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2 Jobs in der Elternzeit

Thema: 2 Jobs in der Elternzeit

Hallo Ich arbeite momentan 20 % in Elternzeit bei meinem AG. Ich möchte zusätzlich 40 % bei einem anderen AG machen. Wer ist dann mein Hauptarbeitgeber und kann ich bei der 20 % stelle weiter in Elternzeit bleiben, sodass ich nach Ablauf auch wieder Anspruch auf eine volle Stelle habe. Vielen dank

von Celina Mucki am 25.09.2020, 18:23



Antwort auf Beitrag von Celina Mucki

Insgesamt darfst du 30 Stunden in Elternzeit arbeiten.

von Lotusblume84 am 28.09.2020, 15:55



Antwort auf Beitrag von Celina Mucki

Für die Tätigkeit bei dem anderen Arbeitgeber benötigst du die Zustimmung deines eigentlichen Arbeitgebers. Zusammengerechnet darst du während der Elternzeit im Schnitt nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Du kannst selbst entscheiden, welchen Arbeitgeber du (steuerlich gesehen) als Hauptarbritgeber und welchen du als Nebenbeschäftigung laufen lässt. Beim Hauptarbeitgeber wirst du mit deiner "normalen" Steuerklasse abgerechnet und bei der Nebenbeschäftigung mit Steuerklasse 6. Die Frage, ob du die Elternzeit weiterlaufen lassen kannst, verstehe ich nicht. Wie lange hast du denn Elternzeit angemeldet? Und wie gesagt: du darfst halt nicht mehr als 30 Wochenstunden während der Elternzeit arbeiten.

von chrissicat am 05.10.2020, 20:31



Antwort auf Beitrag von chrissicat

Danke schon mal für die Antworten! Ich bin mir unsicher, ob ich bei einem neuen Arbeitgeber einen Vertrag beginnen kann in Elternzeit.

von Celina Mucki am 05.10.2020, 20:39