Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lena-Marie am 31.12.2003, 11:44 Uhr

Wem steht das Kindergeld bei Volljährigen zu?

Hallo,
meine Große (20J.)macht ihre Ausbildung in einer anderen Stadt, hat dort ihre Wohnung (Nebenwohnung) und ist bei ihrem Vater als Hauptwohnsitz gemeldet(ist das gemeinsame Haus von mir und ihm,ich lebe seit 2 Monaten von ihm getrennt). Wem steht das Kindergeld zu, uns ihren Eltern oder ihr,da sie ja für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen muß.Was meine Meinung ist.
Da mein Mann noch kein Unterhalt für unseren Sohn 4J. gezahlt hat,trotz Aufforderung vom Jugendamt, lass ich mir das Kindergeld von beiden Kindern auf meinem Konto überweisen. Hab von der Kindergeldkasse immer noch kein OK.Von irgendwas muß ich ja leben...Meine Große ist damit einverstanden. Aber mein Ex ist anderer Meinung, er will auch was davon, obwohl er Arbeitslosengeld gekommt.
Ich hoffe ihr blickt durch.
Ich wünsche Euch noch einen guten Rutsch

 
3 Antworten:

Re: Wem steht das Kindergeld bei Volljährigen zu?

Antwort von stern22 am 31.12.2003, 11:52 Uhr

das kindergeld steht dem volljährigen kind selbst zu!
das weiß ich weil ich es ab dem 18.lebensjahr auch selbst bekam.

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Re: Wem steht das Kindergeld bei Volljährigen zu?

Antwort von tinai am 31.12.2003, 13:30 Uhr

Das Kindergeld steht nie dem Kind zu (allerdings fände ich schon, dass es Deiner Tochter zusteht, wenn sie komplett selbst für ihr Leben sorgen muss), das ist endgültig so entschieden.

Bekommen tut es der Elternteil, der den monetären Unterhalt leistet! Eure Tochter ist vermutlich unterhaltsberechtigt, ob sie was bekommt oder nicht, aber sie wird wohl nicht gegen Euch klagen. Wenn keiner von Euch beiden einen regelmäßigen Unterhalt an sie leistet, weiß ich auch nicht, wer anspruchsberechtigt ist. An Eurer Stelle würde ich mich dann einigen, so schwer es fallen mag.

Ich weiß nur, dass der betreuuende Elternteil ab Volljährigkeit den Sachunterhalt nicht mehr aufrechnen kann (oder so ähnlich).

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Tschuldigung, ich habe was überlesen

Antwort von tinai am 31.12.2003, 13:32 Uhr

Wenn sie ihren Hauptwohnsitz am Wohnsitz ihres Vaters hat, von Euch beiden keinen Unterhalt bekommt, kann ich nur vermuten, dass dann der Vater im Zweifel die bessere Karten hat.

Wie gesagt, am besten einigt Ihr Euch

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