Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Zugewinnberechnung

Thema: Zugewinnberechnung

Hallo zusammen, ich bin seit Juni getrennt lebend und hab drei Kinder. Nachdem ich nun auch endgültig hierher dazu gehöre, hätte ich auch gleich eine Frage. Sind für die Zugewinnberechnung Geschenke während der Ehe für mich positiv oder negativ? Weiß das jemand so auf die Schnelle? Geschenke zählen doch zum Anfangsvermögen und müssten dann doch eigentlich für mich positiv sein, weil die Differenz zum Endvernögen nicht so hoch ist, oder? LG und vielen Dank

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 19:38



Antwort auf diesen Beitrag

Geschenke sind neutral, aber die Wertsteigerung fließt in den Zugewinn. Eine Wertminderung verkleinert den Zugewinn. Beispiel 1: Deine Eltern haben Dir ein Haus geschenkt, dessen Wert bei der Schenkung vor 5 Jahren 150.000,- Euro betrug. Heute ist das Haus 200.000,- Euro wert. Die 150.000,- werden Deinem Anfangsvermögen zugeschlagen - unabhängig davon, wie viele Jahre Ihr zum Zeitpunkt der Schenkung schon verheiratet gewesen seid - die 200.000,- Deinem Endvermögen. Dann beträgt der Zugewinn 50.000,- Euro, davon stehen Deinem Mann 25.000,- Euro zu. Beispiel 2: Deine Oma hat Dir ein Auto geschenkt, das bei der Schenkung vor einem Jahr 5.000,- Euro wert war. Heute ist es nur noch 3.000,- Euro wert. Die 5.000,- zählen zum Anfangsvermögen, die 3.000,- zum Endvermögen - wieder unabhängig von der Ehedauer. Dein Mann "schuldet" Dir die Hälfte von 2.000,- Euro = 1.000,- Euro Vermögensminderung. Etwas anderes ist es übrigens, wenn das Haus während der Ehe verkauft wird - dann wird es sehr kompliziert. Genaueres errechnet Dein Anwalt, den Du Dir so oder so nehmen solltest für die Scheidung. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 19:48



Antwort auf diesen Beitrag

Danke Elisabeth, so dachte ich mir das auch. Anwältin hab ich schon. Ich bin gerade dabei, das Vermögen zusammenzustellen. Daher eben jetzt meine Frage, ob ich nun jedes Geschenk auflisten soll, oder dann doch lieber unter den Tisch fallen lassen soll Also unter Geschenken vestehe ich, Auto, Grundstück, Waschmaschine, Erbstücke, Biedermeiermöbel etc. LG Susanne

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 19:54