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Kindsvater wegen Unterhalt anzeigen

Thema: Kindsvater wegen Unterhalt anzeigen

Ich bin maximal genervt, mein Ex hat im Februar das letzte , anteilig, Unterhalt gezahlt seit dem nix mehr da er in Hartz4 gerutscht ist. Jugendamt ( Beistandschaft) macht gar nichts, vor allem hat er ihrer Meinung jetzt mit corona die beste Entschuldigung ( hier wird Arbeit angeboten halt seiner Meinung unter seiner Würde Lager zb) Das Jugendamt weigert sich ihn anzuzeigen ( würde ja nix bringen), jetzt überlege ich ob ich ihn Anzeige? Hat das einer von euch schon online gemacht ( wir kommen aus NRW) ich habe keine Ahnung wie das online abläuft oder was ich da bereit halten muss ( reicht mein Perso? Und seine Adresse?) Mir geht es ehrlich gesagt extrem gegen den Strich das er gar nix macht, er hat sich noch nie um seine Jungs gekümmert ( die große Tochter will ihn Nicht sehen deshalb wollte er über 12 Jahre seine Söhne nicht sehen), zahlen tut er auch nicht Mal anteilig ( ich würde meine Klappe halten wenn er wenigstens anteilig zählt) Ich habe einfach keinen Nerv mehr

von misses-cat am 26.11.2020, 16:36



Antwort auf Beitrag von misses-cat

um es vorweg zu nehmen - nein, ich habe damit keine Erfahrungen. Aber die Frage ist wirklich, was es bringt. Ich habe mal ein wenig gegoogelt und es gibt offenbar zwei Sachen, die eintreten müssen, um eine strafrechtliche Verfolgung von offenen Unterhaltsansprüchen durchzusetzen. Das ist einmal, dass er tatsächlich zahlen könnte, sich aber davor drückt und zum zweiten, dass Dein Lebensbedarf gefährdet ist und Du jetzt z.B. einen Kredit aufnehmen müsstest, damit Du über die Runden kommst. Er ist H4-Empfänger und Corona spielt ihm tatsächlich da sehr in die Hände. Aber das JA könnte mit seiner Beistandschaft einen vollstreckbaren Titel erwirken. Der bringt im Moment nichts, aber innerhalb der nächsten 30 Jahre wird der KV ja sicherlich mal wieder einen Job haben. Wenn schon so lange kein Unterhalt mehr gezahlt wurde, gehe ich davon aus, dass Du UHV beantragt hast? HIER ist das Amt nämlich dann doch etwas schneller dabei, da sie sich das Geld dann vom KV wiederholen (müssen) Ich habe damals einen sehr guten SB beim JA gehabt, der den vollstreckbaren Titel erwirkt hat (und so kamen neben offenen Unterhaltsschulden auch noch Gerichtskosten auf den KV zu, die er sich hätte sparen können) Leider hat dann das nächste JA mich ständig damit vertröstet zu vollstrecken. Lag aber zum Teil auch daran, dass die Meldeadresse des KV nur Namensschilder auf Briefkästen von Kumpels waren; der KV war (soweit ich das heute weiß) zu dem Zeitpunkt schon gar nicht mehr in Deutschland... Es ist eine wirklich lange Prozedur, die viel Nerven kostet. Alles Gute.

von Holzkohle am 26.11.2020, 17:21



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Nein ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss, habe geheiratet und zu dem Zeitpunkt wo ich geheiratet habe gab es nur sechs Jahre Unterhaltsvorschuss, das war bei zwei Kindern da schon verbraucht und beim dritten fast ( ich glaube 7 Monate waren übrig) Nein ich muss keinen Kredit aufnehmen, lebe auch nicht von Hartz4 das trotz sechs , bald sieben Kinder ( gehe sogar arbeiten) ,ich bin einfach maximal genervt Einen Titel? Ja angeblich, hat mir die Beistandschaft nie gezeigt weder die alte noch die neue,

von misses-cat am 26.11.2020, 18:29



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ich bekam damals eine Kopie des Anschreibens an den KV mit einer Kopie des vollstreckbaren Titels. Das Original wurde mir nach seinem Tod ausgehändigt. Ich kann damit jetzt in seiner Familie vollstrecken gehen (na klar... gehts noch?) Sprich mit der Bearbeiterin und bitte um Vollstreckung. Versuchen kann man das ja mal. Du könntest ihn auch als Druckmittel vorwarnen, dass Du eine Vollstreckung in die Wege leiten wirst oder geleitet hast. Dann ist er zwar erstmal wieder pissed, aber vielleicht bewegt sich ja dann was. Wenn sich Deine SB beim JA nicht bewegen, dann wende Dich an den Teamleiter. LG

von Holzkohle am 27.11.2020, 09:58



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Du müsstest es durch einen Anwalt einklagen lassen . Nur ob es Sinn macht und die Anwaltskosten rechtfertigt, wenn es darauf hinausläuft ,dass er nicht zahlen kann ist fraglich. Schuftig ist es allemal, sich als Vater vor den kosten zu drücken aber leider hat man da meist wenig handhabe und ganz selten das Jugendamt im backround

Mitglied inaktiv - 26.11.2020, 21:32



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Sorry, aber das wird nichts. Er bekommt Alg2 und ist somit aktuell zahlungsunfähig. Da darf das Jugendamt nichts machen, entschied vor einiger Zeit ein Gericht. Das Alg2 liegt unter dem Freibetrag und ist somit nicht pfändbar. Lediglich einen Titel kannst Du beantragen, falls Dein Ex wieder arbeiten geht und über dem Freibetrag liegt. Gilt allerdings nicht, wenn er zusatich zum Job noch Alg2 bekommt. Suche dir das Urteil gerne raus

Mitglied inaktiv - 27.11.2020, 11:41



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Das das Jugendamt nix pfänden kann da er offiziell Hartz4 bekommt ist mit klar ( inoffiziell wird er von Papa gesponsert der mehrere Häuser besitzt und noch so einige Schätzchen hat), mein Ex hat sich nie gekümmert , damit meine ich auch er hatte nie Interesse an seinen Kindern ( die Augen geöffnet hat mir meine dritte schwangerschaft da hab ich nicht getrennt), ich würde nix sagen wenn er wenigstens als Vater da wäre, ist er aber auch nicht. Ich würde mir wirklich wünschen daß solche Leute Mal sechs Wochen in Beugehaft müssten, aber nein sowas wird nicht gemacht

von misses-cat am 27.11.2020, 12:04



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ich kann Dich wirklich verstehen, bei uns war es genau so. Mir ging es damals aber auch finanziell nicht gut und neben der Tatsache, dass der KV sich kein Stück um das Kind gekümmert und nur sporadisch Unterhalt gezahlt hat, kam eben auch neben den finanziellen Engpässen die Wut in mir hoch. So dass ich mir dachte, dass der Typ doch dafür irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden muss. Und auch er hatte hintenrum krumme Dinger laufen, vertickerte Oldtimer von USA nach D, hatte ein Haus in USA und drei Autos und ein Motorrad in den Garagen stehen und so weiter. Er hatte Geld, er hatte nur keinen Bock zu zahlen. Ich konnte ihm das sogar nachweisen. Das JA hat das damals aber nicht interessiert... Aber, auch wenn das nicht einfach ist, ich kann Dir sagen, dass man wesentlich entspannter lebt, wenn man sich nicht darüber aufregt. Du KÖNNTEST es ändern, ja. Aber es wäre nur eine finanzielle Änderung, und finanziell kommst Du über die Runden, sagst Du. Mit dem gezahlten Unterhalt aber bekommst Du trotzdem nicht das, was Dich eigentlich stört, nämlich, dass er sich um seine Kids kümmert.

von Holzkohle am 27.11.2020, 13:27



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vor paar Jahren. Es brachte nichts, das Verfahren wurde eingestellt.

von Marianna81 am 27.11.2020, 14:22



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich habe einmal eine Online-Anzeige gemacht, allerdings wegen ständiger Anrufe von Finanzportal aus Frankfurt, die Frau Kristin H. sprechen wollten, die die Exfrau meines Mannes ist und seit genau 21 Jahren nicht mehr unter dieser Telefonnummer erreichbar ist. Die Nummer hatten sie angeblich von einem Gewinnspiel, das sie mitgemacht hat. Hähä, hihi, kann ja wohl nichts neueres sein, denn ich glaube nicht, dass sie diese Telefonnummer überhaupt noch im Kopf hat nach der langen Zeit. Die Kids sind inzwischen beide über 30! Nach etwa 5 Wochen habe ich dann eine Mail bekommen, ich solle nähere Angaben machen und ob ich die Anzeige aufrecht erhalten will. War dann anderweitig beschäftigt und habe nicht weiter verfolgt, aber ich behalte mir vor, bei nervigen täglichen Anrufen das nochmal auszuprobieren.

von Port am 28.11.2020, 12:37



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich habe vor 13 Jahren dem Jugendamt wegen einer ähnlichen Situation die Beistandschaft wieder entzogen und mir einen Anwalt genommen (ok, war ne Anwältin). Wir haben meinen Ex über seine erhöhte Erwerbsobliegenheit dran bekommen. Er muss, da minderjährigen Kindern unterhaltsverpflichtet jeden Job annehmen, der ihn dazu befähigt Unterhalt zu bezahlen. Dabei ist es egal, ob der Job seiner Qualifikation entspricht, oder nicht. Er kann sogar zu einem Nebenjob verpflichtet werden, um sicherzustellen, dass er den Mindestunterhalt vollumfänglich zahlen kann. Mein Ex behauptete, er würde keinen Job finden, da Studium zu lange her, etc. Ich habe daraufhin die Zeitung am Wochenende nach Jobs durchsucht die nur eine abgeschlossene Berufsausbildung forderten. Die Anzeigen habe ich meiner Anwältin zur Verfügung gestellt, die dann daraufhin den Nachweis von meinem Ex forderte, dass er sich auf diese Stellen beworben hat und für die folgenden Wochen - bis ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist - ebenfalls entsprechende Nachweise. Eine Anzeige aktuell wird nichts bringen. Aktuell kann er nicht zahlen. Aber: er muss alles dafür tun, wieder Arbeit zu finden. Und da kannst Du ihn kriegen. Tut er das nämlich nicht, kann ihm ein sogenanntes fiktives Einkommen angerechnet werden. Für den daraus berechneten Unterhalt kannst Du Dir einen Titel erstellen lassen, der dann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Also auch noch dann, wenn die unterhaltspflichtigen Kinder schon erwachsen sind. Es laufen also sozusagen jeden Monat Schulden auf. https://www.anwalt.de/rechtstipps/erwerbsobliegenheit-im-familienrecht-wer-muss-dazuverdienen_100082.html

von shinead am 01.12.2020, 09:26



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Solche Männer sind doch das Letzte. Ich kann deinen Frust total verstehen. Du willst jetzt tätig werden, das ist gut und richtig. Eine Anzeige ist sicher auch eine Möglichkeit.....nur....was willst Du erreichen? Er wird ja, gesetzt dem fall, es kommt bis zur Anklage, nicht zur Zahlung von Unterhalt verurteilt. Sondern zu einer Strafe. Wie gesagt: dafür muß es erst Mal zu einer Anklage kommen, das ist schon nicht gewiss. Denn mit hartz IV ist er nunmal wohl nicht leistungsfähig. Lange Rede, kurzer Sinn: Eine Anzeige bringt Dich Deinem Ziel, Unterhalt zu erhalten, leider nicht näher. Und wird nur noch mehr Frust machen, auf beiden Seiten. Du willst ihn zu Recht gar nicht als Vater für die Kinder. Aber Du willst ihn, auch völlig zu recht, als Unterhaltszahler behalten und deswegen solltest Du andere Wege gehen, als eine Strafanzeige, Strafanzeigen sollten nicht zur Erziehung oder Maßregelung eingesetzt werden. Übrigens: so eine Anzeige geht online nicht, da mußt Du zu einer beliebigen Dienststelle. Oder Du machst es schriftlich direkt an die zuständige StA.

von Berlin! am 02.12.2020, 14:19