Hallo
Ich arbeite momentan 20 % in Elternzeit bei meinem AG. Ich möchte zusätzlich 40 % bei einem anderen AG machen. Wer ist dann mein Hauptarbeitgeber und kann ich bei der 20 % stelle weiter in Elternzeit bleiben, sodass ich nach Ablauf auch wieder Anspruch auf eine volle Stelle habe.
Vielen dank
von
Celina Mucki
am 25.09.2020, 18:23
Insgesamt darfst du 30 Stunden in Elternzeit arbeiten.
von
Lotusblume84
am 28.09.2020, 15:55
Für die Tätigkeit bei dem anderen Arbeitgeber benötigst du die Zustimmung deines eigentlichen Arbeitgebers.
Zusammengerechnet darst du während der Elternzeit im Schnitt nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Du kannst selbst entscheiden, welchen Arbeitgeber du (steuerlich gesehen) als Hauptarbritgeber und welchen du als Nebenbeschäftigung laufen lässt.
Beim Hauptarbeitgeber wirst du mit deiner "normalen" Steuerklasse abgerechnet und bei der Nebenbeschäftigung mit Steuerklasse 6.
Die Frage, ob du die Elternzeit weiterlaufen lassen kannst, verstehe ich nicht. Wie lange hast du denn Elternzeit angemeldet? Und wie gesagt: du darfst halt nicht mehr als 30 Wochenstunden während der Elternzeit arbeiten.
von
chrissicat
am 05.10.2020, 20:31
Danke schon mal für die Antworten!
Ich bin mir unsicher, ob ich bei einem neuen Arbeitgeber einen Vertrag beginnen kann in Elternzeit.
von
Celina Mucki
am 05.10.2020, 20:39