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Zeugniss unterschreiben lassen !

Thema: Zeugniss unterschreiben lassen !

hallo, dass erste halbjahr zeugniss vom meiner kleinen maus ist da. Die lehrerin sagte, die was das geteilte sorgerecht haben. Müssen beide elternteile unterschreiben. Da meine tochter diese we wieder bei ihren vater ist. Müsste ich das zeugniss mitgeben, wegen unterschreiben. Da er sehr unzuverlässig ist. Möchte ich es zuhause vorm haus unterschreiben lassen. Oder wie würdet ihr dass machen? Gruß

von Hot_angel am 26.02.2014, 16:06



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

ich denke nicht bei nicht-getrennten Paaren verlangt auch keiner 2 Unterschriften ich nehme an die Lehrer meine Kinder sind nicht einmal drüber informiert ob ich das SR allein habe oder teile

von mf4 am 26.02.2014, 16:20



Antwort auf Beitrag von mf4

hallo. Leider weiß ich lehrerin vom der kleinen bescheid. Weil der kv vom der kleinen oft genug in der schule belabber gemacht hat.

von Hot_angel am 26.02.2014, 16:23



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

hm... wenn der KV in der Schule gern mal einen Aufstand macht lass ihn halt unterschreiben mitgeben würde ich es aber nicht, wenn er so unzuverlässig ist

von mf4 am 26.02.2014, 16:48



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

Zwei Unterschriften bei allen mit gemeinsamem Sorgerecht? So ein Quatsch. Um mich nicht mit dieser Lehrerin zu streiten, würde ich netterweise dem KV das Zeugnis als Kopie mitgeben - das darf er unterschreiben und der Lehrerin geben wenn er mag.

von Pamo am 26.02.2014, 17:04



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

Normalerweise unterschreibt man bei der Schulanmeldung, dass man sich gegenseitig über Schulangelegenheiten informiert. Bei der Anmeldung wird übrigens auch angegeben, welcher Elternteil sorgeberechtigt ist und bei wem das Kind lebt, daher wissen die Lehrer das. Man muss ja schließlich auch darüber informiert sein, welche Kinder von welchem Elternteil abgeholt werden dürfen - oder eben auch nicht.

von Jule9B am 26.02.2014, 17:36



Antwort auf Beitrag von Jule9B

Was steht denn auf dem Zeugnis . Hier in Düsseldorf steht drauf das die Unterschrift eines sorgeberechtigten ausreicht

von LaLeMe am 26.02.2014, 17:46



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

ich lass sowas vorm haus unterschreiben und frage ihn vorher ob er kopie für zu hause will zum durchlesen. bei uns reicht einer. wobei die lehrerin mit meiner unterschrift nicht einverstanden war, man könne sie nicht lesen

von Patti1977 am 26.02.2014, 18:39



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

hallo, muss man bei alleinigem Sorgerecht das andere Elternteil bei der Schulanmeldung mit angeben? ( regelmäßiger Kontakt zum Kind besteht)

von sammyasz am 26.02.2014, 18:43



Antwort auf Beitrag von sammyasz

nicht wenn lediglich nach sorgeberechtigten Personen gefragt wird und eine Liste von nichtsorgeberechtigten wird sicher nicht abgefragt werden

von Pamo am 26.02.2014, 18:46



Antwort auf Beitrag von sammyasz

Nein dann überhaupt nicht... ich habe ASR, es herrscht reger Kontakt aber ich regle die schulischen Dinge nahezu zu 100% und bin vor Ort. Der Vater ist lediglich als 2.Telefonnummer in Notfällen angegeben. Ich habe allerdings alle Kinder in über 20 Jahren allein überall angemeldet und mich fragte man nie nach dem SR und ich musste es auch nicht nachweisen per Bescheinigung vom Jugendamt.

von mf4 am 26.02.2014, 18:48



Antwort auf Beitrag von sammyasz

Hallo, ich habe bei der Schulanmeldung nur die Geburtsurkunde und die Negativbescheinigung vom Jugendamt vorgelegt. War auch bei der weiterführenden Schule ausreichend. Liebe Grüße, bcMama

von bleibcoolMama am 26.02.2014, 18:48



Antwort auf Beitrag von sammyasz

ich erinnere mich an das Formular zur Anmeldung sorgeber. Elternteil, Namen Adressen usw. da habe ich nur mich eingetragen, Vater freigelassen und gab das ab da fragte keiner nach

von mf4 am 26.02.2014, 19:37



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

Komme auch aus Düsseldorf und hier brauchen wir auch nur eine.

von CKEL0410 am 26.02.2014, 18:48



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Hallo , ich nochmal &522; ich geb ihm am Sonntag eine Kopie vom zeugniss, die kann er behalten. Und dass original soll er mir Sonntag unterschreiben, und gleich wieder geben. Ist mir sicherer ....

von Hot_angel am 26.02.2014, 22:40



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

das ist eine pragmatische Lösung, aber selbst wenn er dir das Original nicht unterschreiben sollte, dann ist das nicht dein Problem. Du hast deine Pflicht getan und unterschrieben - du bist nicht dafür verantwortlich dass er es auch tut.

von Pamo am 27.02.2014, 08:53



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

Wenn ihr beiden gemeinsames Sorgerecht habt, müsst ihr das Zeugnis auch beide unterschreiben lassen.

von glückskinder am 26.02.2014, 23:17



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

Ich würde ihm eine Kopie des Zeugnisses mit geben und ihn das Original direkt bei der Übergabe unterschreiben lassen.

von shinead am 27.02.2014, 10:03



Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo. Hab ihn heute früh in kentniss gesetzt wegen der Kopie usw. Er meinte er hätte mit sein Anwalt telefonisch gehabt. Und er hat die Pflicht es mit nach hause zunehmen. Hab ich zwar noch nie gehört. Denn er will es nicht vorm Haus unterschreiben.

von Hot_angel am 27.02.2014, 11:21



Antwort auf Beitrag von Hot_angel

lass dich nicht von ihm veräppeln, kein Gesetz sieht vor, dass Zeugnisse in unsere Wohnungen müssen du bist nicht verpflichtet, die Unterschrift einzusammeln, zieh dir den Schuh nicht an unterschreib das Zeugnis, mach eine Kopie für dich und eins für den KV, gib das Original dem Kind wieder mit in die Schule für die Lehrerin - und wenn sie unbedingt die Unterschrift des KV auf dem Original haben will, dann soll sie die selber einholen

von Pamo am 27.02.2014, 11:28