Hallo!
Ich bin (zum Glück) völlig unerfahren....
Mein Bruder (bezieht Hartz IV) ist im Rahmen eines Verkehrsunfalls als Beschuldigter zur Polizei geladen.
Wir sind absolut sicher, dass er unschuldig ist!
Uns ist klar, dass er gegenüber der Polizei ohne anwaltliche Hilfe NICHTS zur Sache sagen wird.
Wie muss er vorgehen?
Zum Gericht, einen Beratungsschein beantragen (Hartz IV Bescheid und Ladung vorlegen?) und dann mit dem Beratungsschein einen Anwalt (freie Anwaltswahl???) suchen?
Die Ladung kam heute per Post, die Anhörung ist am Montag.....
KKM
von
KKM
am 08.05.2013, 19:19
Bei mir hat das die Anwältin beantragt... aber VORSICHT !!! Prozesskostenbeihilfe bezieht sich NUR auf gerichtliche Sachen. Alles, was außergerichtlich geklärt wird, mußt du selbst zahlen.
von
LittleRoo
am 08.05.2013, 22:09
... ruft er übermorgen als erstes früh beim amtsgericht an und fragt telefonisch nach. schon allein deswegen, damit er auch gleich weiß, welche unterlagen er mitbringen muss. dann zum amtsgericht ( mit den unterlagen), beratungsschein abholen, anwalttermin vereinbaren und sofort abklären, ob sie auch PKH-Fälle übernehmen - tun nicht alle. Die Erstberatung muss er bei vorliegen des scheins nicht zahlen - nur die selbstbeteiligung von 10 €. und im erstgespräch wird ihm der anwalt alles weitere darlegen - vorgehen, kosten, möglichkeiten, etc.
aber steht ihm nicht je nach Sachlage auch ein pflichtverteidiger zu?
VG!
von
Ikmam
am 08.05.2013, 23:43