Alleinerziehend, na und?

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Wer weiß weiter?

Thema: Wer weiß weiter?

Hallo Ihr Lieben, ich bin jetzt in der 25 SSW, jedoch nicht mehr mit dem Erzeuger zusammen :-( Jetzt meine Frage: ich würde gern auf die Vaterschaftsanerkennung verzichten (habe da wirklich meine Gründe für). Wie läuft das? Ist das überhaupt möglich? Bekommt man später trotzdem Unterhaltsvorschuss oder so? LG

von Bella3388 am 20.01.2013, 17:56



Antwort auf Beitrag von Bella3388

UH-Vorschuss heißt Vorschuss, weil das JA diesen zahlt und vom Kindsvater zurück haben möchte.

von mf4 am 20.01.2013, 18:19



Antwort auf Beitrag von Bella3388

Hallo, die Frage wurde hier, in der einen oder anderen Variante, schon des öfteren gestellt - und hat mit ziemlicher Regelmäßigkeit zu ziemlich heftigen Diskussionen geführt. Vielleicht gibst Du hier im Forum einfach mal die Suchbegriffe "Vaterschaft" und "UHV" ein, dann bekommst Du jede Menge Postings dazu. Ansonsten, und ganz kurz: Dich wird keiner "zwingen", den Vater anzugeben, und wenn Du keinen Vater angibst und der Vater selbst sich auch nicht meldet, dann gibt es juristisch eben keinen Vater ("Vaterschaft wurde weder festgestellt noch anerkannt", war jahrelang mein Standardsatz, wenn in amtlichen Formularen nach dem anderen Elternteil gefragt wurde). Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat man jedoch nur, wenn der Erzeuger nicht ermittelbar ist, und Du wahrheitsgemäß angeben kannst, dass DIR der Erzeuger unbekannt ist. Kannst Du nicht - also auch kein Unterhaltsvorschuss. Gruß, L.

von Leena am 20.01.2013, 18:19



Antwort auf Beitrag von Leena

Da wär ich aber auch vorsichtig. Nicht, dass er irgendwanna uf die Idee kommt, sich beim Jugensamt zu melden wegen Umgang. Dann gibt es nen Vater und der Ärger ist groß! Das Leben ist noch lang, da kann noch nach Jahren was kommen.

von Helena83 am 20.01.2013, 18:27



Antwort auf Beitrag von Bella3388

Ich bekomme auch UVG, den Vater hab ich im JA angegeben, er war sogar selber im JA um die Vaterschaft anzuerkennen. Er zahlt dem JA und das JA zahl mir. Wenn du den Vater nicht bekannt geben willst dann gibt es keinen UVG vermute ich denn die wollen seine Personalien logischer weisse... Viel Glück

von wioleta am 20.01.2013, 18:34



Antwort auf Beitrag von wioleta

Ist sicher gut so... sonst würden bestimmt viele Kinder den Kindsvätern nie bekannt werden und umgekehrt.

von mf4 am 20.01.2013, 18:50



Antwort auf Beitrag von Bella3388

Solange Du keine staatlichen Leistungen wie UHV und H4 haben willst steht es Dir frei ihn nicht anzugeben. Beantragst Du diese Leistungen dennoch ohne ihn anzugeben machst Du Dich strafbar.

von Sternenschnuppe am 21.01.2013, 00:03