Alleinerziehend, na und?

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Wie kindsvater ans arbeiten kriegen?

Thema: Wie kindsvater ans arbeiten kriegen?

Guten morgen ihr Lieben der KV zahlt weder für unser gemeinsames kind noch für seine andere tochter (12 jahre) unterhalt, da der herr es schön findet vom amt zu leben, sprich Hartz4. Er sagt er will auch nicht arbeiten gehen, denn dann müsste er ja Unterhalt bezahlen. Aber es muss doch möglichkeiten geben damit man den mal ans arbeiten bekommt oder? Alles was das kind angeht bezahle ich selber, er bezahlt nix und beteiligt sich auch an nix. Derzeit beziehe ich unterhalt vom arbeitsamt und gehe jetzt bald auch wieder arbeiten. Einen titel habe ich aber damit mache ich ja nix weil er ja nicht arbeitet. Was kann man noch unternehmen? Hoffe ihr habt ein paar tipps für mich.

von laura86 am 07.01.2013, 08:53



Antwort auf Beitrag von laura86

Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Ein guter Anwalt deinerseits der dafür sorgt, dass der KV auf seine erhöhte Erwerbsobliegenheit aufmerksam gemacht wird und gerichtlich zur Arbeit verknackt. Wer vertritt denn bisher die Rechte des Kindes - Beistandschaft, Anwalt?

von Pamo am 07.01.2013, 08:57



Antwort auf Beitrag von Pamo

ich habe sowohl eine beistandschaft beim jugendamt sowie einen anwalt.

von laura86 am 07.01.2013, 09:11



Antwort auf Beitrag von laura86

Sprich mit der Beistandschaft über die genannte *Straf*anzeige und schau ob der sich auskennt. Leider sind viele damit nicht vertraut bzw kommen nicht auf die Idee. Stichwörter: - Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - erhöhte Erwerbsobliegenheit Wenn die Beistandschaft keine Initiative zeigen will, kündigen und Anwalt damit beauftragen.

von Pamo am 07.01.2013, 09:14



Antwort auf Beitrag von laura86

Awalt oder Beistandschaft ? Wenn Beistandschaft darf man doch keinen Anwalt ? Zumindest musste ich denen das damals unterschreiben....

von Sternenschnuppe am 07.01.2013, 09:16



Antwort auf Beitrag von laura86

Wenn das Jugendamt im Zuge einer Beistandschaft nicht darauf kommt, nimm' Dir einen Anwalt. Der KV hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und kann im Rahmen dieser dazu verpflichtet werden, dir nachzuweisen, dass er sich stärker um eine Anstellung bemüht, als das z.B. der Sachbearbeiter der ARGE von ihm verlangt. Tut er das nicht, kann ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

von shinead am 07.01.2013, 09:21



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich muss sagen ich sehe da nichts Gutes kommen... wenn selbst zahlungsfähigen KV nichts passiert trotz Strafanzeige und Nicht-Zahlung nach Verurteilung. Hie war Verhandlung un Urteil 08/12. Ergebnis. Statt 0% Unterhalt zahlt er seit dem ca. 20%. Das ist dem Gericht auch bekannt.

von mf4 am 07.01.2013, 09:27



Antwort auf Beitrag von mf4

mf4, du bist aber sicher auch kein repräsentativer Fall - zumal die Strafanzeige nicht von dir ausging und der betreffende Anwalt offenbar auch eine Nullnummer war.

von Pamo am 07.01.2013, 09:31



Antwort auf Beitrag von Pamo

Deshalb finde ich es ja um so schlimmer. Wenn ein klagendes Amt nichts erreichen kann was soll man dann als Privatperson schaffen? Die ganze Verhandlung war eine Farce. Ich frage mich immer noch, ob der Richter selbst getrennter Vater war oder was ihn dazu bewogen hat offenbar mit dem KV zu sympathisieren. Oder er war einfach voll

von mf4 am 07.01.2013, 09:35



Antwort auf Beitrag von laura86

Das sagte mir mein anwalt so in der art auch. Ich wollte ja klagen aber er riet mir ab weil er meinte es würde dabei genauso viel raus kommen wie jetzt auch. Er müsste zwar dann seine bewerbungsunterlagen zu gericht schicken damit die sehen dass der herr sich kümmert aber das wäre es schon.

von laura86 am 07.01.2013, 10:24



Antwort auf Beitrag von laura86

Wow Bewerbungsunterlagen muss er sicher im Amt sowieso abgeben, dein Ex auch noch bei Gericht... ich nehme an er ist gesund und kann quasi jeden Job annehmen. Wenn da nichts passiert... was soll dann noch passieren? Ich bin da echt ratlos. Beim Vater meiner beiden großen Kinder war es so, dass das Jugendamt das regelte aber auch das dauerte Jahre. Dann gab es übers JA eine Lohnpfändung und es klappte. Seltsamerweise ging das erst, als UH-Vorschuss auslief. Ich nehme an, dass es dann fürs JA dringend war, weil sie ja ihr Geld auch wieder haben wollten, welches sie statt des KV zahlten. Das ist aber weit über 10 Jahre her. Ob sich da was geändert hat, weiß ich nicht.

von mf4 am 07.01.2013, 10:29



Antwort auf Beitrag von mf4

er lebt schon jahrelang vom amt und wird es wahrscheinlich bis zum lebensende auch tun. 2 verschiedene anwälte haben mir das gleiche erzählt also denke ich mal das es nichts bringt. Das regt mich sowas von auf da könnte ich die wände hoch gehen während der KV seinem hintern platt sitzt

von laura86 am 07.01.2013, 10:35



Antwort auf Beitrag von laura86

so etwas musste ich nicht unterschreiben. Natürlich darfst du auch einen anwalt haben wenn du eine beistandschaft beim jugendamt hast. Ist bei uns zumindest so:-)

von laura86 am 07.01.2013, 10:26



Antwort auf Beitrag von laura86

Strafanziege wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Hat bei meinem Vater damals nicht gebracht, der ist dann u.a. auch deswegen in den Knast gelandet und das nicht nur ein mal. Aber dir viel Glück dabei, vlt bekommt er ja Angst und sucht sich dann eine Arbeit.

von Spinat am 07.01.2013, 10:34



Antwort auf Beitrag von Spinat

Bevor der KV sich arbeitet sucht, fällt in china nen sack reis um

von laura86 am 07.01.2013, 10:38



Antwort auf Beitrag von laura86

du hast eine PN

von mf4 am 07.01.2013, 10:57