Hallo liebe Mamis, ich gehe davon aus das die Unterhaltszahlungen des Vaters mit berücksichtigt werden? Kennt sich jmd. aus? Vielen Dank und LG Wonder
von WonderBebi am 27.02.2014, 11:01
Forum Alleinerziehend, na und?
Hallo liebe Mamis, ich gehe davon aus das die Unterhaltszahlungen des Vaters mit berücksichtigt werden? Kennt sich jmd. aus? Vielen Dank und LG Wonder
von WonderBebi am 27.02.2014, 11:01
Unterhalt wird angerechnet. Angeben muss man alles aber... nicht angerechnet wird: aufgenommene Darlehen und Tilgung aus gewährten Darlehen bestimmte Leistungen Dritter im Zusammenhang mit Versicherungen Steuerrückzahlungen Kindergeld Elterngeld bis zu einer Höhe von 300,-
von mf4 am 27.02.2014, 11:11
Finnys unterhalt bzw vorschuss wurde auch angerechnet. lg Moni
von KampfFussel am 27.02.2014, 11:14
Danke für eure Rückmeldungen. Das heißt dann wohl, das ich kein Wohngeld bekomme :-/
von WonderBebi am 27.02.2014, 12:01
Für mich wäre es unlogisch UH nicht einzurechnen... bei 2 oder mehr Kindern kann mit UH schon eine gute Summe zusammenkommen. Man kann ja nicht mit hunderten Euro mehr das gleiche WG bekommen wie ein Elternteil der keinen UH bekommt.
von mf4 am 27.02.2014, 12:25
Natürlich ist es logisch. Ich hab nur einen "Unterhaltsrechner" gefunden der nach Einkommen fragt, aber Unterhalt nicht expliziet ausgewiesen hat, deswegen kam irgendwie die Frage auf. LG
von WonderBebi am 27.02.2014, 12:33
Ich würde es immer schriftlich beantragen . Mehr als eine Absage kann nicht kommen. Ich habe mal nur 50€ bekommen und meine Schwester nur 15€ , aber mit den Anspruch darauf müssen viele andere Dinge auch nicht bezahlt werden. Noci
von nociolla am 27.02.2014, 12:37
genau, dann hat man das Teilhabepaket und kann anders sparen
von mf4 am 27.02.2014, 12:44
Auch wenn der Wohngeldrechner im Vorfeld sagt das man nichts bekommt? Was beinhaltet ein Teilhabepaket?
von WonderBebi am 27.02.2014, 12:57
http://www.mfkjks.nrw.de/familie/finanzielle-hilfe/bildungs-und-teilhabepaket.html
von mf4 am 27.02.2014, 13:02
Einem Wohngeldrechner würde ich nie zu 100% vertrauen. Bestimmt gibt es eine Tendenz, ob man etwas bekommt, oder nicht. Aber schlussendlich würde ich es immer mit einem regulären Antrag überprüfen lassen. Hast Du Werbungskosten bei der Berechnung eingeben können? Das sind ja noch mal mindestens 76,67 Euro (Pauschbetrag), eventuell bei Dir sogar noch höher, die entsprechend berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören ja auch u.U. die Betreuungskosten. Lass' Dich da wirklich vor Ort beraten.
von shinead am 27.02.2014, 13:05