Alleinerziehend, na und?

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Wann habt ihr die Unterhaltsfrage geklärt??

Thema: Wann habt ihr die Unterhaltsfrage geklärt??

hallo, wie lange nach trennung habt ihr die unterhaltsfrage geklärt? Wenn ich Mietzuschuss beantragen möchte brauche ich ja was schriftliches aber wenn der Kv sich quer stellt??? (da bar gibts kein Kontoauszug zb) Muss ich nach trennung einen angemessenen zeitraum warten? LG

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 13:32



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Es geht nur um den Kindsunterhalt

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 13:32



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so schnell wie möglich....die kinder und du haben ja einen anspruch drauf und das muss schnell vernünftig geklärt werden.... dann wissen beide seiten woran sie sind.... lg isi

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 13:34



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Hm, der Mindestsatz ist ja etwas über 200 Euro, ich glaube er wirds mir nicht schriftlich geben, er ist zu sehr verletzt, vielleicht hab ich ihn berrumpelt damit hab ihm heut extra bescheid gegeben damit er bis morgen wenn er da ist was vorbereiten kann,

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 13:49



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du solltest das von einem anwalt oder jugendamt ausrechnen lassen.

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 13:53



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Unterhalt überweisen wäre besser aber bar ist auch okay aber dafür lass es dir monatlich unbedingt quittieren.

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 13:54



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Quittung reicht für Mietbeihilfe nicht die wollen schriftlich dass er den Unterhalt in höhe von 200 nochwas monatl.zahlt.

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 14:20



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Naja wenn er das zahlen muß dann soller das auch tun sonst geh zum JA und wenns nur übers Konto geht dann eben so... meint der der kann sich ausdenken ob wann wie und wieviel er zahlt Geh zum JA und laß ihn auffordern es so zu tun wie es sein soll.

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 14:23



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Wir sind ja erst sehr kurz egtrennt und er leidet wie Hund. Ich wollte nicht direkt mit dem Amt kommen und versuchen es ohne zu regeln. Er hat Angt um sein gel, es ist ihm heilig und hat wohl auch Angst wenn ich was beantrage wie zb Miethilfe dass sie erst auf ihn zukommen dabei ist das ja quatsch. Hab ja für die nä. 3 Monate schon Geld bekommen, brauch es aber schriftl. denke aber er will nicht da ich dann etwas schwarz auf weiß hab und er nicht mehr rauskommt. Ich will ihn doch nicht ausnehmen sondern nur WG beantragen :-(

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 14:27



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naja, das amt wird aber wissen wollen wieviel er zahlen kann und nicht wieviel er zahlen will

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 14:29



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Er verdient nicht mal 1300 netto und at ja mir gegenüber den selbstbehalt von 1000 euro. Und laut der Düsseldofer tabelle muss er eben dem Kind etwas über 200 zahlen oder ist das nicht richtig??

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 14:35



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muss er für dich kein unterhalt zahlen? das kind ist doch unter 3 oder?

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 14:35



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das kam raus bei einem nettogehalt von 1250€ Names des Kindes : Alter des Kindes : 1. Kind 1 Kindesunterhalt 1. Kind aus Düsseldorfer Tabelle ( Einkommensstufe der Düsseldorfertabelle dbo232973996 ) 317 Euro Kindesunterhalt 1. Kind abzüglich Kindergeld (Zahlbetrag) 225 Euro

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 14:41



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ja das hatte ich auch raus aber mir gegenüber hat er einen selbstbehalt von 1000 euro. und in manchen monaten verdient er nicht mal 1200 euro. da bleibt für mich 0,000 daher muss ich wg beantragen. bzw man empfahl mir h4 da es wohl meh gibt laut dem amt aber das will ich nicht und denke auch mit dem wg komm ich hin

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 14:45



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Ich denke UH für dich kannste knicken aber fürs Kind wird er bis zum Selbstbehalt UH zahlen müssen. Das JA wird ihm schon ausrechnen wieviele r muß. Das muß dir nicht peinlich und ihm böse vorkommen, denn so ist das nunmal und es steht dem Kind zu... davon abgesehen, daß du in deiner Lage auch nicht verzichten kannst.

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 16:28



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Na ich werd morgen mal zum WG amt gehen, vielleicht reicht denen ja auch meine Quittung dann muss ich ihn nicht mehr anbetteln.

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 17:23



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Ich nehme an das sie was schriftliches vom Amt oder Gericht haben wollen zwecks Unterhalt. Denn einfach so selber ausrechnen und dann vom Staat Geld beziehen is nicht.

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 19:00



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Es ist aber scon die maximal grenze die er zahlen muss, mehr würden die auch nicht ausrechene und ne abrechnung hab ich ja auch aber keine unterschrift

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 19:09



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Naja, das Amt möchte den max. Unterhalt für dein Kind und auch dich - daher wollen sie eine richtige Berechnung und keine Goodwill-Zahlung von 200 € - könnte a auch sein das er 2000 € verdient - woher soll das Amt das wissen ?

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 19:10



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weil ich ne abrechnung von ihm habe

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 19:53



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ok, dann sollte die von Dezember sein, damit sich sein Jahreseinkommen erkennen läßt - könnte sich ja auch jeden Monat ändern. Die netten Sachbearbeiter verwalten Steuergelder - da verstehe ich, wenn sie richtig und notfalls 2 x hinschauen.

Mitglied inaktiv - 16.03.2010, 20:00