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400 Euro Job

Thema: 400 Euro Job

Hallo! Ich habe ein Frage, die Menschen, die im Arbeitsleben stehen, sicherlich beantworten können. Ich selbst bin noch Studentin und habe keine Ahnung und dachte mir deshalb, ich frag mal hier nach. Also, es geht um folgendes: Ich arbeite neben dem Studium als Vertretungslehrerin mit festem Vertrag (12 Stunden). Kann ich jetzt zusätzlich noch einen 400 Euro Job machen, der unversteuert bleibt? Oder wird dann mein Gehalt zusammengerechnet und dann versteuert? Wem muss ich melden, dass ich einen 400 Euro Job anfange? Meinem jetzigen Arbeitgeber? Dem Finanzamt? Niemandem? Unwissende Grüße, feb

von februar2007 am 29.02.2012, 14:25



Antwort auf Beitrag von februar2007

Wenn in Deinem Vetrag mit Deinem jetzigen AG nicht steht dass Du es melden musst, oder eine weitere Beschäftigung ausgeschlossen ist, dann brauchst DU das gar nicht melden. Und ja, Du kannst den 400€ Job nebenher machen ohne dass das zusammengerechnet wird mit Deiner Arbeit auf Steuerkarte. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.02.2012, 14:33



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Ok super. In meinem Vertrag steht darüber nichts. Danke für deine Hilfe!

von februar2007 am 29.02.2012, 14:40



Antwort auf Beitrag von februar2007

Ist dein fester Vertrag ein sozialversicherungspflichtiger Vertrag, bei dem auch Du noch Sozialabgaben zu tätigen hast? Also Bruttolohn mit KV,RV,KiSt. als Abzüge?

von nane973 am 29.02.2012, 14:56



Antwort auf Beitrag von februar2007

Die Anzeigepflicht kann sich nicht nur aus dem Arbeitsvertrag, sondern auch auf einem Tariffvertrag ergeben, sofern ein für Dich anwendbar ist, z.B. wie hier beschrieben: http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/nebentaetigkeiten/nebentaetigkeiten-von-tarifbeschaeftigten/nebentaetigkeiten_von_angestellten_nt Wegen der Steuer Frage, nagele micht bitte nicht daran fest, aber ich würde davon ausgehen, dass die beiden Einkommenquellen (12 Stunden Vergütung und 400 EUR Job) zusammengeführt und zusammen versteuert werden müssen.

von Fuchsina am 29.02.2012, 22:36



Antwort auf Beitrag von februar2007

Hallo, als Studentin mit Nebenjob kannst du entweder auf Minijob-Basis (auch auf mehrere Arbeitgeber verteilt) bis insgesamt 400 Eur verdienen. Wenn der Betrag über die 400 Eur geht, ist alles (!) über Lohnsteuerkarte zu versteuern. Ein zusätzlicher Minijob ist nicht möglich, da es sich beim studentischen Nebenjob nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt (leider weiß da auch die Minijob-Zentrale nicht so genau Bescheid). Für meine Ex-Minijobberin (auch Studentin) zahle ich jetzt munter Lohnsteuer, Beiträge zur Rentenversicherung und Umlagen. LG, bobcat

von bobcat am 29.02.2012, 23:18



Antwort auf Beitrag von februar2007

Ein Viertel TVÖD 10 ist nämlich _weit_ mehr als 400 Euro. Und das ist bei 12 Stunden Lehrerstelle erst Recht der Fall. Trini

von Trini am 01.03.2012, 12:44