Geschrieben von Simpleton am 07.11.2009, 19:58 Uhr |
Wie sieht es eigentlich mit dem Erbe aus??
Hallo Ihr,
nach bem Beitrag wegen dem Unterhalt stelle ich mir gerade andere Fragen.
Wenn ein Kind erbt muss es dann Unterhalt an das überbliebene Elternteil zahlen? (wenn der Elternteil nicht arbeitet und zb- HarzIV bezieht)
Dann frag ich mich gerade.
Eine Familie mit Mutter und 2 Kindern. Ein Kind davon hat ein Kind.
Das Kind ohne Kind stirbt und alle anderen leben noch wo geht das Geld oder das Erbe hin.
Oder das Kind ohne Kind stirbt. Die Oma ist weg wo geht dann das Geld das Erbe hin?
Wenn ein Elternteil stirbt geht ein Teil vom Erbe an den Exmann?
Ich weiss ein wenig wirr aber ich kann mich einfach nicht anders ausdrücken.
LG
Re: Wie sieht es eigentlich mit dem Erbe aus??
Antwort von groschi am 07.11.2009, 20:10 Uhr
fall 2: keine ahnung
fall 2: an die mutter
fall 3: an die schwester
fall 4 : ans kind ( aber den fall kapier ich auch nicht so recht)
Re: Wie sieht es eigentlich mit dem Erbe aus??
Antwort von ursel66 am 07.11.2009, 21:12 Uhr
"Das Kind ohne Kind stirbt und alle anderen leben noch wo geht das Geld oder das Erbe hin. In erster Linie geht das Erbe an die Eltern des Kindes.
ist doch identisch oder ist die Mutter - nehme ich an - tot?
Oder das Kind ohne Kind stirbt. Die Oma ist weg wo geht dann das Geld das Erbe hin?
Sind die Eltern nicht mehr, kommen die Geschwister und andere Verwandte.
Wenn ein Elternteil stirbt geht ein Teil vom Erbe an den Exmann?"
Nach einer Scheidung gibt es keinen Erbanspruch mehr. Sonst schon, es sei denn im Testament ist der Ex immer noch bedacht.
Betrifft es dich?
Re: Wie sieht es eigentlich mit dem Erbe aus??
Antwort von Leena am 08.11.2009, 14:53 Uhr
Erbrecht ist kompliziert, seufz...
"Wenn ein Kind erbt muss es dann Unterhalt an das überbliebene Elternteil zahlen? (wenn der Elternteil nicht arbeitet und zb- HarzIV bezieht)" - na ja, das Kind ist seinem Elternteil gegenüber unterhaltspflichtig, und wenn es durch das Erbe in die Lage versetzt wird, Unterhalt zahlen zu können - klar, dann muss gezahlt werden.
"Eine Familie mit Mutter und 2 Kindern. Ein Kind davon hat ein Kind.
Das Kind ohne Kind stirbt und alle anderen leben noch."
Kind ohne Kind stirbt - Erben sind die Eltern zu gleichen Teilen. Wenn die Eltern schon tot sind - dann erbt das Kind mit Kind komplett. Wenn das Kind selber auch schon tot ist, dann erbt das Kind vom Kind. Wenn alle tot sind - geht es an den Staat, Erbe nicht feststellbar.
"Oder das Kind ohne Kind stirbt. Die Oma ist weg wo geht dann das Geld das Erbe hin?"
Großmutter tot, Großvater lebt, Kind mit Kind lebt ebenfalls - dann erbt der Großvater 50%, und das Kind mit Kind erbt die 50%, die sonst die Mutter geerbt hatte, glaube ich. Oder? *kopfkratz*
"Wenn ein Elternteil stirbt geht ein Teil vom Erbe an den Exmann?"
Wenn die Eheleute getrennt sind und alle Voraussetzung vorliegen, dass die Scheidung ausgesprochen werden könnte, dann hat sich das mit dem Erbrecht für den Ex-Partner eh erledigt - und nach Scheidung sowieso.
Ach so - alle Angaben natürlich ohne Gewähr! Es ist doch schon bald 15 Jahre her, dass ich mal ernstlich Erbrecht gelernt habe...
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