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An die Beamtinnen-Unterschied Krankschreibung und BV

Thema: An die Beamtinnen-Unterschied Krankschreibung und BV

Kann mir jemand den Unterschied zwischen Krankschreibung und Beschäftigungsverbot erklären? Die Lohnfortzahlung bekomme ich doch in beiden Fällen, welche Unterschiede gibt es also sonst? Bei mir steht das Thema derzeit im Raum und ich mache mir gerade so einige Gedanken (siehe Posting weiter unten). LG sumse, 16.SSW

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 17:24



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Beschäftigungsverbot bekommst Du, wenn Deine Schwangerschaft durch das Ausüben Deines Berufes gefährdet ist und Dir keine andere Stelle angeboten werden kann. Oder Du eine Risikoschwangerschaft hast.Ich hatte in der letzten Schwangerschaft ein BV, weil ich mir die Ringelröteln eingehandelt hatte. Damit galt meine Schwangerschaft als Risikoss. Vielleicht konnte ich Dir ja helfen LG Conny

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 20:37



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Hallo, ich denke, dass ein Beschäftigungsverbot für eine längere Zeit geschrieben werden kann, weiß es aber nicht genau. Ich hatte z. Bsp. ein halbtägiges BV, weil ich es einfach nicht gepackt habe den ganzen Tag zu arbeiten (Blutdruck-und Kreislaufprobleme). Das geht ja bei einer Krankschreibung nicht. Vom Geld her gesehen spielt es keine Rolle. ich habe mein Gehalt einfach weiter bekommen. Mirjam

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 20:44



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Ich weiß nicht, ob das bei Beamten anders ist als bei Angestellten. Bei Angestellten ist es ein großer Unterschied: Beim BV bekommt die Mutter für die gesamte Zeit des BV volles Gehalt und nur wenn die Firma in der U2 ist, bekommt sie das erstattet, sonst geht es voll zu Lasten der Firma. Bei der Krankschreibung zahlt die Firma maximal 6 Wochen den vollen Lohn und danach muss die Krankenversicherung einspringen, was mit Einkommenseinbußen einher geht. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 18.02.2009, 22:47



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Ja, genau das ist bei Beamten anders. Ich bekomme mein Gehalt auch über die sechs Wochen hinaus. Mich interessiert, ob es noch weitere Unterschiede gibt. Im Netz und in den Beamtenrichltinien finde ich nirgends etwas.

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 09:19



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Hi im Falle des BV bekommst du das Gehalt solange wie das BV gilt. Bei einer Krankschreibung ja nur max die 6 Wochen danach Krankengeld was ca. 67 % (glaube ich zu meinen) deines Einkommens ausmacht. Ein BV bekommst du bei ner Risikoschwangerschaft z.B. LG Roxy

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 12:46



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Hallo sumse! Bin ja auch Beamtin und soweit ich weiß, gibt´s keinen Unterschied für Dich, ob Du nun ein Beschäftigungsverbot hast oder krankgeschrieben bist. Du bekommst Dein Geld weiter und damit hat es sich auch schon für Dich. Der Unterschied liegt in der Begründung: Krankschreibung aufgrund körperlicher Probleme, Beschäftigungsverbot, weil die Art der Tätigkeit nicht mit der Schwangerschaft vereinbar ist. Das Einzige, was vielleicht für Dich noch wichtig werden könnte (wobei mir so ein Fall noch nie zu Ohren gekommen ist): Dein Dienstherr könnte Dir bei einem Beschäftigungsverbot einen anderen Arbeitsplatz (sofern möglich) anbieten. Wenn Du also im Publikumsverkehr gearbeitet hast und dies nicht mehr darfst, dann kann man Dich sozusagen in den "Innendienst" versetzen. Konkretere Beispiele fallen mir da jetzt leider nicht ein, sorry! LG, dieElle

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 14:24



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Nachdem ich jetzt -zigmal gehört habe, dass der Unterschied darin liegt, dass ich nach 6 Wochen Krankengeld bekomme, obwohl ich genauso -zigmal erklärt habe, dass diese Regelung für mich als Beamtin nicht greift, war das nun mal endlich eine brauchbare Antwort! LG sumse, 17.SSW

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 17:17



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Och, immer gerne ;-) Hatte vorhin den Eindruck, Du wärest langsam gereizt. Da wurde es Zeit, einzuschreiten *lach* Nee, im Ernst: Hab die Antworten einfach zu spät gelesen! Grüßle, dieElle

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 19:34



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Étwas fällt mir noch ein!!! Du bist doch Lehrerin oder?? Wir hatten erst vor kurzem den Fall von Beschäftigungsverbot wg. fehlendem Abwehrschutz gegenüber irgendeinem Krankheitserreger (frag mich nur nicht, welcher das war). Diese Lehrkraft durfte daher nicht mehr mit Kinder arbeiten, sprich: unterrichten. Sie wurde daher für Organisations- und Verwaltungsaufgaben eingesetzt (Schreibarbeiten, ect.). Ob das in Deinem Fall allerdings überhaupt ginge, aufgrund Deiner Diagnose, weiß ich natürlich nicht! Aber grds. ist sowas im Schuldienst möglich! Gruß, dieElle (SB im Schulamt)

Mitglied inaktiv - 19.02.2009, 19:39