Geschrieben von RainerM am 13.05.2005, 8:00 Uhr |
Zur Nachfrage über den Selbstbehalt
Hi,
aus einem anderen Forum (www.das-familienrecht.de) habe ich endlich einmal einen Link mit einem schon veränderten Selbstbehaltsatz erhalten.
http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/26-02-2003/new/service/hinweis_unterhalt2003.php4
Wortlaut:
SGB II - Veränderungen zum Jahreswechsel
Die Familiensenate des Oberlandesgericht Oldenburg haben sich darauf verständigt, ab Januar 2005 den notwendigen Selbstbehalt bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit mit 900 EUR anzusetzen. Bei diesem Betrag handelt es allerdings nur um eine vorläufige Bewertung, die einer endgültigen Regelung nicht vorgreifen soll.
war schon bekannt
Antwort von 32+4 am 13.05.2005, 12:36 Uhr
danke für den link, den kenne ich aber schon und ärgere mich, weil für uns das OLG celle zuständig ist......
grüße,
sandra
Eilig: Vollmacht fuer nicht-sorgeberechtigten Elternteil?!
Einfach aus dem Staub gemacht (leider seeehr lang!)
Ich habs ja immer gewusst: Wenn´s knifflig wird, sind Söhne besser
Weiß nicht ob ich hier richtig bin brauche hilfe
@balea: Bin total anderer Ansicht! :-)
Ich habs getan :-(
@max
Trennung ! Fragen von einem "bösen" Papa
Mal was ganz anderes...