Alleinerziehend, na und?

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was steht mir zu?

Thema: was steht mir zu?

Hallo :) Ich bin 19 jahre alt ubd habe einen sohn 15 monate von meinem Exfreund und bekomme kindergeld und unterhaltsvorschuss. Mein mann und ich trennen uns wobei ich in der 18ssw bin. Da ich vom ihm keinen Unterhalt oder ähnliches bekommen werde wollte Ich einmal nachfragen was mir zustehen würde Z.b. wohnung.... Vielen dank :)

von lillylena am 29.06.2013, 15:25



Antwort auf Beitrag von lillylena

Kindergeld + Unterhalt , wie bei Nummer eins auch. Wieso wirst Du von ihm nix bekommen ? Wieso Mann, seid ihr verheiratet ?

von Sternenschnuppe am 29.06.2013, 15:27



Antwort auf Beitrag von lillylena

Hallo, sind das dei Schwangerschaftshormone, oder warum trennt man sich so plötzlich? Grüße

Mitglied inaktiv - 29.06.2013, 15:28



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19... Mann und Ex und 2 Kinder... wow Vor 16 Wochen habt ihr ein Kind gemacht und es war alles noch chic. Schmeißt nicht alles gleich hin.

von mf4 am 29.06.2013, 15:36



Antwort auf Beitrag von lillylena

Wenn der mann aber gewalttätig wird und einen versucht Den kontakt zu ausenwelt zu verbieten und nicht zur Eheberatung. .. Mitgeht hat eine beziehung wohl keinen sinn da mein sohn alles Mitbekommt und mein mann mir droht...

von lillylena am 29.06.2013, 15:38



Antwort auf Beitrag von lillylena

Dann zeig ihn ein und werf ihn raus bzw. geh mit dem Kind ins Frauenhaus. Da wird man dir dann auch weiterhelfen. Ich würde mal vermuten, dass er nicht nett reagieren wird, wenn du ihm nun verklickerst, dass du mit seinem Kind im Bauch ausziehen möchtest.

von mf4 am 29.06.2013, 15:40



Antwort auf Beitrag von lillylena

Warum verhütet man nicht richtig wen man mit so einem Mann zusammen ist? Werde ich nie verstehen....

von Soie am 29.06.2013, 15:40



Antwort auf Beitrag von lillylena

Und das ist erst seit gestern so? Er ist Dir zum Unterhalt verpflichtet und seinem Kind auch. Wenn das Euren Bedarf nicht deckt inkl. Kindergeld und UHV für das 1. Kind, kannst Du Wohngeld oder Hartz 4 beantragen. Die Wohnung muss angemessen sein, sprich Ihr dürftet so grob 60 qm haben. Die Miethöhe und Größe darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten, das musst Du aber vor Ort erfragen, da das in verschiedenen Städten unterschiedlich ist.

Mitglied inaktiv - 29.06.2013, 15:43



Antwort auf Beitrag von lillylena

Danke Und ja es ist erst seit einer woche so extrem Früher war er wirklich sehr nett... Nur er schmeißt mich raus wird gewalttätig. .. Und das kann ich meinen kindern und mir nicht zumuteb

von lillylena am 29.06.2013, 15:47



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Droh er oder schlägt er gar? Wo kannst du auf die Schnelle hin? Freundin, Familie usw.?

von mf4 am 29.06.2013, 15:56



Antwort auf Beitrag von mf4

Bin erstmal zu meinen eltern ubd gehe samstag sofort zu Den Behörden. Er droht mir setzt sich auf mich drückt mich zu boden

von lillylena am 29.06.2013, 16:44



Antwort auf Beitrag von lillylena

zeig das Arschloch an

von mf4 am 29.06.2013, 16:58



Antwort auf Beitrag von lillylena

Will ja nicht kleinlich erscheinen, aber wenn Du dann noch Unterhaltsvorschuss für Kind 1 bekommst, dann ist das "erschleichen von Sozialleistungen" , Du hättest die Ehe melden müssen, UHV steht nur ledigen Frauen und Männern zu. Zum Thema : Anzeige und bloß weg .... Alles Gute und kläre das mit dem Amt, das kann richtig Ärger geben.

von Sternenschnuppe am 29.06.2013, 19:33



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

weil die schriebst kind ist von exfreund und von mann trennst du dich? bist du verheiratet? wenn ja müssten ja beide getrennt unterhalt zahlen. ansonsten bleibt ja nur der gang zur arge...

von Milia80 am 29.06.2013, 19:42



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

? UHV nur bei ledigen?? Wenn der "Mann" das Kind nicht adoptiert hat, bekommt sie doch weiterhin UHV fürs erste Kind, oder hat sich da was in den letzten 10 Jahren geändert?

von nane973 am 29.06.2013, 20:02



Antwort auf Beitrag von nane973

man mit seinen Kinder nicht mehr alleine wohnt. Egal ob der Partner Vater des Kindes ist oder nicht. Mag aber für diese Info nicht meine Hand ins Feuer legen. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 29.06.2013, 20:06



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bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft gibt es kein UHV

von mf4 am 29.06.2013, 20:15



Antwort auf Beitrag von mf4

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/zbsform?shortname=sms_sms_022&formtecid=2&ar eashortname=SMS&zbsbehoerde=15445 Zitat : II. Wann besteht kein Anspruch auf die Unterhalts- leistung nach dem UVG? Der Anspruch ist ausgeschlossen, - wenn beide Elternteile in häuslicher Gemein- schaft miteinander leben (unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht), oder - wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, heiratet (auch wenn es sich dabei nicht um den anderen Elternteil handelt) oder eine Lebenspartnerschaft eingeht, Und das unterschreibt man auch wenn man den beantragt. Eine Eheschließung ist unverzüglich zu melden, der Vorschuss wird dann eingestellt. Hat sie das nicht gemacht, dann hat sie sich strafbar gemacht und muss das gesamte Geld zurückzahlen + ggf. mit einer Strafe rechnen.

von Sternenschnuppe am 29.06.2013, 20:50



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Danke :-) Das habe ich damals überlesen bzw. anders gelesen. Es ändert sich im Laufe der Jahre also doch immer etwas.

von nane973 am 30.06.2013, 00:27



Antwort auf Beitrag von nane973

Ich wurde damals auch so aufgeklärt, bzw. stand das irgendwo wo ich unterschreiben musste. War 2006

von Sternenschnuppe am 30.06.2013, 08:22



Antwort auf Beitrag von lillylena

?

von TinaDA35 am 29.06.2013, 22:46