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Geschrieben von engelchen_lpz am 11.03.2009, 18:09 Uhr

wenn ich das wort finanzamt und steuererklärung heut noch einmal höre....

gestern gingen die ganzen Bescheiingungen über das erhaltene elterngeld 2008 raus... heute insg. über 100 anrufe nur zu dem thema...
was das sei, ob man das zurückzahlen muss (ja , bitte auf mein privates konto), wann man das denn überwiesen kriegt, usw......

oh mann, ich kann nichts mehr hören und will heut kein telefon mehr sehen oder anfassen müssen

 
5 Antworten:

Re: wenn ich das wort finanzamt und steuererklärung heut noch einmal höre....

Antwort von Frechdachs210704 am 11.03.2009, 20:44 Uhr

Hi,

wenn wir Löschungsformulare für Freistellungsaufträge rausschicken, rufen die Leute auch an und fragen, ob sie das Geld abheben können

Ich weiß also wie es Dir geht.

LG,
Angela

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Naja,

Antwort von Allly am 11.03.2009, 20:48 Uhr

wenn ich Fragen habe, rufe ich auch bei der Behörde an und frage. Und mir ist auch keine Frage zu doof oder zu peinlich, weil ich eben keine Ahnung habe. Richtig gut weiß ich nur in Pädagogik und Psychologie bescheid. Von Finanzen, Steuerrecht, etc weiß ich nix.

LG Ally.

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Re: wenn ich das wort finanzamt und steuererklärung heut noch einmal höre....

Antwort von berita am 11.03.2009, 21:15 Uhr

Ich denke, sowas ist immer ein Anzeichen dafür, dass die verschickten Anschreiben und Formulare für Laien nicht verständlich genug sind. Daran müsste man meiner Meinung nach in Behörden mehr arbeiten, dann würde man viel Zeit und Nerven bei der "Nachbearbeitung" sparen.

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Re: wenn ich das wort finanzamt und steuererklärung heut noch einmal höre....

Antwort von engelchen_lpz am 12.03.2009, 5:52 Uhr

das ist schon richtig, der bescheid ist selbst für uns am anfang sehr sehr unverständlich gewesen....

wurde in zusammenarbeit mit dem finanzamt erstellt... angeblich blicken wenigstens die da durch

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Re: wenn ich das wort finanzamt und steuererklärung heut noch einmal höre....

Antwort von Leena am 12.03.2009, 8:37 Uhr

...und dabei haben sie mittlerweile die gesetzlichen Regelungen zum Thema Elterngeld und Steuern wesentlich vereinfacht! Als es eingeführt wurde, hieß es zunächst, die 300 € für Eltern, die vorher keine Einkünfte hätten, sollten NICHT dem Progressionsvorbehalt unterliegen, weil es ja insoweit keine "Lohnersatzleistung" sei, weil ja auch vorher kein Lohn da war, und bei all denjenigen, bei denen das Elterngeld eine Lohnersatzleistung darstellte, bei denen sollte es dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Wobei dann auch noch die Frage war, ob da denn nun der komplette Betrag dem Progressionsvorbehalt unterliegen sollte oder vielleicht doch nur der Teil, der das "Mindestelterngeld" übersteigt oder oder oder... Katastrophe!

Jetzt ist es ja doch so geregelt, dass Elterngeld komplett dem Progressionsvorbehalt unterliegt, wenigstens das ist eindeutig!

Dass es dann eventuell schwierig sein könnte, dem einen oder anderen zu erklären, was der Progressionsvorbehalt ist...

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