Alleinerziehend, na und?

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was würdet ihr machen?

Thema: was würdet ihr machen?

Hallo zusammen, ich hatte schon mal hier geschrieben, aber trotzdem schreib ich nochmal kurz was zu unserer Vorgeschichte. Ich hab mich von Vater meiner Tochter (11 Monate alt) getrennt und weis nicht was ich als nächstest tun soll. Am liebsten würde ich sofort aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, aber ich brauch ja erstmal eine neue Wohnung. Auch wenn ich jederzeit zu meinen Eltern könnte möchte ich das nur als Notlösung (falls ich nix neues hab wenn die Kündigungsfrist vorbei ist). Die jetztige Wohnung empfinde ich als zu groß für zwei Personen und auch zu teuer. Ab November geh ich wieder arbeiten, bin im Moment noch in Elternzeit und meine Kleine geht dann in die Kita (haben im Moment Eingewöhnung). Wie habt ihr es gemacht? Mein Ex wird nicht ausziehen, so wie ich ihn kenne. Dazu kommt noch, dass er sich die Wohnung auch nicht alleine leisten kann, da er jetzt seinen Job verloren hat und ab dem 22. nicht mehr arbeiten geht. Was würdet ihr machen? Im Moment lautet mein Plan: -Wohnung kündigen -eigene Wohnung suchen (Möbel usw sind zT ihm, aber das bekomm ich auch ohne ihn hin) -Jugendamt für Unterhalt (oder lohnt das bei Hartz4 nicht?!) -evtl Wohngeld beantragen (bin noch in der Ausbildung und ich denke mal mit Kind könnte es was geben und wenns nur 50€ sind) Hab ich was vergessen? Über eure Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.

von schnubbelline am 16.10.2013, 15:37



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Ich kenne keine ausziehenden Exe. Hätte ich darauf gewartet würde ich heute noch mit denen zusammenleben WER steht denn im Mietvertrag?

von mf4 am 16.10.2013, 15:58



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Ja, ich denke da sind die alle gleich. Im Mietvertrag stehen wir beide. Strom, Gas usw läuft alles auf mich. Ich glaube nicht, dass er sich weigern wird die Wohnung zu kündigen, wenn doch muss ich mir wohl ne Rechthaftpflicht zulegen. Zum Glück sind wir nicht verheiratet.

von schnubbelline am 16.10.2013, 16:14



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"Ja, ich denke da sind die alle gleich." Ich bin einer von diesen Ex und bin ausgezogen, obwohl ich Miete, Nebenkosten, Strom und Telefon alleine gezahlt habe. Und nun ??? "Im Mietvertrag stehen wir beide. Strom, Gas usw läuft alles auf mich. Ich glaube nicht, dass er sich weigern wird die Wohnung zu kündigen, wenn doch muss ich mir wohl ne Rechthaftpflicht zulegen." Dann müßt Ihr beide gemeinsam kündigen. Eine Rechtsschutzversicherung wird das aber nicht bezahlen. Denn die werden merken, daß Du sie nur deswegen abschließt. "Zum Glück sind wir nicht verheiratet." Warum ist das Glück ??? Was würde das ändern, abgesehen von der Scheidung, die man noch einreichen müßte ???

von Keldana am 16.10.2013, 16:22



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Ihr bleibt beide dem Vermieter die Miete schuldig, egal wer auszieht. kündigt jetzt und beide haben 3 Monate Zeit sich eine neue Bleibe zu suchen wer auch immer vorher geht... für Miete haften beide wenn du vorher gehst dann kannst du dich mit seiner Zustimmung aus dem MV austragen lassen (wenn der VM da mitspielt) dann muss er allein weiter zahlen

von mf4 am 16.10.2013, 16:22



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ach du bist der eine

von mf4 am 16.10.2013, 16:23



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Das du ausgezogen bist ist ja schön, aber ich glaube nicht, dass mein Ex die nötige reife bestitzt um den gleichen Schritt zu gehen. Das mit der Versicherung war auch nicht ernst gemeint, ich bin ja nicht blöd. Und das wir nicht verheiratet sind empfinde ich nun mal als gut, warum weiß ich nicht, aber ich denke, weil wir uns damit die langwierige (und mit Sicherheit auch schmerzhafte) Scheidung ersparen. Ich will auch nicht alle Exen verteufeln, ich denke ein Trennung ist immer schmerzhaft für beide.

von schnubbelline am 16.10.2013, 16:47



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"weil wir uns damit die langwierige (und mit Sicherheit auch schmerzhafte) Scheidung ersparen." Man sollte nicht die seltsamen Gegebenheiten aus dem Fernsehen als Maßstab nehmen. Wenn man sowas vor Augen hat, denkt man vielleicht so, aber meine Scheidung war z.B. völlig "langweilig". Und ich kenne mehrere Paare, die sich haben scheiden lassen und es waren immer nur nervige Amtgänge. Hilft einem natürlich nicht, wenn man ein Rosenkriegopfer wird, aber man sollte nicht gleich schwarz malen und lieber positiv in die Zukunft blicken. "Ich will auch nicht alle Exen verteufeln," Das klang aber gerade noch ganz anders: "Ja, ich denke da sind die alle gleich." Soll auch kein persönlicher Angriff sein, nur ein deutlicher Hinweis, mit solchen Pauschalaussagen in Zukunft etwas vorsichtiger zu sein. ;-)

von Keldana am 16.10.2013, 17:03



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meine Scheidung war so wie die Trennung vom LG er ging nicht sondern wir gingen er behielt alles, wir nix er hat Rechte aber Pflichten sind nahezu egal Rosenkrieg gabs nie, dazu bin ich nicht der Typ

von mf4 am 16.10.2013, 17:18



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Hi, Unterhalt musst du beantragen, wenn du Alg2 beziehst, das wird dir abgezogen, ob du es bekommst oder nicht, die akzeptieren es nicht, das du drauf verzichten würdest !!!

von mirico11 am 16.10.2013, 22:00



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bab - berufsausbildungsbeihilfe beantragen. evtl.

von AbgelHaine am 18.10.2013, 09:05



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Jop das Amt besteht auf den Unterhalt bzw Vorschuss vom Jugendamt,aber Mal abgesehen davon bekommst du den Unterhalt dann auch wenn du Hartz 4 nicht mehr bekommst,also lohnt sich das auf jedenfall :D (vllt wird der Kindsvater ja plötzlich Reich und gewinnt im Lotto oder so hihi)

von tama.98 am 19.10.2013, 18:57



Antwort auf Beitrag von schnubbelline

Vielen Dank für die Antworten. Ich denke ich werde erstmal zu meinen Eltern ziehen und mir dann in Ruhe eine Wohnung suchen. Nicht ich bekomme Hartz 4, sondern mein Ex. Ich bekomme noch Elterngeld und ab nächsten Monat geh ich ja wieder arbeiten.

von schnubbelline am 20.10.2013, 17:03