Geschrieben von Marie&Sarah am 18.12.2005, 11:08 Uhr |
An RenateK
Hallo,
danke für Deine Antwort weiter unten bezgl. Teilzeitarbeit. Ich werde jetzt morgen mal unseren Personalrat kontakten. Ich habe am Donnerstag die Post von der PA bekommen mit der Teilzeitstelle und der Auflage, mich bis Freitag (vorgestern) zu entscheiden. Ich hatte aber gesagt, dass ich auf jeden Fall das Wochenende brauche und mich nicht innerhalb von 1 Tag entscheiden kann. Kennst Du dich denn auch aus, wie das ist, wenn ich meinen Antrag auf Teilzeit auf 30-50 % gestellt habe, habe ich dann nur Anspruch auf das was sie mir anbieten, also 30 % oder kann ich auch auf 40 oder 50 % bestehen? Das ist irgendwie echt ne blöde Situation, zumal wir vor einem Jahr fusioniert hatten und nun bis 2008 90 Stellen abgebaucht werden sollen. Die Mitarbeiter, für die es keinen Job gibt, werden dann in einen sogenannten Personalpool gesteckt, aber angeblich laut Personalabteilung geht das eben nur Vollzeit, dabei könnten sie doch auch eine 50 % Kraft in einen Pool stecken, dann hätte sie doch immerhin 1/2 Stelle abgebaut. Ich werde dich auf dem laufenden Halten, was bei dem Gespräch mit dem Personalrat rauskam. Vielen Dank nochmal für die Quelle.
Gruß
Re: An RenateK
Antwort von RenateK am 19.12.2005, 9:08 Uhr
Hallo Marie,
das ganz ist nicht so einfach, weil ich ja euren Tarifvertrag nicht kenne, der kann auch was dazu enthalten.
Wenn Du einen Antrag auf 30 bis 50 Prozent gestellt hast, kann der Arbeitgeber natürlich davon ausgehen, dass 30 Prozent für ok ist, das nachher zu ändern, ist dann natürlich schwieriger. Mit dem Personalrat zu reden, ist da sicher erstmal das sinnvollste.
Was ich noch wichtig finde, ist, dass Du nur befristet reduzierst, d.h. sagen wir mal für drei Jahre, und danach wieder Anspruch auf einen Vollzeitjob hast. Das ist bei uns im Tarifvertrag vorgesehen und wird auch immer nur so gemacht.
Gruß, Renate
Re: An RenateK - noch was
Antwort von RenateK am 19.12.2005, 9:11 Uhr
Ich habe gerade noch mal nachgesehen. Auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit vor. Lass Dich also nicht drängen, die Vollzeitstelle komplett aufzugeben.
Gruß, Renate
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