Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Ellimops am 06.01.2005, 17:43 Uhr

Wichtig: Gelder beantragen, auch wenn man nur vorrübergehend AE ist???

Hallo Ihr Lieben,

mein Fall ist zZ sehr kompliziert. Heute ist mein Mann ausgezogen (ich habe ihn darum gebeten, da er mehrmals gewalttätig war und ich endlich einen Punkt setzten wollte). Er wohnt vorrübergehend in einer WG (bis August) und eigentlich hoffe ich (und er auch), daß seine Therapie (ja, er hat eine angefangen) etwas bringt und er eventuell ab August wieder zu uns zurückkommt. Ich denke, diese halbe Jahr ist viel Zeit um viele Dinge abzuklären. Nun meine Frage: in den letzten Wochen wollte ich mich eher scheiden, als es nochmal versuchen, aber nach vielen Überlegungen wäre ich doch gewillt, ihm noch eine Chance zu geben...allerdings nur, wenn er sich intensiv mit seinem Verhalten auseinandersetzt. Ich war auch schon bei einer Anwältin und habe mich nach den finanziellen Dingen erkundigt. Da wir beide noch Studenten sind, würde ich den Unterhaltvorschuß bekommen- der würde aber komplett auf mein ALG2 angerecht werden (bin zZ wg. Kindererz. beurlaubt von Uni). Und den Vorschuß müßte mein Mann doch sowieso zurückzahlen, wenn er irgendwann verdient, oder??? Und, wenn wir- wenn das halbe Jahr um ist, zusammenbleiben würden- wäre das neben Bafögrückzahlung eine zusätzliche finanz. Belastung...
also, sollte ich lieber jar nischt angeben und ändern lassen, bzw. Vorschuß beantragen- oder?
Wäre über Tips dankbar!
Lg, Elli

 
3 Antworten:

@Ralph- bitte ma lesen...

Antwort von Ellimops am 07.01.2005, 12:57 Uhr

...vielleicht hast Du nen Tip für mich!
Muß ich unbedingt melden, daß ich nun AE bin? (da ich noch nicht weiß, wie es nach dem halben Jahr weitergeht...müßte ich sicher, oder)?

E.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Butter bei die Fische...

Antwort von Ralph am 07.01.2005, 19:44 Uhr

Hallo Ellimops,

jetzt sitzt Du selbst in Schwierigkeiten, es gilt, für Dich das Finanzielle zu regeln, und zwar allein.

Das bedeutet UHV annehmen, unbedingt. Zweitens angeben, daß Du alleinerziehend bist. WArum willst Du geld verschenken? genauso, wie ich mich aufrege über Menschen, die den Einzug des Freundes verschweigen, genauso verstehe ich Leute nicht, die zu ihren Ungunsten etwas nicht angegebn wollen, obwohl es ihnen zusteht.

Ob Dein Mann den UHV zurückzahlen muß, weiß ich nicht, das wird scheinbar unterschiedlich entschieden. Er kann sich ja mal erkundigen.
Findet Ihr nicht wieder zusammen, kann es Dir egal sein, habt Ihr im herbst ein neues Glück, ist es eine Aufgabe, die ihr langfristig eben auch gemeinsam lösen müßt (und könnt!). :-)

Kommt er zurück, meldest Du das dann umgehend dem Jugendamt und dem "HartzIV-Amt" (es gibt keinen begriff dafür, in Hamburg heißen wir ARGE! *lach*).

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Butter bei die Fische...

Antwort von Ellimops am 08.01.2005, 6:06 Uhr

Hi Ralph,
erstmal danke- für die AW. ABer gibt es denn für AE wirklich so viel höhere REgelsätze??? Ich dachte, daß wären nur ein paar Euro...und da der Unterhalt eh komplett angerecht wird, würde das doch nix bringen...oder?
Also- Regelsätze viel höher???
Danke, E.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.