Alleinerziehend, na und?

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Wann Unterhalt?

Thema: Wann Unterhalt?

Bekommt man erst Unterhalt vom KV wenn dieser nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung lebt bzw. sich eine neue gesucht hat oder ab dem Zeitpunkt der Trennung???? liebe Grüße

von Erzieherin2012 am 17.03.2012, 13:20



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Hallo, da wir gleich mit der Trennung getrennte Wohnungen hatten, kann ich für meine Antwort keine 100%ige Garantie geben. Dennoch bin ich der Meinung, dass mit der Trennung Unterhalt gezahlt werden muss, denn mit dem Zeitpunkt der Trennung wirtschaftet man ja auch getrennt; auch wenn man noch in der selben Wohnung lebt. LG K erstin

von leaelk am 17.03.2012, 13:44



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Die Trennung führt zum Unterhaltsanspruch.

von shinead am 17.03.2012, 17:32



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Eigentlich ab Trennung aber... kauft er dann nur noch für sich allein ein? Zahlt den Mietanteil nur noch für sich allein? Ich frage mich wie man so noch halbwegs gesittet unter einem Dach leben soll. Bei uns war es so, dass bis zum Auszug Miete und Einkäufe und was anfiel wie sonst von beiden getragen wurde. Extra Kosten für die Kinder kamen deshalb ja NICHT auf sondern erst als wir ausgezogen waren.

von mf4 am 17.03.2012, 17:39



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Also wir haben nach der Trennung noch 4 Monate unter einem Dach gelebt. In der Zeit Gans keinen Unterhalt, da die Miete etc. noch von ihm bezahlt wurde. Allerdings hab's auch keinen Rosenkrieg in dem Sinne...wir haben uns da doch recht zivilisiert verhalten und nicht zu sehr auf Recht und Gesetz gepocht. Das ist meist einfacher... Gruß, M

Mitglied inaktiv - 17.03.2012, 18:05



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

also wir sind seit mitte februar getrennt, leben beide noch in der gemeinsamen wohnen, er schläft aber meist woanders. jeder wirtschaftet für sich und ich natürlich auch für mein kind. er geht arbeiten und ich bin noch bis august 2012 arbeitslos.

von Erzieherin2012 am 17.03.2012, 18:07



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Wenn du die Miete für dich und das Kind zahlst und es allein versorgst dann ist er auch definitiv unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber seit Februar. Wie bekommst du das denn derzeit hin? bekommst du so viel ALG1, dass das reicht für euch ohne Unterhalt?

von mf4 am 18.03.2012, 13:34