Hallo,
kann mir jemand sagen ob es einen wohngeldrechner oder ähnliches gibt. ich arbeite halbzeit, bekomme kindergeld und unterhalt für das kind. weiß jetzt aber nicht ob ich zu viel geld zur verfügung habe. alles zusammen sind es ca. 1282 netto. ob mir da noch wohngeld und betreuungskostenübernahme zustehen? gibt ja bestimmt arbeitende denen es schlechter geht...
weder beim jugendamt noch bei der wohngeldstelle konnten sie mir vorab was sagen...
wie verlief es bei euch?
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:23
Antwort auf diesen Beitrag
Goggle: Wohngeldrechner...
LG
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:31
Antwort auf diesen Beitrag
danke den habe ich auch gefunden, was ich aber komisch finde ist, dass die dort gar nicht nach unterhalt fragen.
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:38
Antwort auf diesen Beitrag
1282 inklusive Kindergeld klingt nicht viel. Ich denke Wohngeld und Betreuungskosten-Übernahme vom JA dürfte drin sein.
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:36
Antwort auf diesen Beitrag
oh, dachte immer es wäre viel *schäm*
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 08:39
Antwort auf diesen Beitrag
Rechne das doch mal im SGB2-Rechner und/oder Wohngeldrechner nach.
Das funktioniert ganz gut. Dann weißt du mehr.
Kommt eben auf die Ausgaben an, ob es wirklich "viel" ist.
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 09:50
Antwort auf diesen Beitrag
Hallo,
Wohngeldrechner findest du unter Google.de ansonsten einfach einen Wohngeldantrag anfordern beim Gemeindeamt und Geld für Kinderbetreuung steht dir als alleinerziehende ganz sicher zu...wird nach Einkommen,Betreuungszeiten usw. errechnet...Antrag übers Jugendamt wenn du eine Tagesmutter hast oder übers Gemeindeamt wenn ein Kindergartenplatz vorhanden ist.
Unterhalt wird beim Wohngeld als Einkommen mit angerechnet.
LG Andrea
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 09:35
Antwort auf diesen Beitrag
ok danke dir :)
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 09:42
Antwort auf diesen Beitrag
Beim JA würde ich einfach nen Antrag stellen.
Ich würde schon sagen, das Du wenigstens einen Teil der Betreuungskosten erstattet bekommst.
Lass Dir den Antrag zuschicken.
Meine damalige SB konnte mir damals am Tel. schon grob sagen,ob ich was bekomme,oder nicht.
Birgit
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 13:42