Geschrieben von dasschweinannalena am 10.06.2011, 14:12 Uhr |
Welche Unterlagen zur Unterhaltsberechnung?
Wenn ein Unterhaltspflichtiger (kein Titel, Trennung frisch, Unterhalt soll berechnet werden) seit einem Monat sehr viel mehr verdient als bisher, richtet sich dann die Berechnung des zu zahlenden Unterhaltes für das Kind ausschließlich nach dem neuen Verdienst oder wird da etwas über mehrere Monate gemittelt?
Der Unterhaltspflichtige arbeitet in Schichten und der Verdienst wird dadurch nicht immer haargenau die gleiche Summe sein.
Wie ist das mit den Kosten für Kindergarten/Kinderkrippe, muß sich der unterhaltspflichtige Elternteil prozentual daran beteiligen?
Danke für eure Hilfe.
Grüße
vom Schwein
Re: Welche Unterlagen zur Unterhaltsberechnung?
Antwort von Joni76 am 10.06.2011, 14:15 Uhr
Also bei den Kosten für KITA o.ä. musste sich mein Ex nie beteiligen.
Ich denke mal, dass der Unterhalt sich aus dem Durchschnitt der letzten Monate berechnet. Also wenn er dauerhaft mehr verdient, muss er auch mehr bezahlen..
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