Alleinerziehend, na und?

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"private"(?) Unterhalts-einigung

Thema: "private"(?) Unterhalts-einigung

hallo ihr lieben, wie ihr dem titel schon entnehmen könnt geht es um den unterhalt. zur situation: ich lebe mit 2,5 jähriger tochter zusammen, Kindsvater ist ausgezogen. ich bekomme für mich und tochter hartz 4, und kindergeld für tochter. kindsvater verdient 1200€ und ist bereit unterhalt zu zahlen. laut düsseldorfer tabelle wären das 317€, soviel bleibt aber nach dem selbsterhalt nicht übrig von seinem gehalt. bei einer 70std woche bleibt auch keine zeit für nebenjobs. wir möchten nach möglichkeit keinen unterhaltstitel erwirken. nun meine fragen: wie errechnet sich die höhe des unterhalts die er tatsächlich zahlen muss? in welcher form teile ich das dem job center mit ? was muss ich beachten bei einer privaten einigung? ich hoffe ihr könnt mir helfen. LG

von lady-kiss am 06.06.2012, 12:04



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Er darf vom Regelsatz die Hälfte des Kindergeldes abziehen, wären 225 Euro, die er laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat und auch zahlen kann. Viele Grüße Petra

von Petra28 am 06.06.2012, 12:12



Antwort auf Beitrag von lady-kiss

danke für den antwort. weißt du auch wie es sich mit meinen anderen beiden fragen verhält ?

von lady-kiss am 06.06.2012, 12:28



Antwort auf Beitrag von lady-kiss

Leider nein. Mit dem Job-Center habe ich (glücklicherweise) überhaupt keine Erfahrung, ansonsten haben wir unsere Vereinbarung zwar ganz privat beim Notar gemacht - rein rechtlich ist das aber ein Titel. Wenn er ganz normal den Regelsatz bezahlen kann und wird - ist dann überhaupt eine weitere Vereinbarung nötig?

von Petra28 am 06.06.2012, 12:34



Antwort auf Beitrag von lady-kiss

Private Einigung gilt bei der arge nicht solang du Gelder bekommst,er muss schon das zahlen was er kann ,das Jugendamt kann euch das genau berechnen!kostet auch nichts. Wenn ihr euch jetzt privat auf 100 Euro z.b einigt wird die arge dir den Rest abziehen da er ja mehr zahlen kann.

von CKEL0410 am 06.06.2012, 12:37



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Zu einem Titel zwingt euch keiner !

von CKEL0410 am 06.06.2012, 12:38



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

nenene nicht falsch verstehen er soll/muss schon den höchstmöglichen satz bezahlen, und ist auch bereit dazu, es geht nur darum wieviel es tatsächlich ist. und ob es einen ofiziellen weg gibt den ich beachten muss damit nicht das jobcenter in ein paar monaten (oder jahren? ) anklopft und unsummen wieder haben will.... ich möchte erinfach nichts falsch machen... aber uns den gang zu gericht und co erspraren wenn es unnötig ist

von lady-kiss am 06.06.2012, 12:43



Antwort auf Beitrag von lady-kiss

ich weiß es halt nicht. ich weiß nur das ich dem job center das ja logischweise darlegen muss das ich unterhalt bekomme, damit die das schön verrechnen können. aber auf dem "veränderungs-mitteilungs-antrag" ist kein feld vorgesehen für die höhe der erwarteten unterhaltszahlung. oder ein hinweis auf belege die man einreichen muss. da frage ich mich wie das dann korrekt berechnet wird? und andersrum, was wenn der unterhalt mal ausbleibt? welche ansprüche kann ich geltend machen? springt dann wieder die UVK ein? entschuldigt meine unwissenheit, aber ich bin jung, mein erstes kind, usw usw

von lady-kiss am 06.06.2012, 12:41



Antwort auf Beitrag von lady-kiss

Lässt es vom Jugendamt berechnen dann haben sie es schriftlich und di bist auf der sicheren Seite.teilweise berechnet die arge das auch.Sie fördern dann deinen ex auf alles einzureichen.aber beim ja geht es schneller

von CKEL0410 am 06.06.2012, 12:50



Antwort auf Beitrag von lady-kiss

du musst denen das etwa gehalt angeben und wer der kv ist. die schreiben ihn dann an und er muss was ausfüllen incl. auszüge usw. wir haben kein titel oder so aber er zahlt den mindestunterhalt und muss sicher nicht mehr zahlen (eheer weniger anfangs) wegen dem selbstbehalt

von Milia80 am 06.06.2012, 13:07



Antwort auf Beitrag von lady-kiss

Ein 70 Stunden Job für 1.200 Euro netto??? Ich rate zum Jobwechsel!

von shinead am 06.06.2012, 13:15



Antwort auf Beitrag von shinead

Es gibt Menschen die haben nicht groß die Wahl und sind froh eine Arbeit zu haben, vorallem mit einem unbefristeten vetrag. Branche paketdienst. Wer Stern tv gesehen hat und Zeitung liest weiß ja bescheid.

von lady-kiss am 06.06.2012, 23:00



Antwort auf Beitrag von lady-kiss

so ist es zumindest hier. ich musste im antrag angeben, wer der vater ist, mit seiner adresse und (sofern man weiß) dem gehalt. kv bekam dann post, musste alles ausfüllen, was er verdient, evt. abzüge und dann hat das jc den unterhalt berechnet. jugendamt macht das hier nur, wenn man keine leistungen vom jc bezieht. also am besten einfach deinen teil der anträge ausfüllen und abgeben, den rest mach das jc (falls doch was fehlt, keine sorge, die melden sich) und du bekommst dann eine kopie von dem bescheid an den kv, wo eben drinsteht, wieviel er zu zahlen hat. lg z

von zauberpüppi am 06.06.2012, 13:45