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Zwingend Alg2 bei Trennung?

Thema: Zwingend Alg2 bei Trennung?

Hallo ihr, die Trennung von meinem Mann steht bevor bzw. ist schon passiert, habe nur noch keine Wohnung... War nun bei der Arge, da ich eine Wohnung brauche und kein Einkommen habe. Nun meine Frage, vielleicht ist sie auch total doof, aber mir schwirrt momentan der Kopf.... Muß ich zwingend Alg 2 beantragen? Oder gehört dieses Geld, das ich für mich und das Kind bekomme, auch schon zum Alg 2? Ich verstehe irgendwie nur noch Bahnhof....... Denn wenn ich doch mit Unterhalt, Trennungsunterhalt, etc. über einen bestimmten Satz komme, brauche ich doch kein Alg 2 oder? Hab schon überall rumgesurft im Netz, aber ich begreife es irgendwie nicht... Könnt ihr mir helfen, mein Brett vom Kopf zu bekommen? Ich danke euch schon mal..... Heffa

Mitglied inaktiv - 01.10.2009, 12:48



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Wenn du vom Unterhalt und sonstiges Leben kannst, dann brauchst du kein ALG2 beantragen...bezweifel ich jetzt einfach mal ..:-) um etwas für die Miete und für den Lebensunterhalt vom Staat zu bekommen, musst du ALG2 beantragen, da kommst dann nicht drum rum...erkundige dich bei deiner ARGE...Unterhalt wird angerechnet Susi

Mitglied inaktiv - 01.10.2009, 12:52



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Wenn Du bei der ARGE was beantragst - auch wenn es "nur" die Miete ist - bekommst Du ALG2. Natürlich muß man nicht zwingend ALG2 beantragen. Ich hatte selber genug Einkommen, ich mußte damals nicht ALG2 beantragen (mein Ex aber). Meine Freundin lag mit Unterhalt etc. über ALG2 , weil ihr Ex wirklich üppig verdient. Eine logische Folge ist es also nicht. Aber wenn Du bei der ARGE warst und von dort Gelder bekommst, ist es ALG2. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 01.10.2009, 12:56



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... das können die anderen sicher noch besser beantworten. zu sozialhilfe-zeiten (also vor HartzIV) war es so, dass erst mal abgeklopft wurde, welche vorrangigen leistungen noch bezogen werden konnten. ich denke da jetzt speziell an das wohngeld. das ist eine staatliche leistung (quasi ein mietzuschuss), der H4 vorrangig war. gibbet dat noch so, wie es damals war? das hiesse nämlich, dass du eben z.b. diesen zuschuss noch beantragen kannst, aber nicht in den H4-bezug fällst. ach ja, und die berechnung von H4 für laien verständlich gemacht: es wird dein bedarf ermittelt (also der bedarf für dich und die kinder, dazu gehört eben ein betrag pro person zum bestreiten des lebensunterhalts und die miete). davon wird dann alles abgezogen, was ihr an einkünften habt, sprich: - arbeitseinkommen, falls du z.b. geringfügig arbeitest - dein unterhalt - der unterhalt für die kinder - kindergeld (bei der sozialhilfe war da immer noch ein freibetrag, ist aber - soweit ich weiss - nicht mehr so) etc. etc. in H4 wäre dann wohngeld pauschalisiert drin, auch nur, soweit mir bekannt ist... naja, und wenn deine einnahmen eben den anspruch übersteigen, bekommst du nix mehr. und wenn du halt mit deinen einnahmen unter diesem H4-satz liegst, wird noch halt dein geld, was du aus anderen quellen bekommst, aufgestockt. liebe grüsse, martina

Mitglied inaktiv - 01.10.2009, 13:08



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Und zwar bei der zuständigen Kindergeldstelle. Auch dann fällt man nicht in den ALG II Bezug. Aber ich glaube, man kann nicht zugleich UHV und Kinderzuschlag erhalten. VG

Mitglied inaktiv - 01.10.2009, 13:17



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Hallo, also wenn dir der Unterhalt + Kindergeld ausreicht, brauchst du kein Alg II = Hartz IV beantragen. Alternativ gibt es noch den Kinderzuschlag und Wohngeld was man parallel beantragen kann, jedoch nicht wenn man Alg II erhält. Schau mal auf der Internetseite der Agentur für Arbeit bzgl. Kinderzuschlag oder im Internet gibts nen Wohngeldrechner. Wo berechnet werden kann, ob du Anspruch hast. Liebe Grüsse

Mitglied inaktiv - 01.10.2009, 21:06