Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Wir trennen uns :(

Thema: Wir trennen uns :(

Huhu zusammen, ich habe mich heute von meinem Mann getrennt. Eigentlich längst überfällig gewesen, aber ich hatte immer Angst vor dem Schritt. Nun brauchen wir ja dann auch getrennte Wohnungen. Gibt es da irgendwie einen ''Bonus'' für Alleinerziehende bei der Wohnungsgröße und den -kosten beim Jobcenter? Also das die Wohnung etwas größer oder etwas teurer sein kann. Hier findet man für die regulären 2 Personen nur winzige Wohnungen (40 - 45 m²) für die genehmigten Höchstkosten. Mit 2 Erwachsenen geht das ja aber bei 1 erwachsenen Person + Kleinkind reicht das nicht wirklich. Meine Tochter geht erst in 2 Monaten in die Kita, aber auch dann wird es mit einem ausreichenden Gehalt schwer. Müssen wir zum Jugendamt? Wenn ja, was sollte man dort alles regeln? Mein Mann ist derzeit arbeitslos und bekommt 1100 € ALG1. An was muss ich noch denken? Lieben Gruß chOcO mit Emilia (2,5 Jahre)

von -chOcO- am 16.06.2014, 20:06



Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Kommt wohl drauf an wo du wohnst. Hier hieß es 60 qm bis zu einer gewissen KM. Hatte man mehr qm zum selben preis war es ok. Musste aber NK die über den 60 liegen selber zahlen. Vielleicht hat der KV bald wieder einen Job und kann Unterhalt zahlen? Wenn du dann in den Beruf zurück kehrst musst du auf Genehmigungen keine Rücksicht nehmen solange du eben kein H4 beziehst

von Milia80 am 16.06.2014, 20:22



Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Leider gibt es keinen Bonus. Unsere erste Whg. hatte auch nur 45qm und war echt schrecklich. Aber ich hatte ein Dach über dem Kopf. Die zweite ist immerhin größer, hat aber auch nur zwei Zimmer. Dafür ist sie schön und liegt gut. Mit so kleinen Kindern geht das ja immer noch. Vielleicht findest Du ja eine 2,5 Zimmer Whg. zum Übergang. Mein Kind ist jetzt bald drei Jahre und ich werde ihm das SchlaZi überlassen, wenn er in den KiGa wechselt.

von SimplySingle am 16.06.2014, 21:08



Antwort auf Beitrag von SimplySingle

Ich denke das sie das Schlafzimmer bekommt. Die Couch ist eine Schlafcouch, daher ist das Übernachten im Wohnzimmer kein Problem. Und wie sieht das mit dem Jugendamt aus? MUSS man dahin und was wird da generell dann gemacht? Meine Mutter war auch alleinerziehend, aber hatte mit dem Jugendamt nur wegen dem Unterhalt zu tun, da der Vater meines Bruders kein Interesse am Umgang etc hatte.

von -chOcO- am 16.06.2014, 21:13



Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Jetzt brauchst Du ja wohl Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater arbeitslos ist, also musst Du tatsächlich zum Jugendamt gehen. Bei Hartz 4 wird der Betrag auf jeden Fall abgezogen. Im Übrigen ist es grundsätzlich sinnvoll, eine Unterhaltsverpflichtung festzulegen, damit es nicht gar so leicht fällt, die Zahlungen ausfallen zu lassen. Was diesbezüglich tun, wenn der Vater arbeitslos ist, besprichst auch am besten mit dem Jugendamt. Wie schätzt Du denn die Chancen ein, dass - er arbeitet und - ausreichend verdient, um Zahlungen leisten zu können?

von Franke am 16.06.2014, 21:24



Antwort auf Beitrag von Franke

Und mache Dich darauf gefasst, dass Du spätestens in einem halben Jahr verstärkt nach einem Job suchen musst, nämlich dann, wenn die Tochter 3 ist.

Mitglied inaktiv - 16.06.2014, 21:53



Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Da kenne ich mich leider nicht aus. Ich war nie beim Jugendamt...

von SimplySingle am 16.06.2014, 22:25



Antwort auf Beitrag von Franke

Die Chancen stehen gut. Er hat morgen ein Bewerbungsgespräch und die Firma sucht dringend. Der Durchschnittslohn in seinem Beruf liegt bei Berufsanfängern bei etwa 1950 € brutto. Ich denke das da Unterhaltszahlungen schon möglich sind. Er sagte auch immer, das es seiner Tochter an nichts fehlen soll. Ich weiß, das sagten wahrscheinlich die meisten Männer.

von -chOcO- am 17.06.2014, 13:10



Antwort auf diesen Beitrag

Das weiß ich. Sobald sie in der Kita eingewöhnt ist, werde ich auch arbeiten. Das war auch unabhängig von der Trennung so geplant.

von -chOcO- am 17.06.2014, 13:11



Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Es kann in den einzelnen Regionen ohne weiteres Sonderregelungen geben. Hast Du schon beim Jobcenter nachgefragt? Grundsätzlich finde ich, dass man auf 45qm als Erwachsener mit Kind besser leben kann, als mit zwei Erwachsenen. Der Schnitt ist natürlich entscheidend und an Möbeln sollte man ein wenig geizen (eine 5-Sitzer Eck-Couch ist wohl eher nicht geeignet). Tatsächlich kenne ich einige AEs, die auf 45qm sehr glücklich leben. Du solltest zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft einrichten. Die sollten Deinen Mann dann auf seine erhöhte Erwerbsobliegenheit aufmerksam machen. Außerdem kannst Du vor Ort auch gleich UVG beantragen.

von shinead am 17.06.2014, 08:42