Alleinerziehend, na und?

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Wer hat den hier schon einen Rechtsstreit bezüglich Sorgerecht durch?

Thema: Wer hat den hier schon einen Rechtsstreit bezüglich Sorgerecht durch?

Hallo! Wie ich bereits erwähnte, bin ich schwanger im 6. Monat und mit dem guten Herrn Vater klappt es selten bis gar nicht. Sprich, wenn es hier bezahlbare Wohnungen gäbe, wäre ich schon weg. Da der gute zukünftige Exlebensgefährte sich in Streitsituationen als äußerst unkooperativ und unvernünftig zeigt, möchte ich vorerst alles dransetzen, um um das gemeinsame Sorgerecht herumzukommen. Wir sind nicht verheiratet! Und zu besseren Erläuterung, es geht hier nicht darum, ihm Besuchsrechte und dergleichen streitig zu machen oder ihn erziehungstechnisch außen vor zu lassen, kann er alles haben. es geht mir nur darum, mir vorerst für die Zukunft nicht noch unnötig mehr Schwierigkeiten (die er garantiert machen würde -er liebt Machtspielchen) ans Bein zu binden. Sollte es wieder erwarten, alles gut laufen mit Besuchen piepapo, kann er nachträglich gerne Sorgerecht bekommen. Nur momentan kümmert es ihn fast gen Null, dass ich schwanger bin. So nun zu der FRage, wenn der gute Herr also wirklich das Sorgerecht versucht einzuklagen. Wäre es von Nutzen, wenn ich jetzt noch schnell dem Vater (anderer Mann) von meinem Großen das Sorgerecht einräume??? Mit dem Vater vom Großen läuft alles fast problemlos, es gibt keinen tatsächlichen Grund, dass er kein Sorgerecht hat, sondern nur, dass er nie nach gefragt hat. Außerdem ist der Große 12, der entscheidet eh alleine bald, wann er wo sein mag. Also sozusagen, um eventuellen Richtern klarzumachen, dass ich ja eigentlich nicht gegen Väterrechte bin, daher ja das freiwillig gegebene Sorgerecht für den einen KV, sondern hier wirklich nur mich vorerst schützen möchte. würde das war bringen? LG jamelek

von jamelek am 22.11.2012, 17:25



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Ich denke du solltest dich mal beim Jugendamt beraten lassen. Kannst ja dort mal deine "Idee" offenlegen....

von bobfahrer am 22.11.2012, 17:34



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Nein. Der eine KV hat mit dem anderen doch nichts zu tun. Ihr seid getrennt ? Was soll er denn nun machen, wenn das Baby noch im Bauch ist ? Viel zu kümmern gibt es da ja nicht.

von Sternenschnuppe am 22.11.2012, 17:35



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Rücksicht nehmen eventuell? Bisher hört der Kleine im Bauch seine Stimme nur, wenn er mich anschreit. Vielleicht mal was tragen und nicht von der Couch aus zusehen, wie ich (zuzüglich zur Schwangerschaft vor 2 Wochen frisch operiert mit Bauchschnitt) die Möbel umräume und Sachen ausmiste und in den Keller schleppe.

von jamelek am 22.11.2012, 17:42



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Ich glaube ehrlichgesagt nicht, dass einen Richter das beeindrucken würde. Hat er denn schon anklingen lassen, dass er am gemeinsamen Sorgerecht interessiert ist ? Wenn nicht, würde ich die Füße stillhalten, und speziell zu diesem Thema schweigen. Und wie schon geraten wurde, beim JA informieren. Birgit

von Birgit22 am 22.11.2012, 17:48



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halte ich zZ für den besten Weg.

von chartinael am 22.11.2012, 17:59



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Naja, wenn sie ohne Unterhalt auskommt sicherlich auch eine Idee. Solange das Kind später erfährt wer der Vater ist, und solange er die Vaterschaft nicht anerkennen will.... Aber zur Situation ansich. Fragst Du ihn denn ob er was hilft und er verweigert das dann oder schleppst Du still vor Dich her ? Wie auch immer, sollte er es haben wollen, dann steht es Dir zu zu verneinen, dann muss er das vor Gericht bringen und dann entscheidet ein Richter. Und da gehen die Entscheidungen im Moment sehr auseinander wegen dem neuen Gesetz. Du kannst nur abwarten, und vor allem das GSR nicht überbewerten. Es sind wenige Dinge bei denen er mitentscheiden muss. Und schießt er da quer, dann kann man Entscheidungen auch vom Gericht klären lassen.

von Sternenschnuppe am 22.11.2012, 18:45



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erstmal hast du alleiniges sorgerecht und wen er es einklagen sollte hat er gute chancen wen er nicht gewalttätig,drogenabhänig oder suchtkrankheiten aller art wiederlegen kann bei den 3 großen hab ich alleiniges anderer papa beim 4 hab ich es ihm gegeben weil er eh chancen gehabt hätte

von tanja150784 am 23.11.2012, 08:25



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Warte erst einmal ab. Kein Aktionismus. Er kann erst klagen, nachdem das Kind da ist. Dann muss er (zumindest nach derzeitiger Auslegung) auch ein sich "kümmernder" Vater sein. Nimmt er also sein Umgangsrecht nicht wahr, hat er eh keine Chancen. Er muss also erst mal in Vorleistung gehen. NOCH ist das neue Gesetz nicht durch. Also: Konzentriere Dich auf Dich und das Baby. Sortiere Deine Finanzen und lass Dich bezüglich der Finanzen in der Elternzeit beraten. Lass Dich bei ProFamilia & Co über Zuschüsse informieren und suche vor allem eine Wohnung! Du musst da raus! Wenn ihr nicht mehr jeden Tag zwangsläufig aufeinander hockt, entspannt sich die Lage wahrscheinlich schon mal.

von shinead am 23.11.2012, 08:34