Hallo,
kann mir eine das erklären ?
Wenn es "nur" ein Kind gibt - ist das dann der Betrag, der dort steht ?
Irgendwas hab ich mal aufgeschnappt, dass dann eine höhere Stufe als die "bis 1500 Euro" genommen werden muss ?
ODer stimmt das so:
Kind mit 12 Jahren,
Stufe bis 1500 Euro Einkommen ?
370 Euro abzüblich halbem Kindergeld.
Sorry, ist bestimmt eine blöde Routinefrage :-(
Lg
Heike
von
HeikeB1969
am 17.12.2015, 15:09
Hallo,
also die 370 minus halben Kindergeld stimmen so nicht. Aktuell bekommst Du für ein Kind über 12 Jahre 348 Euro Unterhalt. Ab 1. Januar sind es glaube 355 Euro.
LG Sibs
von
sibs1
am 17.12.2015, 18:19
Hallo, soweit ich weiß, ist das halbe Kindergeld in der Düsseldorfer Tabelle schon berücksichtigt. LG, Pondus
von
Pondus2003
am 17.12.2015, 21:51
Aalso:
man geht davon aus, dass man eine Stufe "nach oben" rutscht, wenn man nur einen Unterhaltsberechtigten bedienen muss.
Ebenso runtscht man §"runter" wenn man mind 3 Unterhaltsberechtigte befriedigen muss.
Das würde dann bedeuten, dass so getan wird, als er er 1500-199 EUR verdinen würde.
Bringt nach derzeitiger DT dich von 348 auf 370 EUR und ab 1.1.2016 auf 378 EUR.
Hilft das?
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 18.12.2015, 02:46
.
von
HeikeB1969
am 18.12.2015, 13:24