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Wohngeld für Tochter beantragen

Thema: Wohngeld für Tochter beantragen

Hallo Leute, nun hab ich mal ne Frage zum Wohngeld. Da Polly nun UHV bekommt, wird ja von der Arge der gleiche Betrag wieder bei KDU abgezogen. In dem Fall kann ich doch für sie Wohngeld beantragen oder? Das Formular hab ich schon da, aber ich komm damit in einigen Punkten nicht klar. Antragsteller = meine Tochter oder ich? Meine Tochter kann ja noch gar keinen Antrag stellen, also mach ich das und sie ist ein Haushaltsmitglied, welches Anspruch auf Wohngeld hat? Ich glaube die machen das extra so kompliziert, dass man den Antrag bei erstem Durchsehen gleich wieder in die Ecke schmeißt... Vielen Dank schon mal im voraus LG

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 15:29



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das wäre mir neu dass man dann wohngeld beantragen kann. solange du alg2 bekommst (bzw. eine bedarfsgemeinschaft - und deine tochter ist ja nicht ausgeschlossen sondern hat ein "zu hohes einkommen") hast du doch gar keinen anspruch darauf. antragstellerin wärest aber meines wissens du; mein sohn hat eine zeitlang als einziger von uns was von der arge bekommen, da war auch ich die antragstellerin.

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 15:40



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Doch, kannst du. Also für deine Tochter beantragen, das wäre dann deren "Einkommen" Ruf mal bei der Wohngeldstelle an, was du bei "Antragsteller" angeben musst.

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 15:53



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Also,ich habe das auch bei meinem Sohn. Antragsteller bist du. Du gibst alles so an wie sie es verlangen.Musst ja den ALG2 Bescheid sowieso mit abgeben. Die rechnen das dann aus was dir oder deiner Tochter zusteht.Meinem Sohn stehen 61 € zu. Lg

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 15:57



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genauso hat mir das eben die Frau vom JA auch gesagt. Kann ja nicht sein, dass dir die eine Behörde Geld gibt und die andere nimmts dir dann wieder weg. was für eine idiotie und bürokratie für nichts... ich werd mich da mal ernsthaft drüber machen, einiges konnte ich ja schon ausfüllen - meine Bankdaten zB.

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 16:17



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also nochmal konkret, wenn mein kind und ich alg2 bekommen als bedarfsgemeinschaft und das "einkommen" meines kindes seinen bedarf aus regelsatz + kosten für unterkunft und heizung übersteigt kann ich zusätzlich wohngeld beantragen fürs kind? das wären ja prima neuigkeiten

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 18:06



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ja, ich habe extra bei der Dame vom JAmt nachgefragt und sie hat gesagt, dass es eine neue Regelung sei. Für mich ist es unlogisch, dass die eine Behörde zahlt und die andere es wieder wegnimmt. Also muß irgend ein Amt einspringen, für das, was "weggenommen" wurde... totaler Schwachsinn in meinen Augen, aber wenn es der Staat so will - bitte... Frag doch mal in der Wohngeldstelle nach oder hol Dir den Antrag mit allen Formularen.

Mitglied inaktiv - 06.03.2009, 18:12



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huhu, bei minderjährigen kindern, sieht es das gesetz etwas anders als bei erwachsenen, vorranging sind immer leistungen wie wohngeld, kindergeld, und KU bzw unterhaltsvorschuss, somit ist der bedarf der kids gedeckt und sie fallen aus dem hartz4 bezug. nicht aber aus der bg! lg

Mitglied inaktiv - 07.03.2009, 08:04