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generelle Frage Minijob und Elternzeit

Thema: generelle Frage Minijob und Elternzeit

Es ist ja noch lange nicht aktuell, aber ich habe im Netz nichts dazu gefunden, und wollte es einfach mal wissen: Ich bin selbständig und haben nebenbei noch einen 450,- Euro Job. Wenn wir denn ein Kind bekämen (selbst oder eins aufnehmen würden), wie ist das mit dem Minijob? Gibt's da auch einen Anspruch auf Elternzeit? Muss einen der AG nach einem Jahr wieder nehmen? Oder gibt's da eine solche Regelung nicht, und man ist einfach den Job erstmal los? Danke schon mal.

von Morla72 am 14.08.2013, 16:51



Antwort auf Beitrag von Morla72

Du hast alle Ansprüche, die du anderen Jobs hast -- außer du hast schriftlich auf diese Ansprüche verzichtet. Dazu solltest du in deinen Arbeitsvertrag gucken.

von Pamo am 15.08.2013, 13:23



Antwort auf Beitrag von Pamo

Habe mir gerade den Vertrag nochmal durchgelesen. Zum Thema Kinder, Elternzeit etc. steht nichts drin. Als letzter Punkt steht: Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Also heißt das, ich hätte ein Recht darauf, dass sie mich nach einem Jahr (oder was immer man vereinbart) weiterbeschäftigen? Und: wo kann man das nachlesen? Gibt's da einen Paragraphen? Danke schon mal...

von Morla72 am 15.08.2013, 13:54



Antwort auf Beitrag von Morla72

..also, *hust* nicht, dass ich dir nicht glauben würde, Pamo. Aber ich hätte es gern zum vorzeigen schwarz auf weiß. Bei der Minijobzentrale hab ich gerade schon was gefunden, was entsprechend klingt... Sehr gut.

von Morla72 am 15.08.2013, 14:01



Antwort auf Beitrag von Morla72

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html "Grundsatz der Gleichbehandlung Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen wegen der geringfügigen Beschäftigung nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Dies gilt im Arbeitsverhältnis für alle Maßnahmen des Arbeitgebers und Vereinbarungen, die zwischen dem Arbeitgeber und Minijobber getroffen werden. Ausnahme: Es liegen sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung vor (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG). Dazu können beispielsweise Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung und unterschiedliche Arbeitsplatzanforderung gehören." Falls dein AG ein bißchen blöde ist oder sich blöd stellt: Du bist eine Teilzeitkraft, fertig.

von Pamo am 15.08.2013, 17:44



Antwort auf Beitrag von Pamo

Danke. Ach, blöde sind die nicht, und ich schätze mal, die werden sich auch nicht anstellen. Aber ist ja alles noch gar nicht aktuell. Ich kann ja berichten... :)

von Morla72 am 16.08.2013, 12:30



Antwort auf Beitrag von Morla72

Also ich kann soviel sagen: Da die Minijobber die gleiche Rechte haben, wie die Festangestellten, haben sie auch die gleichen Pflichten. Ich möchte meinen, dass das bei deinem Minijob genauso zu handhaben ist, wie es bei einer festen Anstellung dort wäre. Da gibt es keinen Unterschied, du hast ja einen Vertrag. Das Einzige an Unterschied ist, dass du sofort und er mit einer recht geringen Frist grundlos einfach kündigen kann. Da ist es anders. Aber sonst nicht. LG

von Ü41 am 05.09.2013, 19:30