Alleinerziehend, na und?

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verhalten kindsvater

Thema: verhalten kindsvater

Hallo zusammen, ich weiß langsam nicht mehr weiter. Der Vater meiner Tochter verhält sich einfach unmöglich mir gegenüber. Das neueste ist, das er damit droht sie mir nach der Papa Woche einfach nicht mehr wieder nach Hause zu bringen. Kann er das einfach? Das Sorgerecht habe noch ich, aber es ist nur noch eine Formalität, das wir das gemeinsame haben. Ich weiß einfach nicht wie ich noch neutral reagieren soll, weil er einfach die persönlichen Elternprobleme immer wieder aufs Kind bezieht. Was würdet ihr tun? Außer die ganzen Beleidigungen und so weiter zu ignorieren? Liebe Grüße

von schnubbelline am 18.12.2013, 11:15



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Du hast doch gar keine andere Option als es zu ignorieren. Du kannst die Übergabe so knapp wie möglich halten und ihm damit fast gar keine Zeit zum Keifen geben. Oder die Übergabe übernimmt eine Mittelsfrau/Freundin? Dann hörst du ihn gar nicht mehr.

von Pamo am 18.12.2013, 11:21



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Mit dieser Drohung das Kind nicht zurückzubringen würde ich zum Jugendamt gehen, bzw. Deinen Anwalt ( hast du einen) fragen! Klar man kann vieles ignorieren muss sich aber nicht alles gefallen lassen, im übrigen machen sich solche Sprüche besonders gut in einem sorgerechtsverfahren. Wenn du was schriftlich hast immer aufheben und auch zu den übergaben in der nächsten Zeit immer jemanden dabei haben zwecks Zeuge.

von Doug-and-carry am 18.12.2013, 11:47



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Hallo, Wieso nur eine Formalität? Wenn der Vater sich solche Drohungen erlaubt, dann ist das ein Grund GEGEN die gemeinsame Sorge und dafür würde ich auch kämpfen, trotz der neuen Gesetzeslage. So lange Du das alleinige SR hast, hast du auch das Aufenthaltsbestimmungrecht des Kindes. Das heißt, Du entscheidest wo sich das Kind im Alltag aufhält (Ausnahme: Vaterzeit). Aber auch wenn ihr das gemeinsame SR habt, muss er sich an die Abmachungen halten! Beim ersten Mal, wenn er das nicht macht, würd ich das auch klar sagen und sollte es öfters vorkommen kannst Du zum Familiengericht gehen, wo klar die Umgangszeiten (-Wochen) mit Beginn und Ende festgeschrieben werden. Wenn er dann dagegen verstößt, also die Bringzeit nicht einhält, dann muss er mit gerichtlichen Konsequenzen rechnen.

von Finny am 18.12.2013, 21:57



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Du musst in Zukunft die Telefonate mit ihm aufnehmen. So etwas wie die Drohung, das Kind nicht zurückzugeben, ist für mich klar ein Ausschlusskriterium für den Erhalt des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechtes(Teil des Sorgerechtes). Schreib alles, auf, Tagebuchartig, jede Begebenheit, suche Beweise. Ohne Beweise steht sonst Aussage gegen Aussage.

von LuciaMay am 20.12.2013, 13:45