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kurze alg1-fragen

Thema: kurze alg1-fragen

hab heute post bekommen. da das wbb bald drei wird, läuft die elternzeit aus. bisher habe ich ja alg2 bekommen. nun soll ich also alg 1 beantragen. soweit hab selbst ich das kapiert. 1. kann man sich die formulare irgendwo runterladen oder muß ich mir die beim zuständigen amt abholen? letzters bedeutet (mit hin,-und rückfahrt) 3,5 stunden busfahren... 3. welchen lohn gebe ich denn an? den vor der elternzeit oder mein alg2-betrag? 4. ist dann mein super-netter arge-arbeitsvermittler GAR nicht mehr für mich zuständig? er hatte nämlich tolle pläne mit/ für mich

von groschi am 21.09.2011, 22:18



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Hallöchen groschi, Formulare kann man runterladen http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html Berechnet wird mit deinem Lohn vor der Elternzeit. Die Pläne wüßte ich gern noch

von mf4 am 21.09.2011, 22:27



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Die Pläne wüste ich auch gerne Aber wenn sie Beruflich und vielleicht so gar mit Fortbildung waren würde ich erst mal denken das war es dann . Mir würde damals gesagt als Alg 1 Bezieher hat man nicht so viel Anspruch auf so etwas wie Alg 2 Bezieher da man ja nicht langzeitarbeitslos ist . Und die langzeitarbeitslosen möchte man in Lohn bekommen . Bei Alg1 besteht ja noch Hoffnung das das alleine was wird .

von nociolla am 21.09.2011, 22:32



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und zwecks pläne habt ihr ne pn

von groschi am 21.09.2011, 22:39



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was für pläne und was ahst du gelernt wenn ich fragen darf?

von Savanna2 am 21.09.2011, 22:49



Antwort auf Beitrag von nociolla

Ich habe von der Arbeitsagentur deutlich interessante Kurse angeboten bekommen als von der ARGE. Die ARGE will mich seit Jahren verzweifelt in so eine Frauen-Maßnahme stecken, die u.a. Excel für Anfänger, Englisch für Analphabeten und Buchhaltung für Deppen beinhaltet. Okay, das ist zynisch, aber so in etwa erlebe ich es. Die Arbeitsagentur habe ich als wesentlich kompetenter erlebt. Sicher auch deswegen, weil man dort berufsbezogen auf die Berater verteilt wurde und nicht nach Straße und Alphabet. Mein Berater beim AA wußte, was SAP, Oracle und SQL sind - für die (sehr nette, aber leider in der Hinsicht komplett ahnungslose) Dame bei der ARGE sind das alles böhmische Dörfer.

von Strudelteigteilchen am 21.09.2011, 22:51



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dann sei froh dass du keine blätter sammeln und singen musst, vor kurzem im tv gesehen

von Savanna2 am 21.09.2011, 22:54



Antwort auf Beitrag von Savanna2

Blätter sammeln fände ich gar nicht so schlimm. Frische Luft und Bewegung.... Singen? Das will keiner! Ich habe nichts gegen Arbeiten. Da die ARGE damit ja nicht rumkommt, schütte ich mich selber mit Ehrenämtern zu. Natürlich bringt es mehr Spaß, Kindern vorzulesen, als Blätter zu sammeln - solange ich mir meine unbezahlten Tätigkeiten selber aussuchen darf, wähle ich sie nach dem Spaßfaktor aus. Wobei ich auch einer älteren Dame im Garten helfe, dazu gehört auch Blätter zusammenrechen. KindKlein steigt derweil in den Apfelbaum ;-). Solche Arbeiten sind wenigstens sinnvoll. Excel für Anfänger ist (für mich!!!!) NICHT sinnvoll.

von Strudelteigteilchen am 21.09.2011, 23:06



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Es sollte der Arge bekannt sein, daß ich fit bin mit den üblichen Programmen wie Excel... ich hatte als letztes einen Grundkurs PC und das letzte was man mir anbot war ein Kurs extra für AE, dort sollte ich was in mein Köpfchen, neue Kontakte (weil AE ja immer so isoliert sind... hä?) auch Tipps für Erziehung usw. bekommen... wow! Genau mein Ding Ich konnte wegen dem KH zum Glück ablehnen. Die NÖTIGE Umschulung (amtsärztl. Gutachten gibts seit Jahren) wird mir nicht bewilligt aber ich nehme gern auch noch den 4, Grundkurs PC mit und vielleicht bastle ich auch mal Stofftaschen oder repariere Fahrräder, im Park Blässer einsammeln hatte ich auch noch nicht.

von mf4 am 22.09.2011, 08:38



Antwort auf Beitrag von Savanna2

Is nicht wahr oder? Singen? Die haben mich noch nicht singen hören, denn damit würde ich jeden verschrecken

von mf4 am 22.09.2011, 08:39



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

STT - von Dir hätte ich mir ehrlich gesagt mehr erhofft als die Aussage, dass Du nichts gegen Arbeiten hast und darauf wartest, dass die ARGE "damit rumkommt". Was soll denn die ARGE können, das Du nicht selbst kannst? LG, carla72

von carla72 am 22.09.2011, 09:06



Antwort auf Beitrag von carla72

Das man u.a. auch mal gern ein Jobangebot vom Amt erwarten würde halte ich für normal... wenn man nur darauf warten würde, wäre man aber verlassen... außer Angebote für 1-€-Jobs und sinnlose Kurse habe ich noch nie etwas bekommen.

von mf4 am 22.09.2011, 09:21



Antwort auf Beitrag von carla72

So, und jetzt üben wir nochmal lesen. Ich schrieb doch, daß ich mich selber mit Arbeit zuschütte, weil die ARGE nicht damit rumkommt. Ich warte also offensichtlich NICHT, daß da was kommt.

von Strudelteigteilchen am 22.09.2011, 09:32



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Nein, Du schriebst, dass Du Dich selbst mit Ehrenämtern zuschüttest, weil die ARGE nicht mit Arbeit rumkommt.

von carla72 am 22.09.2011, 09:48



Antwort auf Beitrag von carla72

Es ging in dem Posting um 1-Euro-Jobs. Und weil die ARGE mir bisher noch keinen vorgeschlagen hat, finde ich meine unbezahlten Beschäftigungen selber. Das hat mit meinem sonstigen Bewerbungsverhalten nichts zu tun. Ich kann nämlich ehrenamtlich arbeiten UND Bewerbungen schreiben. Ist das so eine ferne Vorstellung für Dich?

von Strudelteigteilchen am 22.09.2011, 10:12



Antwort auf Beitrag von carla72

ja, und was ist daran jetzt schlimm? ich habe sst so verstanden, dass sie gerne arbeiten möchte und deshalb ehrenamtliche arbeiten annimmt, da die arge ihr keine job-angebote zukommen lässt. ich gehe davon aus- und so schätze ich sst auch durchaus ein-, dass sie sich auch alleine bei diversen arbeitgebern bewirbt. über den sinn von arge/arbeitsagentur vorgeschlagenen maßnahmen lässt sich streiten. da bekommt eine fast 60-jährige frau aus meinem kaff im rahmen einer 50+maßnahme eine fortbildung, wie man einen sozialladen führt. die aufgaben sehen dann so aus, dass sie quer durch die kreisstadt rennt, um das preiswerteste papier zu kaufen. diesen sozialladen wird es im übrigen wirklich bald geben. nur wird da keiner der teilnehmer dieser maßnahme beschäftigt sein...

von groschi am 22.09.2011, 10:12



Antwort auf Beitrag von groschi

hallo verstehe ich das jetzt richtig, angenommen ich bin in elternzeit für 3 jahre und würde dann gekündigt werden weil man die arbeitszeit zb nicht mehr erfüllen kann und andre zeiten nicht möglich sind würde man von alg II in I fallen? Wenn man dann weniger alg I hat wie vorher II bekommt man dann trotzdem aufstockend alg II? ist jetzt eher ein silopo da es niemanden betrifft aber ich bin ganz baff sowas zu lesen, dachte es würde dann einfach weiter alg II geben bis ein job da ist.

von Savanna2 am 21.09.2011, 22:48



Antwort auf Beitrag von Savanna2

bei mir war es so: schwanger in der probezeit geworden; entbindungstermin war 10 tage nach ablauf des jahresvertages. danach ging ich ein jahr in elternzeit; bzw bekam elterngeld. anschließend meldete ich mich wieder arbeitslos. da das wbb aber noch keine drei jahre alt war, galt ich als "in elternzeit". und da die kinderbetreuung nicht gesichert war, stand ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. dementsprechend bekam ich alg2. nun wird der zwerg bald drei ( meine güte...wie die zeit vergeht) und damit bewerbe ich mich verstärkt weiter und gelte auch als "dem arbeitsmarkt zur verfügung stehend", und somit bekomme ich alg 1. ich bin examinierte krankenschwester, was die erfolgsaussichten auf eine anstellung im gelernten beruf deutlich erschwert. ich könnte sofort bei meinem letzten arbeitgeber anfangen. das beinhaltet aber wochenend,- und feiertagsdienste ( da könnte ich im notfall noch irgendwie die betreuung regeln und 3-schicht-system. die fortbildungsangebote durch die arbeitsagentur hier sind witzig: bewerbungstrainig mit praktika im erlernten beruf ( da war ich eben 4 wochen arbeitslos und dürfte noch nicht zuviel vergessen haben) oder ein staplerführerschein...( das war sehr lustig, als der typ mir erklären würde, der staplerführerschein wäre hilfreich bei meiner arbeitssuche...klar, ich stapel die patienten und fahre sie so durch die heime). mein arbeitsvermittler bei der arge dagegen ist einfach toll: wirklich menschlich und bemüht. ist halt auch hier im dorf mit überschaubarer klientenanzahl. die arbeitsagentur ist in der kreisstadt, was ewige fahrerei; behandlung nach schema f und teilweise grotesken vorschlägen führt ( wie mobile pflege. super ohne führerschein..)

von groschi am 22.09.2011, 01:19



Antwort auf Beitrag von groschi

Hallo Uta vielleicht haste den link schon, aber hier nochmal. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26634/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld.html L.G

von Madleen74 am 22.09.2011, 09:01



Antwort auf Beitrag von Madleen74

wo hast du dich denn versteckt? wie geht es euch?

von groschi am 22.09.2011, 09:54



Antwort auf Beitrag von groschi

des ALG I. Wenn es über zwei Jahre gewesen sind, kann es sein, dass die nicht nach Deinem realen Einkommen berechnen, sondern nach einem fiktiven, so bei mir geschehen. Damit fehlten mir 500,00 EUR ALG I. LG fk

von FrauKrause am 22.09.2011, 12:44



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

ich war dann genau drei jahre in elternzeit: das erste jahr habe ich elterngeld erhalten; die letzten beiden jahre alg 2

von groschi am 22.09.2011, 13:11



Antwort auf Beitrag von groschi

glückwunsch! hier hieß es, daß nur die letzten 12monate zählen wobei frau bader ja auch schon oft schrieb, daß die zeit vor der elternzeit zählt. dann hätte ich auch schön algI erhalten und welche pläne hatte das amt mit dir?

von 32+4 am 22.09.2011, 13:23



Antwort auf Beitrag von 32+4

ich pn es dir gleich (und beantworte dann sofort die nachrichten) wie die letzten 12 monate? heißt das, ich bekäme nüschts? ich seh mich gerade windeln im fluß auswaschen und brombeeren klauen

von groschi am 22.09.2011, 13:33



Antwort auf Beitrag von groschi

doch..so war es jedenfalls immer steht auch im forum von frau bader müßte bei dir alles richtig laufen ich war ja mit dem frauenhaus jetzt nochmal da und vorher auch schon. da "kannte" man diese elternzeitregel nicht

von 32+4 am 22.09.2011, 13:37



Antwort auf Beitrag von groschi

"Mir würde damals gesagt als Alg 1 Bezieher hat man nicht so viel Anspruch auf so etwas wie Alg 2 Bezieher da man ja nicht langzeitarbeitslos ist . Und die langzeitarbeitslosen möchte man in Lohn bekommen . Bei Alg1 besteht ja noch Hoffnung das das alleine was wird ." Das ist ja lustig. Mir wurde es umgekehrt erklärt: Bei denen die noch nicht lange draußen sind und ALG I beziehen, wären die Chancen höher, durch "Maßnahmen" etwas zu erreichen, die ALG-II-ler würde man "halt einfach *irgendwie* wieder ins Geld bringen wollen". Aus genau diesem Grund wurde eine Schulungsmaßnahme, die sehr gewinnbringend gewesen wäre (da viele offenen Stellen in diesem Bereich bei uns, ich die praktische Erfahrung bereits mitbringe und nur noch ein Zeugnis darüber benötige) abgelehnt und man offerierte mir einen 2-Stunden-täglich Putzjob in 30 km Entfernung. Mein Argument, daß 2 Stunden täglich putzen langfristig betrachtet irgendwie nicht das Ziel für die nächsten 30 Jahre Erwerbstätigkeit sein kann, wenn ich alternativ immerhin auf ein Studium zugreifen kann, verhallte - gezielte Fortbildung nur für ALG I war die Ansage. Naja ... Liegt zum Glück auch hinter uns jetzt ....

von Ikmam am 22.09.2011, 21:18