Alleinerziehend, na und?

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Zu posting von gestern...hartz4 abgelehnt.... gibt viel neues :-)

Thema: Zu posting von gestern...hartz4 abgelehnt.... gibt viel neues :-)

Hallo ihr lieben habe mich noch gestern schlau gemacht im Inet und heute auf dem Amt Berechnung ist vollkommen falsch zur Mieteinnahme der Einliegerwohnung habe ich gefunden: § 22 SGB 2 Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre. Darf also nicht als einkommen angerechnet werden. bleiben 200 euro mehr Zu lohn Brutto angerechnet. Muß Lohn Netto gerechnet werde. bleiben 170 Euro KFZ Versicherungen müßen übernommen werden, wurde gar nicht getan Bleiben 100 Euro Die Juliabrechnung hatte sie mir gar nicht geschickt, daraus wären aber doch noch, trotz der falschen berechnung 11 Euro an mich gegangen. Hat sie mir einfach unterschlagen.. Mir geht es hier auch nciht um diese 11 Euro, sondern um die Tatsache das die berechnung vollkommen falsch ist und sie mir dann noch die Juli abrechnung mit 11 euro Bedarf unterschlägt.. So nun werde ich mal meinen Widerspruch schreiben... Liebe grüße dan alle die mir geantwortet haben Dani

Mitglied inaktiv - 05.09.2011, 11:15



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Ich wünsche Dir viel Erfolg!

von shinead am 05.09.2011, 11:21



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ich muß klagen

von 32+4 am 05.09.2011, 11:28



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Ich weiß zwar nicht, worum es geht, kann es aber erahnen. Wünsch Dir viel Glück - und versuche, dich emotional nicht so reinzuhängen! ist leichter gesagt als getan, ich weiß, aber die Frau vom Amt hat nichts gegen dich persönlich! Bei mir gab´s auch oft grauenhafte Fehler - zuletzt kam, Monate nach Ende des ALG II-Bezugs, ein Bescheid, ich sollte doch bitte noch 80 Euro zurückzahlen. Dabei fehlte MIR eine Nachzahlung von 500 Euro! Mir wuchsen spontan fünf graue Haare, doch zuletzt hab ich das Geld bekommen und alles war OK.

von rabukki am 05.09.2011, 13:04



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Die Kindergeldkasse braucht mindestens 6 Wochen um mir mitzuteilen, daß mein Großer (hat seine Ausbildung beendet) kein Kindergeld mehr bekommt... das nicht erhaltene KG wird mir nun den 2. und sicher im Oktober auch den 3. Monat abgezogen als mein Einkommen obwohl ich das KG nicht bekomme seit 08/11. Der Bankauszug, der bewies, daß ich nur noch 2 mal KG bekomme und nicht wie vorher 3 mal rechte dem Jobcenter nicht... Hurra, den 2 Monat mit ALG2 minus 184€

von mf4 am 05.09.2011, 13:20



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Hallo, was genau hat der § mit Untervermeitung zu tun?? Es geht dort doch allgemein um HK und Wohnkosten? Ich wünsche dir viel Glück, wobei du mit dem Brutto und Netto sicher recht hast. Aber es muss auch EK vom Kind angegeben werden dass kein H4 bezieht und hat das Kind "zuviel" für scih wird es auf den rest der Familie "umgelagert". So erklärt worden vom JC Mitarbeiter.

von Savanna2 am 05.09.2011, 13:35



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... deshalb ist das Kindergeld meines Großen auch immer als MEIN Einkommen angerechnet worden... Einkommensüberhang heißt das. Das passiert schnell, wenn ein Kind KG und Unterhalt bekommt... dann ist es ratz fatz über dem H4-Satz und dann taucht der Überhang wahrscheinlich in Mamas Spalte auf.

von mf4 am 05.09.2011, 13:56



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aber das ist ja rechtens oder nicht? Da wird die AP ja dann nichts machen können?! Aber man darf nicht vergessen dass man durch den Überhang trotzdem "mehr" raushat, dennw ennd er Überhang zB 50 E sind und der Gesamtbedarf 500 Euro bekommt man 550 ausgezahlt weil man ja noch diese 100 Euro Freigrenze hat (ausser natürlich man geht arbeiten und hat sie damit schon genutzt) Von daher ist der Überhang ja nicht unbedingt negativ

von Savanna2 am 05.09.2011, 14:00



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Das wird immer so gehandhabt, denn es geht um eine BedarfsGEMEINSCHAFT und es zählt das Einkommen aller. Ich finde es gerechtfertigt... rechtes war es bei mir eine Zeit nicht in voller Höhe, da das KG meines Großen voll bei mir als Einkommen stand obwohl bis zu einer gewissen Einkommengrenze die er als Azubi hatte einen Teil anrechnungsfrei gewesen wäre... dagegen legte ich Einspruch ein und bekam auch recht und eine größere Rückerstattung.

von mf4 am 05.09.2011, 14:05



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So sehe ich das auch, dachte nur ich hätte dich anders verstanden.

von Savanna2 am 05.09.2011, 14:26



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wird nicht kaplett übernommen, sondern die Haftpflicht.

von Savanna2 am 05.09.2011, 13:36