Hallo zusammen!
Ich wohne in Baden-Württemberg. Ich habe eine fast 6 jährige Tochter und bin am Plan B überlegen. Das heißt ob ich von meinem Mann ausziehe.
Ich arbeite 25h-Woche und mein Verdienst wird wohl nicht ausreichen, um Miete, Lebensmittel, etc. zu bezahlen.
Um mich aber bissel schlau zu machen sollte ich wissen, wie teuer die Miete warm / kalt ungefähr für 2 Personen sein darf.
Kann mir da jemand was dazu sagen?
LG cheapsy
von
cheapsy
am 18.06.2012, 09:26
hallo
erstmal musst du dir den uh für dein kind berechnen lassen und schauen ob dein mann ggf. im trennungsjahr auch für die uh zahlen muss.
das alle fließt in den alg2 antrag mit ein.
wenn du wenig verdienst kannst du dir beim amtgericht einen beratungsschein für den anwalt holen der kann dir das alles genau berechnen.
und miete wohnungsgröße ist von langkrei zu landkreis verschieden,das kann man wohl pauschal nicht sagen,ruf doch einfach mal beim amt an und frag nach.
aber die uh berechnung solltest du auf jeden fall machen lassen,damit du weißt was du genau bekommst und dann kann das amt auch erst richtig berechnen!
du brauchst für die berechnung die lohnzettel deines mannes,dann kreditverträge für haus z.b. usw.
gruß
von
carmenm.
am 18.06.2012, 09:37
Frage am besten beim Jobcenter nach. Das ist in jedem Ort anders.
dein Einkommen
Kindesunterhalt
evtl. Unterhalt für dich
Kindergeld
wird alles als Einkommen angerechnet und vielleicht reicht ja Wohngeld und du musst kein H4 beantragen.
von
mf4
am 18.06.2012, 09:45
Ich darf ne Kaltmiete von 282€ & paar zerquaetsche haben fuer 2 Personen (komme aus Essen/NRW)
von
xHoneySx
am 18.06.2012, 11:46
Um die 280 euro, beantrage das selbe gerade. Wird aber zurzeit hochgeschraubt um die 300 Euro.
von
Puschelchen49
am 18.06.2012, 18:36
Hallo!
Danke euch. Habe morgen einen Termin erstmal bei Caritas.
LG cheapsy
von
cheapsy
am 19.06.2012, 15:43