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Wohnungsauszug - muß ich alle Wände weiß streichen?

Thema: Wohnungsauszug - muß ich alle Wände weiß streichen?

Hallo, ich wollte demnächst ausziehen und frage mich ob ich die ganze Wohnung weiß streichen muß oder nicht? Ich habe sie mit weißen Wänden übernommen und habe sie komplett in anderen Farben gestrichen. In meinem Mietvertrag steht das ich die Wóhnung in sauberem Zustand übergeben muß mit allen Schlüsseln. Vom streichen oder tapezieren steht da nichts. Habe unterschiedliche Aussagen gehört und bin mir jetzt nicht sicher und hoffe das hier jemand Bescheid weiß. lg

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 09:19



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Weiß streichen solltest du schon. Am besten du fragst nach was dein Vermieter verlangt bevor ein Termin zur Wohnungsübernahme ausgemacht wird.

von mf4 am 22.02.2012, 09:29



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Es gibt da ständig neue Urteile. Ich weiss,dass gedeckte Farben auch gehen, wenn es ordentlich ist und einheitlich. Also ein dezenter Ton im ganzen Raum gleichzeitig muss nicht geweißt werden. Neongrün ja. Würde da auch mal den Hausmeister durchlassen, der soll Dir sagen was gemacht werden soll. So haben wir das gemacht um uns abzusichern. Unser Bad war dezent blau und das durften wir lassen.

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 09:56



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kann mich der antwort von Thelmalouise nur anschließen...das gleiche wollte ich auch schreiben.

von Paulara am 22.02.2012, 09:58



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Hallo, dann mußt Du die Wohnung nicht streichen. LG

von nicki98 am 22.02.2012, 10:45



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Hallo, genau dieses Thema hab´ ich heute Morgen noch im Fernsehen gesehen (schäm, dass ich morgens schon die Glotze anhatte ;) Auf jeden Fall: Wenn die Wände verschmutzt oder verkratzt sind oder schon sichtbare Mäkel haben, sollten die Wände weiß gestrichen werden und Löcher zugespachtelt werden. Risse oder Spalten, die aufgrund von Kälte oder Nässe entstanden sind, sind nicht von Euch zu beseitigen. Aber gut ist es trotzdem immer, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und mit ihm zu sprechen. Aber je nachdem was er sagt, könnt Ihr Euch auch kostenlos beim Mieterschutzbund beraten lassen. LG

von Mobekka am 22.02.2012, 11:38



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Nur kostenlos, wenn man da drin ist, ansonsten kostet Aufnahme und Jahresgebühr um die 100€. Wir mussten die Löcher noch dicht machen und dann diese Stellen übermalen, und da ist wohl oft das Problem, dass man die Farbe nicht mehr hat.

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 12:38



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Das klingt also ob du die Wohnung besenrein uebergibst, dann ist streichen nicht erforderlich. Guck mal im Mietvertrag nach!

von Pamo am 22.02.2012, 15:00



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man muss zwar nach bestimmten gesetzeslagen an sich nicht streichen, aber farbige wände werden davon ausgenommen. musst du wohl oder übel weiß streichen oder einen nachmieter fidnen mit dem man sich einigen kann.

von Teufel89 am 22.02.2012, 19:17