Alleinerziehend, na und?

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wie würdet ihr es machen ?

Thema: wie würdet ihr es machen ?

Also der Vater meiner Tochter ist Momentan in seiner 2ten Ausbildung und muss somit gerade nicht bezahlen Bekomme UHV. Aber heute haben wir übel gestritten und er hat mir per SMS geschrieben das er jetzt eine 3 Ausbildung machen will das er ja keinen Unterhalt bezahlen muss Sollte das nicht klappen macht er nur einen Mini Job oder will nicht mehr verdienen als 800 Euro den Rest macht er schwarz Er hätte nach seiner jetzigen Ausbildung einen sicheren Job und würde den sogar kündigen so das ich nie Geld von ihm bekomme denn ich soll selber arbeiten (was ich tu) und nicht bei ihm schnorren Jetzt frag ich mich ob ich die Nachrichten im Jugendamt weiter geben soll können die damit was anfangen ? Lg

von Babybauch1993 am 16.06.2014, 23:47



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Na auf jeden Fall pass gut auf die SMS auf. Geh auch keinem Streit aus dem Weg, den er sucht. Wenn er noch mehr solche netten Nachrichten schicken will . . . Wie alt ist das Bürschchen denn? Du kannst für Deinen eigenen Bedarf arbeiten, wenn es mit der Betreuung des Kindes funktioniert. Aber für den Unterhalt des Kindes ist er nicht weniger verantwortlich als Du. Bildet er sich gerade ein, da auf diesem Weg davon kommen zu können?

von Franke am 17.06.2014, 00:33



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Hast du eine Beistandschaft mit dem Jugendamt? Ich würde da mal unverbindlich einen Termin machen, die SMS vorzeigen und das Stichwort "erhöhte Erwerbsobliegenheit" fallen lassen. Dann siehst du was der Sachbearbeiter sagt. Denn die Unterhaltspflicht geht vor die Lust auf weitere Ausbildungen.

von Pamo am 17.06.2014, 08:04



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Mach' einen Termin beim Jugendamt und sprich mit ihnen über die zweite Ausbildung des KVs. Schon die muss vom Kind (bzw. dem Staat) nicht mehr unterstützt werden. Dem KV ist es in zweiter Ausbildung zuzumuten einen Nebenjob anzunehmen der ihn in die Lage versetzt den vollständigen Mindestunterhalt selbst zu bezahlen. Selbst kündigen darf er nicht! Tut er das, ohne das schwerwiegende Gründe (Gesundheit) vorliegen, so kann ihm (wegen Verstoßes gegen die bereits erwähnte erhöhte Erwerbsobliegenheit) ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Er zahlt also dann Unterhalt, auch wenn er praktisch zu wenig ALG erhält. Rede mit dem Jugendamt. Wenn Du merkst, dass sich dort niemand gut und engagiert einsetzt, solltest Du ggf. einen eigenen Anwalt (Beratungsschein) beauftragen.

von shinead am 17.06.2014, 08:28



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Schon mal Danke für die Infos also werde ich die SMS ausdrucken und meinem Beistand geben Also wenn er eine dritte Ausbildung macht kann das Jugendamt trotzdem verlangen das er den unterhalt bezahlt ? Er versucht sich zu drücken ja da er mehr Kontakt hat zu dem Beistand (weil sie immer kontrolliert wie es bei ihm aussieht ) denkt er sie hält da mehr zu ihm als zu dem Kind weil sie ihn mehr mag Der junge Mann ist 23 des was ich mir jeden tag anhören darf das er so reif ist und ich doch keine Ahnung habe wie des läuft mit dem Jugendamt

von Babybauch1993 am 17.06.2014, 09:22



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Es ist der Beistand des Kindes. Nicht das Jugendamt zwingt ihn zur Zahlung, sondern ein Richter. Wenn der Beistand nicht zuckt, suche Dir einen Anwalt. Er wäre m.E. jetzt schon für Unterhaltszahlungen fällig. Selbst eine zweite Ausbildung wird nicht mehr vom Staat unterstützt (außer es handelt sich um eine Umschulung).

von shinead am 17.06.2014, 11:16



Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Also ich hab die dame vom Jugendamt heute morgen angerufen und ihr von den Nachrichten erzählt Sie hat mich gebeten ihr die Nachrichten auszudrucken und zukommen zu lassen Sie meint damit hat er es ihr richtig einfach gemacht den unterhalt einzuklagen Ihm wurde des genehmigt das er die Ausbildung machen kann und ich für die kleine weiter den UHV bekomme den er natürlich zurück zahlen muss Das Jugendamt hat auch gesagt ich soll mir den Rest vom Jobcenter beantragen das er es denen die fehlenden 92 Euro zuruck zahlen muss

von Babybauch1993 am 17.06.2014, 12:00