Geschrieben von naenia80 am 29.09.2004, 8:01 Uhr |
was heißt beistansschaft???
Hallo, ich lese hier immer wieder das ihr zum JA geht und beistand oder so beantragt, ich würde mal gerne wissen was das ist....
lg
jessy
Re: was heißt beistansschaft???
Antwort von mrs.Winterbourne am 29.09.2004, 11:56 Uhr
Beistandschaft bedeutet, daß sich das JA um alles kümmert was mit dem Unterhalt für das Kind zu tun hat.
Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Es werden die Unterhaltsansprüche geltend gemacht, Titel erwirkt,..... Du mußt Dich um nix mehr kümmern - darfst du auch nicht, wenn Du eine Beistandschaft hast.
Ich habe auch eine für meine Tochter und finde das sehr gut, da ich mich nicht mit Anwälten, Gerichten usw rumärgern muß. Alles läuft automatisch und ich kann jederzeit anrufen und fragen wie es aussieht. Meine Tochter bekommt dadurch auch pünktlich ihr Geld.
Was will ich mehr?!
Manja
Re: was heißt beistansschaft???
Antwort von naenia80 am 29.09.2004, 11:59 Uhr
hi...
ich wußte garnicht das es sowas gibt? hab bisher alles alleine regeln müßen... find ich aber gut das es sowas gibt...den unterhalt für meine tochter zahlt das jugendamt weil ihr erzeuger nicht in der lage dazu ist, oder viel mehr nicht möchte... kann ich sowas nach über einem jahr noch beantragen???
Bei mir ging das.....
Antwort von SüßeMaus am 29.09.2004, 15:31 Uhr
...automatisch, mit der Beistandschaft. Da ich alleinerziehend bin und der Vater meiner Tochter verhieratet.Ich hatte gleich nach der geburt ein termin auf dem JA.
Beistandsschaft
Antwort von NICOLE02 am 29.09.2004, 15:32 Uhr
Hallo,
ich bekomme für meinen Sohn auch nur Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt, da mein Ex angeblich nicht zahlen kann. Hab das auch erst nach zwei Jahren Trennung beantragt. War gar kein Problem.
Die haben für meinen Sohn einen Titel bei Gericht erwirkt und kümmern sich um die weiteren Ansprüche des Kindes.Ist also ne tolle Sache, da man keinen Anwalt braucht.
Gruß Nicole
Re: normalerweise.....
Antwort von sterntaler am 29.09.2004, 17:04 Uhr
...geht das aber nicht automatisch, da diese von anderen sachbearbeitern , die speziell auf solche "delikaten" angelegenheiten vom JA "angesetzt" wurden, bearbeitet werden.
zudem muß man selbst entscheiden, ob man den KV oder KM vom JA durch eine beistandschaft "jagen" lassen möchte!! ;o))
im übrigen bekommt man dies als kleiner kostenloser ratschlag vom zuständigen UVG-sachbearbeiter mit auf den weg!! ;o))
lg
sterntaler