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Geschrieben von Noras Mum am 06.04.2007, 17:25 Uhr

Hartz 4

Hallo Mädels,

könnt ihr mir mal helfen!
Also ich habe folgendes Problem, ich habe mit meinen Partner eine fast 3 jährige Tochter.
Mein Partner ist die Woche selten da, wenn dann nur Samstag nachmittag bis Sonntag abend.Nun sind wir keine Bedarfsgemeinschaft und keine eheänliche Gemeinschaft.
Das heißt ich bin "eigentlich" allein erziehend.

Nun bin ich in der 14 SSW, und könnte einen Mehrbedarf beantragen.Nun habe ich aber Angst das vom Amt dumme Fragen kommen, zwecks Kindesvater des zweiten Kindes.

Wie verhält man sich denn nun richtig.
Ist jemand in einer ähnlichen Situation?!

Bitte nicht verkehrt verstehen.

 
7 Antworten:

Re: Hartz 4

Antwort von emres am 06.04.2007, 20:22 Uhr

wenn er bei euch wohnt, also dort polizeilich gemeldet ist, zählt er als mitglied der bedarfsgemeinschaft. ob du es so nennen möchtest oder nicht. ist er zwar oft da, aber hat eine eigene wohnung ist es was anderes. weiß nicht wie das mit unterhalt und so ist.
lg Anett

schwangerenmehrbedarf steht doch jedem zu. odre?

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Re: Hartz 4

Antwort von Maus27 am 07.04.2007, 20:58 Uhr

Hi!

Der Schwangerenmehrbedarf steht "jeder"
Schwangeren zu ab der 13. SSW
Egal ob Bedarfsgemeindschaft oder nicht!

Also schnell zum Amt und beantragen, genauso wie SS- Bekleidung usw.

Viele Grüsse
Maus27

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Re: Hartz 4

Antwort von fratzl am 08.04.2007, 20:47 Uhr

Der Mehrbedarf steht nicht jeder Schwangeren zu bzw. nicht jede Schwangere bekommt Mehrbedarf. Ist dein Freund bei dir gemeldet?

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Sorry, hab mich verlesen

Antwort von fratzl am 08.04.2007, 20:53 Uhr

Ich dachte du meinst Erstausstattung. Wegen dem Mehrbedarf schau mal hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sb_hilfe.asp?topic=bdHvShwFlg

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Re: Hartz 4

Antwort von Pelagia am 11.04.2007, 19:13 Uhr

Wenn Dein Freund bei Dir gemeldet ist, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und Du bekommst später beim Hartz kein Mehrbedarf. Falls er nicht bei Dir gemeldet ist und er aber die Vaterschaft anerkennt und auch das Sorgerecht haben wird, stellt Dir das Jugendamt Fragen. Falls Du noch Fragen hast, schreib einfach.

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Re: Hartz 4

Antwort von Maus27 am 12.04.2007, 21:50 Uhr

mmmhhh... seltsam!

Ich habe den Schwangerenmehrbedarf bekommen weil ich "schwanger" bin, egal ob Bedarfsgemeindschaft oder nicht!

Sie bezieht Hartz 4 und hat Anspruch darauf!

Viele Grüsse

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Re: Hartz 4

Antwort von K_y_r_a am 16.04.2007, 23:00 Uhr

So ist es auch jede Schwangere bekommt den Mehrbedarf! Ob der Kindsvater da ist oder nicht. Einzig und allein wenn man mit dem Kindsvater nicht zusammenlebt bekommt man noch den Mehrbedarf der Alleinerziehenden zusteht.

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