Alleinerziehend, na und?

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viele offene Fragen....

Thema: viele offene Fragen....

Hallo zusammen ! Ich hoffe Ihr könnt mir ein ein wenig helfen. Bin in der 29. SW und sozusagen frisch "getrennt" oder sagen wir lieber "sitzen gelassen". Da ich ziemliche Angst vor den finanziellen Dingen in der Zukunft habe, hoffe ich dass Ihr mich ein wenig aufklären könnt. Zum Beispiel würde mich interessieren wann man Wohngeldzuschuss (keine Sozialhilfe) bekommt und ob es in irgendeiner Art und Weise sonstige finanzielle Unterstützung der Stadt gibt. Hatte mal vor Jahren ne Bekannte die hat glaube ich nen Kinderwagen und Babyausstattun bekommen oder sowas. Was muss der "Erzeuger" (wir waren nie verheiratet) zahlen ? In einem Bericht habe ich gelesen, dass sorgar MIR Unterhalt für 3 zusteht. Stimmt das ? Über ein paar Infos wäre ich sehr dankbar.

Mitglied inaktiv - 11.02.2003, 15:55



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Hallo! Also Wohngeld kannst du beim Wohngeldamt beantragen. Einmalige Beihilfen kannst du bei donum vitea oder anderen Schwangerschaftsberatngsstellen beantragen. Die prüfen die Notwendigkeit und stellen dann nen Antrag bei der Stifftung Mutter und Kind e.V. Der KV muss für dich Unterhalt bezahlen in dre ZEit des Mutterschutzes. Ich glaube 4 Wochen vor und 12 Wochen nach der GEburt. Ansonsten muss er nur für das Baby bezahlen. Wenn er es nicht freiwillig macht, dann schalt das JA ein, da bekommst du auch nen Vorschuss und die kümmern sich dann drum. Solche Sachen bekommst du aber bei ner Schwangerschaftsbeatung auch noch erklärt. Liebe Grüße Astrid!!!

Mitglied inaktiv - 11.02.2003, 18:30



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Hallo Zwerg! Also, der KV muss nicht für drei zahlen, es sei denn, du bekommst Drillinge;-) Aber er muss unter Umständen Unterhalt für dich zahlen (für's Kind sowieso), wenn du nicht berufstätig bist und das drei Jahre lang. Du bekommst - unter der Voraussetzung dass du nicht oder wenig arbeitest - Wohngeld, Erziehungsgeld, ev. Unterhalt für dich, wenn der KV genug verdient und Erziehungsgeld und ggf. auch Sozialhilfe. Kindergeld und Unterhalt für's Kind (bzw. wenn der KV kein Geld hat Unterhaltsvorschuss) bekommst du auch, wenn du nach der Geburt weiter arbeitest. In der Mutterschutzzeit (in der Regel sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt) bekommst du Mutterschaftsgeld. Bis zur Geburt hast du ja noch ein bischen Zeit. Es gibt einige Stellen (Pro Familia und so), bei denen du dich beraten lassen kannst. Viel Glück, Gruß, Sabri

Mitglied inaktiv - 11.02.2003, 21:13



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Huhu Scheiß Spiel, mir is das in der 32 SSW passiert, war nich lustig. Bin dann ganz schnell zu pro Familia und hab mir Infos geholt. Die haben dann mit mir einen Antrag bei der Stiftung " Familie in Not" gestellt für Beihilfe zur Erstlingsausstattung.(Muß unbedingt vor der Entbindung sein) Nach dem Mutterschutz bekam ich von Jugendamt die Kosten für die Tagesmutter übernommen weil ich mich dafür entschieden habe gleich in Teilzeit weiterzuarbeiten.Anfangs nur 20% später 40% dann 19h/Woche 49,35% Wohngeld bekam ich in der Zeit bis ich 40% gearbeitet habe. Unterhalt steht dem Baby vom ersten Tag an zu Was dich betrifft so hast du von dem Kindsvatert auch als unverheiratete Anspruch auf Unterhalt bis zum 3ten Lebensjahr des Kindes hierzu berät dich das Jugendamt Ansonsten empfehl ich dir die Internetsite des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter ( www.vamv.de) Mein Junior is jetzt 21/2Jahre alt und wir kriegens ganz gut geregelt auch wenns nich immer grad einfach is. Lass dich nicht unterkriegen pogona

Mitglied inaktiv - 11.02.2003, 22:24