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Versicherung während der Trennung

Thema: Versicherung während der Trennung

Hallo zusammen. Kennt sich da jemand aus? Wir leben getrennt/in Scheidung, Mann lebt seit Ca. 2 Jahren in eigener Wohnung, Kinder hauptsächlich bei mir. Jetzt hat Sohn einen Schaden am parkenden Auto verursacht. Kommt dafür die Haftpflicht auf, die noch eine Familienhaftpflicht mit Hauptversicherter Mann ist? Ich hatte da auch irgendwann mal angerufen, und meine, dass ich die Aussage hatte, solange noch nicht geschieden zählen die gemeinsamen Versicherungen. Bin mir eben aber nicht mehr sicher. Und da anrufen ist ja wohl eher schlecht gerade. LG und Danke.

von Mickymouse am 09.07.2017, 20:19



Antwort auf Beitrag von Mickymouse

Ist genau richtig, so lange ihr nicht geschieden seid, ist es auch deine Versicherung. Die vom Kind sowieso. Ob sie nun für den Schaden aufkommen, steht aber auf einem anderen Blatt. Aufsichtspflicht nachgekommen usw.

von Fru am 09.07.2017, 21:34



Antwort auf Beitrag von Fru

Danke. Alles andere ist klar. Sohn ist aus Versehen mit dem Rad vom Bordstein gerutscht, und auf das Auto drauf. Ich bin auf der Straße mit dem Rad gefahren. Aufsichtspflicht gegeben &521; LG

von Mickymouse am 09.07.2017, 21:39



Antwort auf Beitrag von Fru

Das kann ich gar nicht bestätigen. Ich musste mich nach dem Auszug meines Mannes zum Jahreswechsel alleine versichern mit den Kindern.

von Jessi757 am 09.07.2017, 22:54



Antwort auf Beitrag von Jessi757

Hat wer gesagt? Und wart ihr Familienversichert? LG

von Mickymouse am 09.07.2017, 23:18



Antwort auf Beitrag von Mickymouse

Hat die Versicherung gesagt. Familienversicherung geht nur bei gemeinsamer Wohnung.

von Jessi757 am 10.07.2017, 14:24



Antwort auf Beitrag von Jessi757

Ich werde sehen. Jetzt ist ja eigentlich eh zu spät. Ich denke, dass Familienversicherung so lange besteht, wie es "Familie" gibt. LG

von Mickymouse am 10.07.2017, 14:31



Antwort auf Beitrag von Mickymouse

Haftpflichtversicherung im Rahmen der Familienversicherung besteht für alle zum Haushalt gehörenden Personen. Sprich, hat der Ex-Mann eine eigene Wohnung und die Versicherung dorthin überschrieben, besteht derzeit kein Versicherungsschutz für Euch..... LG Conmaca (Versicherungskauffrau)

von ConMaCa am 10.07.2017, 16:28



Antwort auf Beitrag von Mickymouse

Normalerweise habt ihr keine Deckung im Moment. Könnte aber trotzdem möglich sein, mann als VN soll den Schaden melden. Wie alt ist der Sohn? Wenn unter 7 ist es eh egal. Er ist nicht deliktfähig und du bist deiner Aufsichtspflicht nachgekommen.

von lilly1211 am 10.07.2017, 17:17



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Er ist über 7. Aber das ist schon klasse. Ich habe jetzt im Prinzip 3 unterschiedliche Aussagen, und diese jeweils mehrfach. Das liebe ich an diesen Dingen. Keine eindeutigen Ausssagen Eine vor mir geschiedene Freundin sagt auch Versicherungsschutz bis zur rechtskräftigen Scheidung. Ich werde das nochmal hier reinschreiben, wie es ausgegangen ist. Wen es interessiert. LG und Danke für eure Antworten.

von Mickymouse am 10.07.2017, 17:26



Antwort auf Beitrag von Mickymouse

Ich wurde von einem Versicherungsmann gefragt, ob ich was brauche, er fragte nach meinem Familienstand. Dauernd getrennt lebend. Ach, dann brauchen sie keine Haftpflicht. Weil ich das auch nicht glauben konnte, habe ich bei der Versicherung vom Ex angerufen. Ohne Haftpflicht wollte ich ja nun nicht rumlaufen. Aber auch der Herr bestätigte mir, das ich, so lange wir nicht geschieden sind, ich keine eigene Haftpflicht brauche. Dieser Mensch ist seit .... Jahren unser Ansprechpartner. Ich glaube ihm einfach mal....

von Fru am 10.07.2017, 17:42



Antwort auf Beitrag von Fru

Klingt auch bis zum gewissen Grad logisch für mich. In meine Krankenkasse können die Kinder auch erst nach Scheidung. Und, wenn auch selten, gibt es ja immer wieder Familien, die getrennt leben aber trotzdem zusammen sind. LG

von Mickymouse am 10.07.2017, 17:47



Antwort auf Beitrag von Mickymouse

Versicherung interessiert nur verheiratet oder geschieden, getrennt lebend nicht. aber ... Du bist dann guten Willen des Ex abhängig , wenn nicht eurer beider Name als Versicherungsnehmer angegeben ist. Zumindest war es bei mir so.... Schließe bitte so schnell wie möglich eine eigene ab, hab ich auch gleich gemacht u ich zahle vierteljährlich nur ca 40,00( müsste ich genau nachsehen) und hat mir schon sehr geholfen

Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 21:34



Antwort auf Beitrag von Mickymouse

Habe jetzt nicht alles gelesen, daher sorry für etwaige Wiederholung: Unser Versicherungsmakler hat uns darauf hin gewiesen, dass wir uns "doppelt" versichern müssen, wenn wir getrennt sind, getrennt leben auch wenn noch im verheiratet "Zustand". Wenn ihr auf der bürokratischen Ebene (sein 1. Wohnsitz seine jetzige Wohnung), Bezuschussungen für getrennt Lebende etc...) dann seit ihr zwar noch verheiratet aber halt keine Familie mehr und braucht daher eine Versicherung. Ich würde den "Status" bei der Versicherung nicht erwähnen und bezügl der Kosten fragen.

von aus 4 mach 3 am 11.07.2017, 10:13



Antwort auf Beitrag von Mickymouse

Versicherung zahlt bei uns nur für Familienmitglieder die an einer gemeinsamem Wohnadresse wohnen. Getrennt, verheiratet oder zusammen lebend interessiert sie nicht. Klingt für mich logisch. Wenn Töchterchen auszieht, ist sie dennoch ein Familienmitglied aber nicht mitversichert uns muss sich selbst versichern.

von kügelchen12 am 11.07.2017, 14:14