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An die Erzieherinen

Thema: An die Erzieherinen

Hallo, ich habe mal eine Frage. Von einer Kollegin (erzieherin) habe ich gehört, daß sie während ihrer Schwangeschaft ein Arbeitsverbot hatte, da sie nicht ausreichend geimpft war.War also während der ganzen Schwangerschaft zu Hause und hat normal ihr Gehalt bekommen. Kann das sein?? Ich habe vorgestern auch positiv getestet. Jetzt habe ich auch bedenken, das ich zu HAuse sitzen muß. Wenn das Gehalt stimmt wäre es ja nicht so tragisch aber ich kenne es nur das man nach 6 Wochen Krankheit weniger Gehalt bekommt. Was sagt ihr. Ich traue mich garnicht zum Arzt. Danke Anja

von Anjabilu am 26.10.2012, 15:55



Antwort auf Beitrag von Anjabilu

Steht das bei dir zur Debatte? Als Erzieherin mit ständigem Umgang mit kleinen Kindern bist du doch sicher durchgeimpft oder immun.

von Pamo am 26.10.2012, 16:08



Antwort auf Beitrag von Anjabilu

Dein AG muss eine Gefährdungsanalyse deines Arbeitsbereiches machen. Stößt er dabei auf etwas für dich als Schwangere muss er es abstellen, dich versetzen o.ä. Es muss außerdem beim Betriebsarzt ein Immunstatus von dir erstellt werden. Solltest du z.B. mit Kindern unter drei arbeiten, und nicht gegen Zytomegalie immun sein, musst du aus diesem Bereich raus, da man dagegen nicht impfen kann. Keine Immunität gegen Ringelröteln, gibt es ein BV bis zur 20. Woche. Fehlende Windpockenimmunität- vollständiges BV Trifft etwas auf dich zu, kann es auch sein, dass du vom AG (in Absprache mit dem Betriebsrat) in ein Beschäftigungsverbot geschickt wirst, d.h. du musst bei vollem Gehalt zu Hause bleiben. Da der AG das Geld für dich aus der Umlage 2, für die er bei der Krankenkasse eingezahlt hat, wiederbekommt, kann er für dich eine Vertretung anstellen. Du musst auf jeden Fall, sobald du deinen AG in Kenntnis gesetzt hast, von der Arbeit freigestellt werden, bis der Immunstatus vorliegt. Also, geh erstmal zum Arzt und lasse dir die Schwangerschaft bestätigen. Dann solltest du umgehend dem AG Bescheid geben, um dich und dein Baby zu schützen. LG jojo

von jojomama am 26.10.2012, 16:56



Antwort auf Beitrag von jojomama

Hallo, ja das kann sein ich hatte Beschäfftigungsverbot ab der 5 Woche und habe mein Gehalt bis zum Ende der Schwangerschaft normal weiterbekommen. Das Beschäfftigungsverbot ist auch was anderes wie eine Krankschreibung. Ich war nicht Immun gegen Zytomelangie dagegen kann man sich nicht Impfen. Man wird Immun indem mam die Krankheit durchläuft und das kann in der Schwangerschaft fatale folgen haben für das ungeborene. Grüße Julanda

von Julanda am 26.10.2012, 21:06