Thema:
wer kennt sich mit begleiteten umgang aus?
und zwar bräuchte ich ein paar infos wie ich das angehn muss
klar der gang zum jugendamt ist mir im klaren
ich weis auch wies abläuft
aber was für gründe brauche ich das ich damit durchkomme?
die sache ist die
mein sohn 6 jahre kennt seinen leiblichen papa schon so halbwegs
aber er kommt nur alle heilige zeit mal oder sagt termine meistens ab (er wohnt 270 km entfernt) ich möchte das da eine regelmässigkeit rein kommt und will ihm den kleinen aber noch nciht mit geben vorallem hat er auch eine neue trulla die ich nicht kenn und mein sohn auch nicht
von
tanja150784
am 14.12.2011, 06:17
Das wird das JA oder auch der Kinderschutzbund dir sagen konnen,obwohl ich glaube das für begl. Umgang triftige Gründe da sein müssen! Ich kenn es nur bei Kindern deren Elternteil z.b Alkoholiker ist,die sich nicht kennen,wo Misshandlungen vorgefallen sind usw.
Eine neue Partnerin ist sicher kein Grund,die kann das Kind ja auch o kennenlernen,obwohl es sich so liest als würde es dir nicht passen!
Einfach einen Termin machen.
von
CKEL0410
am 14.12.2011, 06:32
ich hab nichts dagegen das er sie mal kennen lernt nur wen dan soll eine regelmässigkeit rein
und nicht mal hier und dan mal dort
also bei meinen neuen partner gings auch weil das kind keinen bezug hatte zu seinen vater
ich mein mein ex hat sein kind genau 5 mal in seinen 6 jahren gesehn das letzte mal eben im juni
von
tanja150784
am 14.12.2011, 06:42
einfach nachfragen,weil du geschrieben hattest das die beiden sich schon kennen habe ich gedacht sie haben sich öfter gesehen.
von
CKEL0410
am 14.12.2011, 08:24
naja kennen tun sie sich ja sporadisch oder weis nicht wie ich es ausdrücken soll
von
tanja150784
am 14.12.2011, 08:34
Trulla???
Und Dein Freund ist dann "Macker" oder wie?
Respektvoller Umgang der Eltern untereinander wäre schon mal ein Anfang...
von
shinead
am 14.12.2011, 08:32
och du die namen waren schon bei weitem unfreundlicher beider seiten ich hab nur langsam keine lust mehr einen schritt auf ihn zu zu gehn den er hält sich ja nicht an termine wo ausgemacht sind
auch vorschläge nahm er bisher nie an
von
tanja150784
am 14.12.2011, 08:35
Auch ohne funktionierenden Umgang: Die Freundin Deines Ex hat damit nichts zu tun.
Das die Betitelungen schon schlimmer waren, spricht nicht für euch. *räusper*
von
shinead
am 14.12.2011, 08:47
Ich gehe mal davon aus, dass da keine Trulla im Spiel ist, die dem Kind etwas antun möchte. Für Kinder sind Mama und Papa wichtig, vorübergehende Partner spielen da keine so wichtige Rolle, zumal es ja selten Umgang gibt.
Ich denke mit 6 würde ich keinen betreuten Umgang wollen. Würde erstmal sehen, wie es ohne klappt. Wenn ich meinen Ex einschätzen kann, weiss ich ja, ob er sich gut kümmern würde.
Mach doch einfach mal was mit Papa und Kind, check ab ob die Chemie stimmt. Halte dich etwas im Hintergrund, lass die Jungs machen.
Ich gehe nicht davon aus, dass jeder getrennte Papa ein böser ist.
von
mf4
am 14.12.2011, 08:34
also vorübergehender partner und partnerin ist hinfällig
den er hat seine freunin seit 5 jahren und ich meinen bald mann auch seit 4 jahren
ich war bei den treffen immer dabei bisher ich möcht ja mal das es auch ohne mich geht
das will wiederum der vater nicht
von
tanja150784
am 14.12.2011, 08:37
dann wir er einem begleitetem umgang sicher auch nicht zustimmen!
ihr müsst euch zusammen setzen es geht um euer kind!
von
CKEL0410
am 14.12.2011, 08:43
Wenn der Vater das nicht will soll er sich doch was einfallen lassen. Was denkt der denn? Mit einem 6jährigen Jungen was unternehmen sollte er doch hinbekommen. Komisch.
von
mf4
am 14.12.2011, 09:59
Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen. Bei den vorliegenden Gründen wirst Du keinen begleitenden Umgang bekommen. Der Vater meiner Tochter sprach dem Alkohol sehr zu und das Wort Verantwortung kennt er auch nicht wirklich. Dennoch reichte es nicht für einen begleitenden Umgang (Das Kind war damals 2 Jahre)
LG
von
Mack4
am 14.12.2011, 10:03
"was für gründe brauche ich das ich damit durchkomme?"
wie bitte?
wir haben (noch) begleiteten umgang
hierbei gab es jedoch eine meldung nach §8a, antrag an das gericht zwecks näherungsverbotes und danach wurde entschieden (durch das gericht!!!), daß der KV nur in begleitung die kids sehen darf.
der umgang sieht dann so aus, daß der KV nicht ohne hilfe des sozialarbeiters mit den kindern selbstständig spielen kann (dazu fehlt ihm die eigenschaft bzw. fähigkeit). ebenso fällt die ein oder andere testung auf alkohol positiv aus
usw..dennoch wird überlegt, ob der KV noch begleiteten umgang benötigt.
wohl gemerkt, das gericht hat eine kindeswohlgefährdung festgestellt.
deshalb stellt sich mir die frage, aus welchen gründen hier der vater wie eine laborratte beim umgang beobachtet werden soll?
und dafür riskiere ich nun ärger vom chef, weil ich nebenbei hier bin
von
32+4
am 14.12.2011, 10:13