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Ab welchem Alter Betreuungsanspruch?

Thema: Ab welchem Alter Betreuungsanspruch?

Hallo, momentan bin ich mit meinem Sohn 1 Jahr und 5 Monate noch in der Elternzeit, meine Tochter fast 4 Jahre geht seit Okt.2004 in den Kiga. Im November wollte ich wieder anfangen zu arbeiten, für meinen Sohn hab ich einen Krippenplatz. Nun bin ich eventuell schwanger (durch ein kaputtes Kondom) und frag mich, wie es jetzt weiter geht. Wenn mein Sohn ab Nov. in die Krippe geht, müsste ich ihn ja spätestens im Juli 2006 (8 Wochen nach Geburt) wieder raus nehmen und er würde erst wieder im Apr.2007 in den Kiga kommen. Oder gibt es jetzt schon irgendwelche neue Regelungen, das ein Kind ab 2 einen Betreuunganspruch hat?? Danke und LG Diana

Mitglied inaktiv - 23.08.2005, 12:30



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Warum solltest du ihn denn aus der Krippe wieder rausnehmen? Wenn er erstmal drinnen ist, ist und bleibt er auch drinnen. Ob du nun schwanger und weider zu Hause bist oder nicht. Denke mal, dass das so ist, alles andere wäre ja unsinnig. Leiterin im KiGa sagte mal, dass Kinder ab dem 5 Lebnsjahr anspruch auf einen festen Kigaplatz haben, wegen der Vorschule. Gruß Livia

Mitglied inaktiv - 23.08.2005, 19:48



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Hallo, ich musste meine Tochter für 3 Monate nach der Geburt (nach Mutterschutzfrist) ihres Bruders aus der Krippe nehmen!!! Obwohl es auch aus Sicht der Erzieher sehr unsinnig war, aber ich hätte den Platz vollständig bezahlen müssen, das Land hätte nichts dazu gegeben. Und wer kann sich das leisten!? Sie kam dann mit 3 in den Kiga, weil man (2004) erst ab 3 einen Betreuungsanspruch hat. Diana

Mitglied inaktiv - 23.08.2005, 20:11



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Also ich glaub einen Anspruch hast du nicht aber bei uns nehmen immer mehr Kindergärten die Kinder auch ab 2 Jahren und wenn ein Platz frei wäre, braucht nicht unbedingt der Anspruch vorzuliegen. Unseren Großen z.B. hätten sie gern genommen aber nur den ganzen Tag und das wären 250 € gewesen. Und da mein Mann eh wegen dem Kleinen (6 Monate alt) zu Hause ist, haben wir uns dagegen entschieden. Er geht dann ab 3 Jahre in den KiGa. Übrigens hat man wohl einen Anspruch auf einen KiGa Platz ab 3 Jahre, jedenfalls hat man mir das gesagt. Wenn natürlich kein Platz in dem gewünschen KiGa frei ist, sieht es wieder anders aus. Dann müsste man evtl. woanders hin.

Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 11:31



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Danke für deine Antwort! Wenn sich die Ss betsätigt, werd ich einfach mal nachfragen in der Einrichtung, im Moment sind die Gruppen alle nicht voll. LG Diana

Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 13:12