Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Silly1204 am 03.07.2003, 14:36 Uhr

Wann was beantragen

Hallo Ihr Lieben,
im August wird mein erstes Kind (ein Junge) geboren. Ich freue mich riesig !
Ich werde alleinerziehend sein.
Ich habe mich schon schlau gemacht und weiß, daß ich:
Kindergeld
Erziehungsgeld
Unterhalt (der Vater erkennt das Kind an) bekommen werde wenn ich das Kind selber erziehe (bleibe 3 Jahre zuhause).
Und dann noch Sozialhilfe bzw. Wohngeld.
Meine Frage nun:
Wann beantrage ich Sozialhilfe ???
Kindergeld und Erziehungsgeld beantrage ich nach der Geburt, da bekomme ich vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) die ganzen Formulare hat man mir gesagt.
Aber wann die Sozialhilfe ??? Ich bekomme mein Gehalt noch bis 8 Wochen nach der Geburt - also bin ich erst 8 Wochen nach der Geburt berechtigt oder ?
Reicht es dann, 1 Woche vor Ablauf der 8 Wochen einen Antrag zu stellen oder ist das zu spät ?
Ich arbeite seit 16 Jahren und hatte noch nie in meinem Leben mit dem Sozialamt oder anderen Ämtern dieser Art zu tun daher habe ich null Ahnung.
Es wäre nett wenn mir jemand Tipps geben kann was ich wann beantrage, worauf ich Anspruch habe usw...

Danke
Silly

 
1 Antwort:

Re: Wann was beantragen

Antwort von fusel am 03.07.2003, 19:35 Uhr

Hi,

am besten du rufst bei deinem zuständigen SA an und fragst einfach nach. Die vergeben auch oft Termine, ganz praktisch wenn man niemanden hat der auf den Winzling aufpaßt, damit man nicht warten muß. Dann weißt du auch gleich was du an Unterlagen mitbringen mußt.

Ansonsten: wenn ihr zum JA geht wegen der Anerkennung, frag auch mal nach das der Vater eine Erklärung unterschreibt das er Unterhalt zahlen will. Wir haben damals nur die Anerkennung beim Standesamt nach der Entbindung gemacht und jetzt fusseln JA und Gerichte wegen dem Unterhaltstitel. Rauswinden kann der Unterhaltspflichtige sich so oder so nicht, aber wenn man diese Erklärung gleich hat, spart man sich die Zeit für den Titel. Weiß jetzt allerdings nicht genau wie die Erklärung heißt (o:

Grüße

fusel

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