Alleinerziehend, na und?

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wie war das noch mit dem Sparbuch

Thema: wie war das noch mit dem Sparbuch

für`s Kind: Brauicht es da die Unterschrift beider Eltern bei gSR und auch eine Geburtsurkunde? LG

von Kleiner Mann am 05.04.2013, 22:47



Antwort auf Beitrag von Kleiner Mann

Vermögenssorge ist ein Bestandteil der gemeinsamen Sorge also bei GSR 2 Unterschriften bei ASR muss dieses nachgewiesen werden

von mf4 am 05.04.2013, 22:54



Antwort auf Beitrag von Kleiner Mann

Für einen Bausparer, der neulich für meine Tochter abgschlossen wurde, mußte ich auch eine Kopie der Geburtsurkunde einreichen - dürfte beim Sparbuch ähnlich sein - weiß ich aber nicht sicher?! Bei gemeinsamem Sorgerecht brauchst Du aber auf jeden Fall beide Unterschriften.

von Möhrchen am 06.04.2013, 08:08



Antwort auf Beitrag von Kleiner Mann

Geburtsurkunde ist sich nicht notwendig, wenn das Kind einen gültigen Ausweis hat wie PA oder RP.

von Pamo am 06.04.2013, 08:15



Antwort auf Beitrag von Pamo

Stimmt nicht, ich musste auch die Geburtsurkunde vorlegen. Am Tag der Kontoeröffnung hatte ich sie nicht dabei,hab sie nachgereicht, die Kopie wurde verbummelt, und zack war das Konto gesperrt. Von Vaterschaftsanerkennung, bis gem. Sorgerechtserklärung, bis Geburtsurkunde musste ich alles vorlegen. Fehlte nur noch der DNA Test...

von Birgit22 am 06.04.2013, 09:48



Antwort auf Beitrag von Birgit22

ich musste für die Eröffnung eines Kontos keine Geburtsurkunde beilegen, gültiger Lichtbildausweis war ausreichend. Wozu gibt es sonst Ausweise?

von Pamo am 06.04.2013, 10:14



Antwort auf Beitrag von Pamo

von Kleiner Mann am 06.04.2013, 10:37