts anderes verfügst.

An deiner Stelle würde ich mich mal an das Jugendamt wenden. Da gibt's Beratungsstellen für Schwangere. Wenn das Baby da ist, kannst du eine Beistandschaft einrichten und die helfen dir dann, alles zu klären. Ist für dich und auch den Erzeuger kostenfrei. Hab ich auch so versucht, leider erfolglos, da der KV sich ständig umgemeldet hat um die Briefe nicht zu erhalten.
Naja am Ende hat aber alles geklappt (dann über Anwälte) und er hat blechen müssen für seine Dummheit zu denken, er kann vor allem davon laufen.

Wie das allerdings jetzt bei dir läuft, wenn der Kerl gar keinen Wohnsitz und keine Meldeadresse hat, weiß ich nicht.
Allerdings können dir die Leute beim Jugendamt da garantiert weiterhelfen.

Liebe Grüße und alles Gute
Elisa

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von jasssi97 am 17.09.2019, 8:52 Uhr

Also um das Erbe geht es mir so oder so nicht... 1. Gibt es bei ihm nichts zu erben außer Schulden und 2.möchte ich einfach nur das er die Vaterschaft anerkennt dit der kleine auch das geld bekommt das ihm zusteht, schließlich ist es auch sein kind...
Von mir aus kann er auch den Umgang mit ihm haben aber eben erstmal nicht alleine solange sein Leben so aus der Bahn läuft...

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von kravallie am 17.09.2019, 13:38 Uhr

das mit dem erbe war ein scherz, aber in der tat wird oft so argumentiert.
meistens von leuten, die keine Ahnung haben und in deren welt es einfach keine falschen väter gibt/geben darf.
ich finde es auch nicht schlimm, dass es ums Geld geht, alleinerziehend zu sein ist schwer genug und jeder Cent hilft. auch wenn es nur der Mindestsatz ist.

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Re: Vaterschaftsanerkennung... ak

Antwort von ak am 17.09.2019, 14:26 Uhr

Dankeschön... sehr nett von Dir... wüßte aber nicht, dass ich hochnäsig bin ( eher im Gegenteil ). Habe nur eine Meinung... das hat nichts mit Hochnäsigkeit zu tun.

Trotzdem herzlichen Dank... für was auch immer....

Da ich nichts dazu schrieb, ist mir es mir ein Rätsel, was Du denkst..... egal...

Die Situation ist schon schlimm genug... die AP hat mein vollstes Mitgefühl.

(Aber.. zicken... kannst Du auch ganz gut, oder ?)

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von ak am 17.09.2019, 14:29 Uhr

Ich wünsche Dir ganz viel Glück und drücke fest die Daumen, dass alles gut verläuft.

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von mir an die AP...

Antwort von ak am 17.09.2019, 14:29 Uhr

sollte darunter, nicht unter Kravallie

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Re: Vaterschaftsanerkennung...

Antwort von pauline-maus am 17.09.2019, 23:35 Uhr

Ich habe leider nicht wirklich Ahnung aber ist es nicht so , das man einen Vater angibt, dies geprüft wird ( zwecks Unterhaltszahlungen) und der potentielle Vater dann angeschrieben wird?!?

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@pauline

Antwort von kravallie am 18.09.2019, 8:12 Uhr

so kenne ich das auch und habe das auch bei nc kundgetan.
ich weiß auch nicht, warum man heutzutage standardmäßig so scharf auf die vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung zu sein scheint (und damit meine ich nicht die ap!!!!).
ich war nicht scharf drauf und konnte sehr entspannt erwarten, dass die Vaterschaft anerkannt wurde (hat 1,5 jahre gedauert :-)

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Re: @pauline

Antwort von lilly1211 am 18.09.2019, 8:27 Uhr

Wie ist das denn dann mit dem Unterhalt oder Vorschuss, wenn der Vater 18 Monate lang nicht offiziell ist, bekommt man dann erst mal nichts und dann nachgezahlt oder wie läuft das? Zahlen wird ja keiner solange er nicht der Vater ist.

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Re: @pauline

Antwort von lilly1211 am 18.09.2019, 8:31 Uhr

Wenn es nämlich so ist dass man das Geld (das man unter Umständen ja braucht schon bekommt, sich aber in der Zeit jegliche Einmischung und auch Debatten ob das Baby bei ihm übernachtet etc. sparen kann dann erschiene mir das der beste Deal diese Anerkennung so spät wie möglich amtlich zu machen.

Oder übersehe ich da was?

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Re: @pauline

Antwort von kravallie am 18.09.2019, 8:49 Uhr

ich habe sowohl die Beistandschaft als auch unterhaltsvorschuss beantragt, als ich zum Rapport beim Jugendamt bestellt war und dort angeben musste, mit wem ich in einem Zeitraum von 4 Monaten gv hatte und habe ziemlich schnell Geld bekommen.
die Differenz uhv-unterhalt musste er dann bei titulierung nachzahlen.

ja, für mich war das völlig in Ordnung, in der Geburtsurkunde stand halt nichts bei vater, aber wen interessiert schon die Geburtsurkunde?

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Re: @pauline

Antwort von robinsmama2009 am 18.09.2019, 9:26 Uhr

Also soweit ich mich erinnere, ist es für den UHV nur wichtig, dass die wissen, dass du als Mutter alles in die Wege geleitet hast, damit der Vater gefunden wird und das Vaterschaftsanerkennungsverfahren läuft.
Wir wissen ja alle, wie langsam die Mühlen der Bürokratie manchmal mahlen. Da darf ja keine Mutter bzw. kein Kind drunter leiden. Sämtlichen UHV, den ich während der ganzen Zeit erhalten hatte, musste der KV an das Jugendamt zurückerstatten.

LG

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Re: @kravallie

Antwort von spiky73 am 18.09.2019, 10:40 Uhr

Ich kann es mir nur vorstellen, dass da der Faktor Zeit eine große Rolle spielt, ähnliches hat robinsmama ja schon angedeutet.

Als ich 2007 während der Schwangerschaft zum Jugendamt gepilgert bin, um vorgeburtlich bereits die Beistandschaft einzurichten und die Vaterschaftsfeststellung anzuleiern, wurde mir gesagt, dass es in diesem Bereich bald zu einer Verfahrensänderung (Gesetzesänderung?) käme.
Und zwar war es mir noch möglich, im Rahmen der Beistandschaft beide Verfahren (Vaterschaftsfeststellung UND Unterhaltseintreibung) gleichzeitig zu beantragen, Unterhaltsanspruch würde damit ab Geburt bestehen. Kurz danach sollte es nur noch möglich sein, erst das eine Verfahren (Vaterschaftsfeststellung) zu beantragen und durchzuziehen und nach dessen Abschluss erst die Unterhaltsrealisierung. Anspruch auf Unterhalt würde somit erst ab Antragstellung bestehen.

So hat man es mir jedenfalls erklärt - und wenn das tatsächlich so gekommen und generelles Recht ist, dann verstehe ich schon, dass die Mütter die Vaterschaftsfeststellung/-anerkennung so schnell wie möglich erledigt haben wollen.

Bei K1 waren der Vater und ich uns ja noch einig und wussten, dass er zum Tag X Deutschland Richtung Amerika verlassen würde. Wir wollten das vorher noch geklärt haben, um uU langwierige Amtsverfahren über den großen Teich hinweg zu vermeiden.
Bei K2 wusste ich, dass der Vater innerhalb weniger Wochen Deutschland auch verlassen und aus der Armee ausscheiden würde. Und dass dann das Verfahren von hier nach Übersee ewig dauern würde - mit ungewissem Ausgang. Damals hat mir der Vorgesetzte von Vater2 auch geraten, gleich das Jugendamt einzuschalten, die sollten die ersten Schritte zur Vaterschaftsfeststellung gleich in die Wege leiten (vielleicht hätte man ihn damals schon dazu verdonnert, eine DNA-Probe abzugeben, damit diese nach der Geburt gleich verfügbar wäre). Leider sah damals das Jugendamt überhaupt keinen Anlass, schon tätig zu werden, und so zog sich der Prozess leider über Jahre hin. Unterhalt kam zum ersten Mal, da war das Kind erst 7 oder 8. *augenroll*

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