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Wohnungssuche

Thema: Wohnungssuche

Habe wieder einmal eine Frage an euch.Ich muß ja der Arge drei Wohnungen zur Auswahl haben.Zwei habe ich mir bereits angesehen. Am Mi.bei der letzten Wohnungsbesichtigung roch es in der Wohnung nach Schimmel draußen auf dem Hof ein Hundezwinger in dem ein Jagdhund wütend bellte.Da kann ich unseren kleinen garnicht auf dem Hof spielen lassen. Darf man da dem Amt gegenüber nein sagen?Ich kann die Wohnung defenitiv nicht nehmen.Der kleine hat schon immerzu Husten und dann auch noch Schimmel in der Wohnung geht ja nun eigentlich wirklich nicht oder? Aber blöd ist auch das hier die Mietwohnungen so dünn gesät sind das es schwierig ist eine zu bekommen. Michele

von Michela am 16.12.2010, 22:05



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was war denn mit den anderen zweien?

Mitglied inaktiv - 16.12.2010, 22:53



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Bei den anderen beiden ist eine Immobilienfirma eingeschaltet. Da ist eine Wohnung 72qm groß und am Montag sagte dann die zuständige sie wäre vergeben heute hieß es aber sie wüsste es nicht genau.Die ist 72qm groß und die andere ist 62qm groß und die Frau sagte Sie meldet sich heute nochmal kam aber nischt. Und wenn das nichts wird hänge ich wieder in der Luft. Ach es ist einfach nur bescheiden schön.

von Michela am 16.12.2010, 23:36



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also ich denke schon, dass eine Wohnung mit Schimmel und ein Hund im Zwinger im Hof ein Grund ist, eine Wohnung abzusagen, auch in so einem Fall. Und ja, ich lebe auf 73 qm und drei Zimmern und für München ist das für eine AE mit Kind zu groß und vor allem, zu teuer fürs Amt. Mit 62 qm kommst Du noch hin. Ich wünsche Dir viel Glück. LG Sue

Mitglied inaktiv - 17.12.2010, 00:35



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Ich weiß nur nicht ob 62qm für drei Personen nicht zu klein ist. Denn mein großer 17 jähriger kommt ja auch mit mir mit.Brauche also mindestens 2 Kinderzimmer.Ich würde ja wenn es schlimm ist auch in dem Wohnzimmer auf der Couch schlafen. Aber ne Lösung ist das ja auch nicht direkt. Wieviel Quadratmeter dürfen es eigentlich für drei Personen sein und wie hoch die Miete plus Nebenkosten?In jedem Bundesland ist es glaube ich anders.Für Sachsen Anhalt habe ich auch noch nichts gefunden . Michele

von Michela am 17.12.2010, 00:46



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Im Netz habe ich jetzt gefunden für eine Person 45 m² und jede weitere Person 15 m² dazu. Also für euch 75 m². Dann schau mal hier bei dem Link: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html vielleicht findest du ja deine Stadt. Ansonsten einfach bei der Arge nachfragen. Ich habe letztes Jahr eine Übersicht bekommen, was die Wohnung kosten darf. Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass es mit einer Wohnung klappt. LG Sylvia

von SylviaD am 17.12.2010, 05:07



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Wieso mußt du 3 zur Auswahl haben? Wenn keine 3 brauchbaren Wohnungen da sind, gehn eben nur 2. Ich hab nur ein Wohnungsangebot vorgelegt, weil nichts weiter anmietbar war und das hat ausgereicht, wichtig ist doch, daß es zu den Angemessenheitsbedinungen deiner Arge paßt.

von Dreierbande am 17.12.2010, 09:01



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Wenn das einige unsere ausländischen Mitbürger doch auch machen und sogar damit durchkommen? Ist kein Witz, meine Mutter arbeitete beim Wohnungsamt, da werden seitens Ausländern/Asylanten Bedingungen für Wohnungen gestellt.... da bleiben einem, der wirklich eine Bude braucht, sämtliche Gesichtsmuskeln stehen: Neubau wird bevorzugt, bekommen bestimmte Leute einen Vorschlag für einen Bestandsbau, wird ohne vorheriges Ansehen gleich gesagt: Nein, SOWAS nehmen wir nicht. Und die Ämter machen da mit. Man will ja nicht als ausländerfeindlich gelten. Gerade hier sollte doch gerechtigkeit herrschen für In- und Ausländer. Aber für wirklich dringende Fälle mit deutschem Pass keine Wohnungen haben wollen....

von LeRoHe am 17.12.2010, 10:59



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Laut dem Link darf ich hier im Salzland darf ich mit drei Personen 70qm haben und eine Gesammtmiete von 357,00 Euro. Die von der Immobilienfirma hat sich immer noch nicht gemeldet. Wie ist das eigentlich wenn man etwas über der Gesammtmiete liegt dann sagen die nein und man darf die Wohnung nicht nehmen? Und was ist wenn keine andere Wohnung da ist bezahlen die das dann? Ihr seht ich habe so garkeine Ahnung. Michele

von Michela am 17.12.2010, 13:41



Antwort auf Beitrag von Michela

nehmen kannst du die wohnung auch wenn sie über dem limit liegt, nur musst du dann selbst für die kosten aufkommen, die ARGE zahlt dann nur das was sie dir in deiner letzten Wohnung bezahlt haben und nicht mehr. Geh mal direkt zum amt rum und lass dir das Info-blatt geben wie groß eine Wohnung sein darf für 3 Personen und wieviel sie Kosten darf. Danach richtest du dich dann und wenn du eine gefunden hast legst du dem Amt das vor und NACH deren zustimmung darfst du den Mietvertrag erst unterschreiben, sonst zahlen die nämlich auch nix. Wenn eine Wohnung nicht kindgerecht ist (wegen dem Zwinger und Hund) oder Schimmel in der Wohnung ist hab ruhig den Mut abzusagen, kein Amt der Welt würde dir sagen das du da einziehen MUSST, egal wie knapp der Wohnungsmarkt ist. Ich bin auch grad übers Amt umgezogen am 03.12. und kenne das deswegen sehr gut, es ist schwer und braucht zeit, aber es ist machbar, also lass den Kopf nich hängen und gib die Hoffnung nicht auf :)

Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 20:18