Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Was kann ich als AE zusätzlich beantragen?

Thema: Was kann ich als AE zusätzlich beantragen?

Bei mir ist ja alles noch ganz frisch und neu, ich versuche aber zu ordnen was zu ordnen geht. Ich habe nun mich mit der finanziellen Seite auseinandergesetzt und musste feststellen das ich nach Abzug aller Kosten 200 Euro im Monat habe um mich und meine Kinder zu ernähren. Das reicht nicht logischerweise. Ausziehen kommt nicht in Frage weil ich mit den 650€ warm für 3 Zimmer hier noch gut dran bin. Was kann ich denn beantragen und wo? Gibt es auch Zuschuss zum Kindergartenbeitrag? Ich weiss gar nicht wie Ihr alle überlebt? Kann mir jemand erklären wie das mit der Lst.Kl.2 ist, kann man die direkt mit der Trennung beantragen? Oder erst im Folgejahr? Die Vorstellung zu Ämtern zu gehen und quasi zu betteln ist grausam aber für mich wohl oder übel bittere Realität. Traurige Grüße Sindy

von meerli am 17.05.2016, 11:52



Antwort auf Beitrag von meerli

Hast Du beim Einkommen schon die Klasse 2 berücksichtigt? Um die zu bekommen, darf keine weitere erwachsene Person bei euch gemeldet sein - hat er sich schon umgemeldet - ob es da eine Möglichkeit gibt, solange er offiziell noch da wohnt, weiss ich nicht. Warst Du schon bei einem Anwalt? Evtl. steht Dir Trennungsunterhalt zu...das würde ich zuerst klären. Grundsätzlich käme ansonsten entweder aufstockendes H4 oder Wohngeld in Frage. Je nach Grundlage für die Berechnung wird evtl. der Kindergarten günstiger - bei uns ging das nach Einkommen und da bin ich mit meiner damaligen halben Stelle direkt in die unterste Stufe gerutscht - das würde ich auch direkt in den Unterlagen prüfen. Wie viele Stunden arbeitest Du denn? Gibt es da evtl. mittel- oder langfristig die Möglichkeit, aufzustocken? Bei den Ämterfragen kann ich nicht viel beitragen - habe einmal einen Antrag auf Wohngeld gestellt...der wurde abgelehnt, da die Miete sehr günstig war...dass mich die Nachtspeicheröfen dagegen arm gemacht haben, war dann egal...sonst finanziere ich meine Tochter (12) und mich ganz alleine - Unterhalt gibt´s natürlich auch, aber es würde zur Not auch ohne gehen. Dazu arbeite ich in Vollzeit. Du schaffst das schon - eins nach dem anderen!

von Möhrchen am 17.05.2016, 13:00



Antwort auf Beitrag von meerli

Lohnsteuerklasse 2 kannst Du direkt beantragen, nachdem Dein Ex sich umgemeldet hat. Wieviel der Wechsel ausmacht, kannst Du im Internet berechnen. Zusätzlich solltest Du die Höhe des Kindesunterhalts prüfen lassen, sofern das noch nicht geschehen ist. Außerdem musst Du prüfen, ob Dir Trennungsunterhalt zusteht. Erst wenn das nicht gezahlt werden kann/muss, steht der Weg zu den Ämtern offen. Lass' Dich am besten vor Ort beraten. ProFamilia hat dazu Anlaufstellen. Dort kann man dann klären, ob und was Du beantragen kannst.

von shinead am 17.05.2016, 13:24



Antwort auf Beitrag von shinead

Nein, zu den Ämtern kann man auf jeden Fall auch vor Berechnung von Unterhalt (das dauert ja manchmal). SGB Leistungen (Hartz IV) beim Jobcenter, Wohngeld beim Wohnungsamt, Familienzuschlag bei der Familienkasse, Zuschuss zu den Gebühren für die Kita bei der Stadt/Gemeinde.

von Hannah79 am 18.05.2016, 22:38



Antwort auf Beitrag von meerli

Also sobald man getrennt und der Partner umgezogen ist kann man Steuerklasse 2 beantragen. Schau im Netz nach Anträgen für Hartz 4, in dem Zusammenhang wird auch Kiga und Essen teilweise übernommen. Wichtig ist aber das das mit dem Unterhalt geklärt ist. Mein Antrag wurde abgelehnt weil ich Unterhaltsvorschuss erst beantragen musste. Auch kannst du nur dann in der Wohnung bleiben wenn sie dem Mietspiegel entspricht(musst du mal Googlen, ist nicht sooo einfach rauszufinden). Ich denke Hartz 4 ist die bessere Variante für euch. Ich beiße mich mittlerweile so durch weil die immer wieder falsch berechnet haben und ich am Ende jetzt zig hundert Euro zurück zahlen muss(zu unrecht aber das liegt an deren blöder Berechnung). Wenn bei euch aber alles klar ist dürfte es dazu nicht kommen.

von Maxi1984 am 20.05.2016, 12:49