Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Wo muss und darf ich hin

Thema: Wo muss und darf ich hin

Hallo, vor kurzem hatte ich mich ja von meinem Mann getrennt. Nun war ich grad beim Arbeitsamt mich arbeitslos melden. Mir wurde schon gesagt das mir warscheinlich kaum, wenn überhaupt, Geld von dort zusteht. Habe nun ein Termin fuer ein gespraech mit meinem jobberater bekommen. Bin dann zur arge wg. Alg2. Die meinten mir steht nichts zu von denen weil mein Mann zuviel verdienen wuerde. Leute bin echt überfragt. Ich mischte so schnell wie möglich ausziehen. Die Frau dort meinte ich soll das mit meinem Mann Klaeren wieviel Geld ich von ihm erstmal bekomme. Der zeigt mit nen Vogel. Bitte sagt ihr mir was mir zusteht und wo ich hin muss. Insbesondere solange ich keine Arbeit habe :( ob man! 1000 dank schonmal! Sorry fuers durcheinander in meinem Kopf... Glg, Nina

Mitglied inaktiv - 12.11.2010, 11:38



Antwort auf diesen Beitrag

Hol Dir einen Beratungsschein und dann ab zum Anwalt. In erster Linie muß der Unterhalt berechnet werden. Der Trennungsunterhalt ist idr höher als der nacheheliche Unterhalt...aber das wird sicher pauschal zu komplex werden und wenn Du schon ahnst, daß er nicht freiwillig zahlen wird, mach es offiziell...Sonst kann ich natürlich nur raten, so schnell wie möglich auf eigene Beine zu kommen... Bekommst Du noch Erziehungsgeld? Sonst bleibt Dir Unterhalt für das/die Kind/er, evtl. auch für Dich, Kindergeld...und wenn es kein ALG2 gibt, dann vielleicht Wohngeld... lg heike

von Möhrchen am 12.11.2010, 11:43



Antwort auf diesen Beitrag

das mußt du dir von einem anwalt ausrechnen lassen, das kann dir hier keiner sagen. alg1 bekommst du, wenn du in den letzten drei ( oder 5 jahren ) 12 monate insgesamt eingezahlt hast. solange die arge nichtbweiß, was dein mann an trennungsunterhalt zahlen muß, können sie einem antrag gar nicht zustimmen. also erst mal anwalt. amtsgericht, beratungsschein holen oder anwalt anrufen und um hilfe bitten. ich glaube emfut riet dir schon dazu.

Mitglied inaktiv - 12.11.2010, 11:44



Antwort auf diesen Beitrag

Danke euch schonmal! Und ich dachte es muss kein Anwalt her... Wieder was dazu gelernt. Auch war ich der Meinung das ua. Arbeitsamt die erste u wichtigste Anlaufstelle sein sollte. Aber ohne (m)einen Anwalt geht wohl nix. Danke noch mal und lg! Werde dann mal tel...

Mitglied inaktiv - 12.11.2010, 11:55



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Pixi, das denkt man (oder eher frau) immer, ohne Anwalt, "wir" werden uns schon einigen, ABER Du wirst feststellen, dass es wichtig, richtig und auch notwendig ist, einen Anwalt aufzusuchen, dann gleich einen zum Thema Familienrecht, denn wenn ihr verheiratet seid (das weiß ich gerade nicht) hängt ja noch "was" dran....dann gehts neben den Geldsachen ja manchmal weiter mit Umgang etc., dann bist Du froh jemanden zu haben der den Fall bereits kennt. Zum Thema ALG/ H4, neben dem Anwalt eine Beratunsstelle suchen, die Sozialberatung macht, denn nicht immer wissen Anwälte dazu alles, es sei denn er macht noch Sozialrecht. Da sind nach meiner Erfahrung Sozialberatungsstellen besser im Bilde, ob Du Anspruch hast. Alles Gute H.

Mitglied inaktiv - 12.11.2010, 12:13



Antwort auf diesen Beitrag

So lange du noch mit ihm zusammen wohnst ist das leider so. Ich musste erst ausziehen und mit Ummeldebescheinigung vom EW-Meldeamt war ich offiziell getrennt und AE und konnte ALG2 beantragen. Ich war gerade am Ende der Elternzeit.

von mf4 am 12.11.2010, 14:34